In der letzten Woche hat das Europäische Parlament den EU-Menschenrechtsbericht 2022 veröffentlicht. Anders als in früheren Jahren, bezieht die aktuelle Ausgabe deutlich Stellung für die weltanschaulichen Rechte von Säkularen, Humanisten und Atheisten.
Am 28. November fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zur Thematik "Sterbebegleitung/Suizidprävention" statt. Zur Anhörung geladen waren 15 Sachverständige, aber kein Vertreter von Sterbehilfeorganisationen wie der DGHS (Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) oder Dignitas. Außerdem wurde nur ein Betroffener angehört. Damit ist für den Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg offensichtlich, dass hier ein taktisches Bestreben der Ver- beziehungsweise Behinderung selbstbestimmten Sterbens vorliegt.
Eine "Kulturrevolution von rechts" ist das Ziel der Neuen Rechten. In seinem Buch "Intellektuelle Rechtsextremisten. Das Gefahrenpotential der Neuen Rechten" zeigt Politikwissenschaftler und Extremismusforscher Armin Pfahl-Traughber die aktuell wichtigsten Vertreter der Neuen Rechten sowie ihre Vordenker, Positionen, Strategien und ihr Gefahrenpotential auf. Ein sehr empfehlenswertes, systematisch gut strukturiertes Buch, das sich hervorragend als Einstieg in die Thematik anbietet, ohne dabei die nötige Tiefe vermissen zu lassen.
Der Schwerpunkt der aktuellen MIZ stellt das Attentat auf den Schriftsteller Salman Rushdie in den Zusammenhang sich zuspitzender gesellschaftlicher und ideologischer Konflikte mit der religiösen Rechten. Denn es geht dabei um mehr als nur um Meinungsfreiheit.
Nach dem rassistisch motivierten Anschlag von Hanau im Februar 2020 mit neun Getöteten wurde in Berlin auf Betreiben des damaligen Justizsenators Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) eine Expert*innenkommission zu antimuslimischem Rassismus eingesetzt, die im Februar 2021 ihre Arbeit aufnahm. Nun hat die fünfköpfige Kommission "Handlungsempfehlungen" vorgelegt, die allerdings kaum Wirkung gegen Rassismus entfalten werden, da sie vor allem darauf abzielen, religiöse vor anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu bevorzugen.
Der Ampel-Koalitionsvertrag zeigt den politischen Willen der Bundesregierung zu einer Stärkung reproduktiver Rechte und gibt daher auch der Zivilgesellschaft Anlass zur erneuten Auseinandersetzung mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Deutsche Juristinnenbund (djb) setzt sich für eine Neuregelung ein, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert.
Am Mittwoch tagte nach drei Jahren wieder die Deutsche Islamkonferenz. Es ging und geht bei der DIK um die Integration der Muslime mit einem mehr oder weniger aktuellen Migrationshintergrund, von den gerade angekommenen Geflüchteten bis zur vierten Generation der Arbeitsmigranten. Auf der anderen Seite nutzt der Staat die DIK aber auch, um Religion zu propagieren und dem durch die absterbenden christlichen Kirchen gegebenen Bedeutungsverlust der Religionen entgegenzuwirken.
Am Montag tagte der Rechtsausschuss des Bundestages zum Thema "Sterbebegleitung/Suizidprävention". Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2020 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, als es den Strafrechtsparagrafen 217 für verfassungswidrig erklärte. Damit hatte es auch einen Rechtsrahmen vorgegeben, in dem Suizidhilfe stattfinden kann. Der Bundestag will nun zum zweiten Mal wie bereits 2015 die Suizidhilfe gesetzlich regeln.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz (FVS) begrüßt den Entscheid der Walliserinnen und Walliserinen, die sich für eine freie Entscheidung am Lebensende entschieden haben. Auch die Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas freut sich über die Entscheidung der Walliser Bürger.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat den Rechtsausschuss aufgerufen, nur solche Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe in den Bundestag einzubringen, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 gerecht werden. Keiner der vorliegenden Entwürfe achte das Grundrecht auf Autonomie am Lebensende, so Philipp Möller, Vorsitzender des Zentralrats.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat seine heutige Anhörung mit dem verqueren Titel "Sterbebegleitung/Suizidprävention" überschrieben. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisiert die unzulässige inhaltliche Vermischung von Suizidprävention bei Lebenskrisen mit dem Versuch, die Umsetzung eines wohlüberlegten Sterbewunschs strafrechtlich zu erschweren. Der HVD betrachtet dies als strategisches Ablenkungsmanöver und warnt die Abgeordneten, sich hiervon irreführen zu lassen.
Am heutigen Montag findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Thema Sterbehilfe statt. In zwei Abschnitten soll es um Sterbebegleitung und Suizidprävention gehen. 15 Sachverständige sind geladen – darunter ist jedoch niemand, der die Suizidhilfe kennt, wie sie aktuell in der Praxis stattfindet.
Drei Jahre lang kassierte die "Stiftung Friedensdialog der Weltreligionen und Zivilgesellschaft" Gelder vom Staat, nun hat das Auswärtige Amt die Fördermittel gestrichen. Die Stiftung hielt zwischen 2019 und 2021 im Auftrag des Referats "Religion und Außenpolitik" der Behörde mehrere Konferenzen mit Vertretern verschiedener Religionen ab.
Die FDP in Bayern hat auf ihrem 82. Landesparteitag Mitte November einen interessanten Beschluss gefasst. Darin fordert die Partei die rechtliche Gleichbehandlung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie die Abschaffung aller Privilegien für die Kirchen.
Mehrere Kantone der Schweiz haben dem Vatikan umfangreiche Geldzahlungen für die Renovierung der Kaserne der päpstlichen Schweizergarde zugesagt. Im Kanton Luzern wurde die Vatikan-Finanzierung aus öffentlichen Geldern Ende September durch ein Referendum zu Fall gebracht, das von der Freidenker-Vereinigung der Schweiz initiiert worden war. Nun soll auch die des Kantons Wallis auf den Prüfstand gestellt werden.