Seit dem missglückten Putschversuch vergangenen Sommer baut der türkische Präsident Erdogan mitsamt seiner AKP-Gefolgschaft Tag für Tag seine Macht aus. Doch nicht nur in der Türkei selbst, sondern auch in Deutschland wächst der Druck auf Oppositionelle enorm. Aktivist und Referent Botan Agir erläuterte im Rahmen eines Vortrages der YXK (Verband der Studierenden aus Kurdistan e.V.) vergangenen Dienstag in Marburg, wie Erdogan mithilfe zahlreicher Organisationen ein landesweites System der Bespitzelung und Einschüchterung errichten ließ.
Das Anfang Februar ausgelieferte Heft 4/16 der Zeitschrift MIZ wirft einen Blick zurück auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Feiertagsgesetz und dem langen Weg zu dieser Entscheidung. Auskunft aus erster Hand erteilt dabei Assunta Tammelleo, als Vertreterin des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) München, der den Stein ins Rollen gebracht hatte.
Gemeinsam mit den beiden Großkirchen will die CDU "die Verantwortung vor Gott" als Passus in die hessische Landesverfassung aufnehmen. Anlass dazu bietet die vor über einem Jahr eingerichtete Enquetekommission "Verfassungskonvent zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen". Bereits am Mittwoch, den 15. Februar, soll dazu eine öffentliche Anhörung stattfinden.
Anlässlich der Haushaltsberatungen im Niedersächsischen Landtag hatte die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) die Landtagsfraktionen in einem Schreiben von Anfang Dezember 2016 aufgefordert, bei der Bewilligung der sogenannten "Staatsleistungen" an die Kirchen die verfassungsrechtlichen Vorgaben (Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) zu beachten.
In einem Antrag forderte die Trierer SPD-Fraktion die Beendigung der diskriminierenden Sonderrechte für kirchliche Einrichtungen. Der Stadtrat sprach sich schließlich für die Gewährleistung der vollen Arbeitnehmerrechte für alle aus.
Seit einiger Zeit steht die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) in der Kritik. Vorgeworfen wird dem von der türkischen Religionsbehörde Diyanet gesteuertem Verein, vermeintliche Gülen-Anhänger nach Ankara zu melden und Antisemitismus in den eigenen Reihen zu ignorieren.
Björn Höcke, Landesvorsitzender der AfD in Thüringen, ist von einer Gedenkenkveranstaltung des Landtags in Erfurt für die NS-Opfer ausgeschlossen worden. Kurz zuvor wurde er vom Gedenken in Buchenwald ausgeladen.
Im Fall des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, warnt die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic den Gesetzgeber vor voreiligen Konsequenzen. Um effektiv für mehr Sicherheit zu sorgen, müsse man die vielen vorhandenen Ansatzmöglichkeiten ausschöpfen, sagte die Bundestagsabgeordnete in einem Interview.
Am Dienstag, den 17. Januar 2017 verkündete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren: Darin wurde der Antrag des Bundesrates auf ein Verbot der rechtsextremistischen Partei abgelehnt. Über die Gründe dafür und die möglichen Folgen sprach der Humanistische Pressedienst mit dem Extremismusforscher und Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber, der als Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl lehrt und dort das "Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung" herausgibt.
Der Politikwissenschaftler Gideon Botsch legt mit "Wahre Demokratie und Volksgemeinschaft. Ideologie und Programmatik der NPD und ihres rechtsextremen Umfelds" eine kleine Abhandlung zur Bedeutung und Funktion der genannten Begriffe im rechtsextremistischen Lager vor. Die Arbeit beeindruckt durch die akribische und quellengestützte Darstellung, welche die Kontinuität derartiger Diskurse bis zurück in die Frühgeschichte der Bundesrepublik Deutschland gut belegt.
Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das mit seinem heutigen Beschluss den Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ablehnte (2 BvB 1/13). Die Absicht des Gerichtes, nicht mehr allein auf verfassungsfeindliche Meinungen, Gesinnungen und Weltanschauungen abzustellen, ist aus bürgerrechtlicher Sicht zu begrüßen. Ebenso verdienstvoll ist der Versuch, dem europäischen Recht entsprechende Maßstäbe für ein Parteienverbot zu finden. Fraglich sei jedoch, ob die neuen Maßstäbe für Parteiverbote in sich schlüssig und überhaupt brauchbar sind.
Auf zwei Landesparteitagen der Partei DIE LINKE wurden Beschlüsse angenommen, die einen strikten Laizismus fordern. Der ehemalige Professor für Sozialethik an der Universität Marburg, Franz Segbers, kritisiert diese Beschlüsse mit dem Hinweis, dass eine konsequent linke Religionspolitik alle drei Aspekte des Menschenrechts auf Religionsfreiheit ernst nehmen müsse: Die Freiheit zur Religion, die Freiheit vor der Religion und aber auch die Freiheit, Religion öffentlich zu praktizieren.
Die sicherheitspolitische Debatte nach dem Anschlag in Berlin hat mit voller Wucht begonnen. Es ist mühsam, mit Sachlichkeit und Vernunft zu argumentieren. Die rechte Mantra stetiger Gesetzesverschärfungen verunsichert die Menschen und macht ihnen vor, Paragraphen könnten alles richten. Es lohnt von daher den Versuch, falsche Argumente der aktuellen Diskussion herauszuarbeiten.
Die Nachricht von der Tragödie auf dem Berliner Weihnachtsmarkt war gerade erst über die Ticker gelaufen, da wusste der Landeschef der AfD in Nordrhein-Westfalen Marcus Pretzell bereits, wer die Schuld daran trägt. Via Twitter verkündete Pretzell zu einem Zeitpunkt, als nicht einmal ansatzweise klar war, ob es sich bei den dramatischen Ereignissen an der Gedächtniskirche um einen Unfall, einen apolitischen Amoklauf oder einen terroristischen Anschlag gehandelt hatte: "Wann schlägt der deutsche Rechtsstaat zurück? Wann hört diese verfluchte Heuchelei endlich auf? Es sind Merkels Tote!" Dabei übersah der AfD-Politiker allerdings, dass gerade er und seinesgleichen den Terroristen in die Hände spielen. Denn Rechtspopulisten zählen – wenn auch unfreiwillig – zu den wichtigsten Verbündeten der Islamisten im globalen Dschihad.
Otfried Höffe, der lange Philosophie an der Universität Tübingen gelehrt hat, legt mit "Geschichte des politischen Denkens. Zwölf Porträts und acht Miniaturen" eine Gesamtdarstellung zum Thema mit Vorlesungscharakter vor. Der durch Lehr- und Publikationstätigkeit ausgewiesene Experte liefert damit einen überaus informativen Überblick, der sich aber nicht immer als wirkliche Einführung lesen lässt und hier und da insbesondere bei der Kommentierung etwas mehr Systematik verdient hätte.