Eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1973 ermöglicht in den Vereinigten Staaten Schwangeren eine legale Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Eine Entscheidung, die von rechten und religiösen Gruppen immer wieder angegriffen wurde. Mit der Bestätigung der christlich-konservativen Richterin Amy Coney Barrett als Nachfolgerin Ruth Bader Ginsburgs am Obersten Gerichtshof könnte diese Entscheidung nun aufgeweicht werden oder gar fallen.
Am Freitag verhandelte das Landgericht Hamburg über die Klage der Ärztin Kristina Hänel gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen. Dieser verglich auf seiner Website die klagende Ärztin und andere, die legal Abtreibungen durchführen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis.
Man stelle sich vor, ein Friseur teilt an seinem Schaufenster mit, dass er die Haare mit der Schere schneidet. Und wird dafür angezeigt, verurteilt und an den Pranger gestellt. Er möge sich in eine öffentlich einsehbare Liste eintragen, nur dort dürfe er mitteilen, dass er Haare schneidet; aber nicht, womit. Klingt skurril… ist aber in einem anderen Beruf Standard.
Abtreibung ist in Kolumbien nur in wenigen Ausnahmen legal möglich. Während Menschenrechtsgruppen für einen bedingungslosen straffreien Schwangerschaftsabbruch in den ersten Wochen kämpfen, hat eine rechtskonservative Senatorin nun ein Projekt angekündigt, welches die Zustimmung des Erzeugers zur Beendigung der Schwangerschaft erfordern soll. Eine gefährliche Forderung, die für Empörung sorgt.
In Costa Rica ist Abtreibung verboten. Ende letzten Jahres wurde jedoch ein Handlungsprotokoll zur einzigen Ausnahme von diesem Verbot, nämlich dann, wenn das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Person in Gefahr ist, vom Präsidenten unterzeichnet. Da die hauptsächlich von Schwangerschaften Betroffenen natürlich zölibatär lebende Männer jenseits der 50 sind, hat sich die Bischofskonferenz an das Gesundheitsministerium und die Medien des Landes gewandt, um Einblick in das Protokoll zu erhalten.
In Polen wird die Corona-Krise ausgenutzt, um Grundrechte wie das Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung weiter einzuschränken. Der Humanistische Verband Deutschlands – Bundesverband kritisiert dies aufs Schärfste und fordert ein schnelles Handeln der deutschen und der EU-Politik.
Die Ärztin Kristina Hänel hat eine Klage auf Unterlassung gegen den Betreiber der Website "Babykaust.de" eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat einen bereits angesetzten Termin wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt und will im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, entscheiden.
Während zunächst kurzzeitig die Idee einer Corona-Immunisierung der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Verluste im Vereinigten Königreich bestand, wurde diese doch bald zugunsten von Kontakt- und Ausgangssperren aufgegeben. Einem ähnlichen hin und her waren die Bedingungen für die "Pille danach" und Abtreibungen im ersten Schwangerschaftstrimester unterworfen.
Aktuell müssen ungewollt Schwangere drei bis vier persönliche Termine außer Haus wahrnehmen, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können: Die Pflichtberatung, einen gynäkologischen Untersuchungstermin, eine Ultraschalluntersuchung, den Abbruch, eine Nachuntersuchung. Hinzu kommen drei Tage Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch.
Über vierzig Jahre hat es gedauert, diesen Monat war es endlich so weit: In Neuseeland wird ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr als Straftat gewertet, sondern als Gesundheitsfrage. Bislang war er nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Gefahr für die schwangere Person, erlaubt.
Priester Richard Bucci von der römisch-katholischen Sacred Heart Church in West Warwick, Rhode Island, hatte beschlossen, alle, die für eine Erhaltung der bisherigen Abtreibungsrechte gestimmt hatten, mit Ausschluss von der Kommunion, Taufen, Hochzeiten und anderen kirchlichen Veranstaltungen zu strafen. Daraufhin auf die Missbrauchsverbrechen katholischer Kleriker angesprochen, erklärte er, dass Abtreibung töte, Pädophilie aber nicht.
Das Leben ist heilig, verkünden die Religionen. Der Hauptgrund aus Sicht der Geistlichen: Alles Leben stammt von Gott. Doch der moderne Mensch glaubt an Biologie und Medizin und nicht an religiöse Dogmen.
Der mittelamerikanische Staat Mexiko hat keine einheitliche Gesetzgebung zur Abtreibung. Während in Mexiko-Stadt eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei durchgeführt werden können, wird im wenige Kilometer entfernten Bundesstaat Hidalgo verhaftet, wer versucht, eine Schwangerschaft zu beenden, die nicht Resultat einer Vergewaltigung ist, das Leben der schwangeren Person gefährdet oder bei der ein schwer deformierter Fötus heranwächst.
Der gestrige Prozess gegen Kristina Hänel zeigt, wie Ärzt*innen den Abtreibungsgegner*innen durch den §219a StGB weiterhin schutzlos ausgeliefert werden. Die Gießener Ärztin wurde durch ihren Kampf für das Informationsrecht von ungewollt Schwangeren bekannt. Gestern wurde sie vor dem Landgericht Gießen zum dritten Mal nach §219a StGB verurteilt.
In den USA haben Schwangere seit 1973 das Recht auf legale Abtreibung. In zahlreichen Bundesstaaten versuchen konservative Kräfte dieses Recht auszuhebeln. Mit erschreckenden und teilweise grotesken Folgen.