Während zunächst kurzzeitig die Idee einer Corona-Immunisierung der Bevölkerung ohne Rücksicht auf Verluste im Vereinigten Königreich bestand, wurde diese doch bald zugunsten von Kontakt- und Ausgangssperren aufgegeben. Einem ähnlichen hin und her waren die Bedingungen für die "Pille danach" und Abtreibungen im ersten Schwangerschaftstrimester unterworfen.
Aktuell müssen ungewollt Schwangere drei bis vier persönliche Termine außer Haus wahrnehmen, um einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu können: Die Pflichtberatung, einen gynäkologischen Untersuchungstermin, eine Ultraschalluntersuchung, den Abbruch, eine Nachuntersuchung. Hinzu kommen drei Tage Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch.
Über vierzig Jahre hat es gedauert, diesen Monat war es endlich so weit: In Neuseeland wird ein Schwangerschaftsabbruch nicht mehr als Straftat gewertet, sondern als Gesundheitsfrage. Bislang war er nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Gefahr für die schwangere Person, erlaubt.
Priester Richard Bucci von der römisch-katholischen Sacred Heart Church in West Warwick, Rhode Island, hatte beschlossen, alle, die für eine Erhaltung der bisherigen Abtreibungsrechte gestimmt hatten, mit Ausschluss von der Kommunion, Taufen, Hochzeiten und anderen kirchlichen Veranstaltungen zu strafen. Daraufhin auf die Missbrauchsverbrechen katholischer Kleriker angesprochen, erklärte er, dass Abtreibung töte, Pädophilie aber nicht.
Das Leben ist heilig, verkünden die Religionen. Der Hauptgrund aus Sicht der Geistlichen: Alles Leben stammt von Gott. Doch der moderne Mensch glaubt an Biologie und Medizin und nicht an religiöse Dogmen.
Der mittelamerikanische Staat Mexiko hat keine einheitliche Gesetzgebung zur Abtreibung. Während in Mexiko-Stadt eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei durchgeführt werden können, wird im wenige Kilometer entfernten Bundesstaat Hidalgo verhaftet, wer versucht, eine Schwangerschaft zu beenden, die nicht Resultat einer Vergewaltigung ist, das Leben der schwangeren Person gefährdet oder bei der ein schwer deformierter Fötus heranwächst.
Der gestrige Prozess gegen Kristina Hänel zeigt, wie Ärzt*innen den Abtreibungsgegner*innen durch den §219a StGB weiterhin schutzlos ausgeliefert werden. Die Gießener Ärztin wurde durch ihren Kampf für das Informationsrecht von ungewollt Schwangeren bekannt. Gestern wurde sie vor dem Landgericht Gießen zum dritten Mal nach §219a StGB verurteilt.
In den USA haben Schwangere seit 1973 das Recht auf legale Abtreibung. In zahlreichen Bundesstaaten versuchen konservative Kräfte dieses Recht auszuhebeln. Mit erschreckenden und teilweise grotesken Folgen.
In Polen unterstützen Teile der katholischen Kirche nicht nur die PiS-Partei, sondern versuchen auch selbst die Politik in eine menschenverachtende Richtung zu drängen. Besonders laut ist dabei der Erzbischof von Krakau, Marek Jędraszewski, der verzweifelten Frauen nicht nur ein totales Abtreibungsverbot auferlegen will, sondern auch gegen Homosexuelle als vermeintliche Plage wettert.
Die spanische Stiftung Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, kurz BBVA, hat in diesem Monat die Ergebnisse zu ihrer aktuellen Wertestudie veröffentlicht. Dabei wurden unter anderem politische Aktivitäten, religiöse Einstellungen und Akzeptanz von zum Beispiel Sterbehilfe oder Leihmutterschaft abgefragt.
Ein Erfolg für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen: In Hessen dürfen keine Mahnwachen oder Demonstrationen mehr im direkten Umfeld von Einrichtungen stattfinden, die sich um Schwangere in Konfliktsituationen kümmern. Das hat das Innenministerium erlassen. Lebensschützer sind außer sich und starten eine Petition gegen den Beschluss.
Im zentralamerikanischen Staat El Salvador ist der Schwangerschaftsabbruch generell verboten und die Strafen für Abtreibende sind hoch. Nun ist in El Salvador eine junge Frau nach einer Totgeburt vom Vorwurf der Abtreibung freigesprochen worden.
Am 27. Juni 2018 setzten zehn Aktivist*innen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung ein Zeichen für die Streichung des Paragrafen 219a StGB: Während der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu § 219a StGB standen sie mit bedruckten T-Shirts auf und wurden von Stephan Brandner (AfD-Abgeordneter und Ausschussvorsitzender) des Saales verwiesen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil gegen die Allgemeinärztin Kristina Hänel aufgehoben. Das Gericht hat das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.
Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.