Manchmal möchte man einigen Katholiken empfehlen, sich Ex-Papst Benedikt und seinen Nachfolger Franziskus zum Vorbild zu nehmen. Zum Beispiel, wenn es um die Impfung gegen Covid-19 geht. Während die beiden Oberhirten den Pieks bereits erhalten haben, lehnen manche ihrer Schäfchen die Impfung ab, weil der Impfstoff Zellen von abgetriebenen Föten enthalten soll.
Weil der US-Bundesstaat Texas ungewollt Schwangeren den Zugang zu einer benötigten Abtreibung mit Zwangsuntersuchungen und -gesprächen erschwert, hat der Satanic Temple nun im Namen einer Gläubigen geklagt. Der Bundesstaat soll das satanische Abtreibungsritual als Alternative anerkennen. Mit im satanistischen Boot sind konservative Politiker, die sich den Einsatz für Religionsfreiheit auf die Fahnen geschrieben haben. Oder etwa doch nicht?
Paragraph 219a StGB verbietet Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Die Ärztin Kristina Hänel wurde wegen Verstoßes gegen diesen Strafrechtsparagraphen verurteilt. Vergangene Woche reichte sie nun Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ein.
Am Rosenmontag fuhren pandemiegerecht acht gewohnt provokante Mottowagen diesmal ohne jubelndes Publikum und einzeln durch Düsseldorfs Straßen. Einer davon thematisierte die De-facto-Abschaffung des polnischen Abtreibungsrechts, was eine Beschwerde des polnischen Konsulats nach sich zog. Wagenbaukünstler Jacques Tilly verteidigt sein Werk.
Fünfzehn Kandidaten und eine Kandidatin hatten sich zur Präsidentschaftswahl in Ecuador am 7. Februar aufstellen lassen. Übrig geblieben sind zwei Kandidaten, Andrés Arauz vom Linken Bündnis für Hoffnung und Yaku Pérez von der Ökosozialistischen Partei, die in einer Stichwahl im April gegeneinander antreten müssen. Der hpd hat mit einer Deutschen, die in Ecuador lebt, gesprochen.
Auf seinen Internetseiten "babycaust" und "abtreiber" bezeichnet Klaus Günter Annen Ärztinnen wie Kristina Hänel und Nora Szász als "Auftragsmörderinnen" und setzt Schwangerschaftsabbrüche mit dem nationalsozialistischen Völkermord gleich. Dagegen hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen eingereicht. Unterstützt wird die Anzeige von über 90 Personen und Vereinen.
Der Kampf um die Streichung des Paragraphen 219a geht in die nächste Runde: Am 15. Januar 2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Revision der Ärztin Kristina Hänel verworfen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Hänel kündigte an, nun Verfassungsbeschwerde gegen Paragraph 219a einzulegen. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) erklärt seine Solidarität mit der Gießener Ärztin und fordert erneut die ersatzlose Streichung des Paragraphen 219a.
Die Ärztin Kristina Hänel darf nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche informieren – die Giordano-Bruno-Stiftung schon! Die gbs hat daher die Website "abtreibung-info.de" veröffentlicht, auf der die ursprünglichen Informationen von Hänels Homepage sowie weitere wichtige Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch zu finden sind.
In einer "Richtlinie für die Familien- und Sexualerziehung" schreibt die bayerische Landesregierung den Schulen einen jährlichen "Aktionstag für das Leben" vor. Dem hpd erklärte das Kultusministerium, dass damit bei den Kindern die Verantwortung vor dem ungeborenen Leben geweckt werden solle. Den Vorwurf, eine staatliche Anti-Abtreibungskampagne zu betreiben, weist das Ministerium zurück.
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt darf die Ärztin Kristina Hänel nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Website informieren. Hänel wird nun Verfassungsbeschwerde einlegen.
Ein Ruck geht durch Argentinien, das Heimatland des amtierenden Papstes. Kurz vor dem Jahreswechsel bestätigte der argentinische Senat ein Gesetz, das Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche erlaubt. Der Senat nickt damit einen von Präsident Alberto Fernández eingebrachten Vorschlag ab, nachdem ein ähnlicher Vorstoß seines Vorgängers im Jahr 2018 gescheitert war.
Die von der Bischofskonferenz gesteuerte Petition "Fakten Helfen" wird heute im parlamentarischen Ausschuss behandelt. Doch diese ignoriert die jahrzehntelang gesammelten Daten zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich und in anderen Ländern sowie die zahlreichen bereits vorhandenen Fachpublikationen in diesem Bereich.
Abtreibung im überwiegend katholischen Argentinien ist mit wenigen Ausnahmen verboten. Hunderttausende Frauen unterziehen sich jedes Jahr illegalen und teilweise unter katastrophalen Bedingungen durchgeführten heimlichen Abtreibungen. Präsident Alberto Fernández hat nun einen Gesetzentwurf vorgebracht, der Straffreiheit für Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Schwangerschaftswoche und kostenlose medizinische Begleitung vorsieht. Während Befürworter*innen den Entwurf loben, gibt es auch harsche Kritik von Kirche und Anti-Abtreibungsverbänden.
In einem Offenen Brief wendet sich der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) gemeinsam mit anderen Organisationen an die Bundesregierung, um auf die sich verschlechternde Situation der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in Polen aufmerksam zu machen.
In Polen werden Frauenrechte massiv eingeschränkt: Nach einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts werden Schwangerschaftsabbrüche de facto verboten. Der Bundesverband des Humanistischen Verbands Deutschlands (HVD) reagiert entsetzt auf diese neuerliche Beschneidung von Menschenrechten.