Die aufgrund des "Werbeverbotes" bei Abtreibungen verklagte Ärztin Kristina Hänel stellte im Rahmen der Säkularen Buskampagne am Sonntag in Nürnberg ihr Buch vor und machte dabei klar, wie religiöse Tabus Frauen gefährden.
Der internationale Aufschrei war groß, als der US-Bundesstaat Alabama einen Gesetzesentwurf vorlegte, der Schwangerschaftsabbrüche als schweres Verbrechen behandelt. Vergleichbar strenge Vorschriften gelten in Nordirland schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Das muss sich ändern, fordern Aktivistinnen und Menschenrechtler.
Der US-Bundesstaat Alabama hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem Abtreibungen als schweres Verbrechen zu bewerten sind. Der Senat stimmte am Dienstag für das Gesetz, das nur noch von der Gouverneurin Kay Ivey unterschrieben werden muss.
Es gibt ÄrztInnen, die lieber den Tod schwangerer Frauen in Kauf nehmen, als eine Abtreibung durchzuführen. So geschehen bei der Italienerin Valentina, die in der 19. Schwangerschaftswoche bei einer Frühgeburt in einem Krankenhaus vor den Augen der Ärzte starb, weil diese ihr den lebensrettenden Schwangerschaftsabbruch aus Gewissensgründen verweigerten.
Als "Rückschritt in vergangen geglaubte, totalitäre Zeiten" bezeichnet Dr. Christian Fiala vom Gynmed Ambulatorium die aktuelle Diskussion von Teilen der österreichischen Regierung, die Fristenlösung einzuschränken und die embryopathische Indikation zu verbieten.
Mit dem 1000-Kreuze-Marsch in Münster eröffnen christliche AbtreibungsgegnerInnen traditionell die Saison der "Lebensschützer-Märsche" im deutschsprachigen Raum. Wie in den Vorjahren formierte sich gegen die AbtreibungsgegnerInnen auch in diesem Jahr vielfältiger und lauter Protest.
Es war eine Art "Frauentagsgeschenk", als die Volkskammer der DDR am 9. März 1972 das "Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft" verabschiedete. Und es kam einer Sensation gleich: Mit einer sogenannten Fristenlösung übertrug weltweit erstmalig ein Staat Frauen das Recht, innerhalb von zwölf Wochen "zur Bestimmung der Anzahl, des Zeitpunktes und der zeitlichen Aufeinanderfolge von Geburten … über die Unterbrechung einer Schwangerschaft in eigener Verantwortung zu entscheiden."
Für weltweite Empörung sorgt aktuell der Fall eines elfjährigen Mädchens in Argentinien, dem eine Abtreibung verweigert wurde. Das Kind wurde vergewaltigt und schwanger. Obwohl auch im überwiegend katholischen Argentinien eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung erlaubt ist, gab das Gesundheitsministerium die Order "beide Leben zu retten". Im Krankenhaus wurde diese Anweisung mittels Kaiserschnitt umgesetzt.
Seit etwa 40 Jahren hat Italien ein Gesetz zur legalen Abtreibung. Es ist dem deutschen Gesetz mit Frist, Beratung und Wartezeit ähnlich. Nun droht ihm Gefahr durch die Politik, die katholische Kirche und fanatische Abtreibungsgegner.
Daniela Kuge ist CDU-Abgeordnete und sitzt im sächsischen Landtag. Sie ist zudem familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages sowie Mitglied des CDU-Landesfachausschusses Gesundheit. Und sie ist "Lebensschützerin", die offenbar eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung nicht für einen Abtreibungsgrund hält.
Gestern verabschiedete die Bundesregierung die als "Kompromiss" bezeichnete Neufassung des § 219a StGB. Terre des Femmes und auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisieren diesen Beschluss und fordern: "Weg mit § 219a!"
Der Zugang zu legaler und medizinisch betreuter Abtreibung gerät in den USA womöglich unter Druck. Der Bundesstaat New York hat reagiert und ein eigenes Gesetz zur Reproduktions-Gesundheit erlassen. Der bereits 2006 eingebrachte Gesetzentwurf wurde nun von der demokratischen Mehrheit im Senat verabschiedet und regelt unter anderem die Straffreiheit der Eingriffe und späte Abtreibungen.
Eine neue Expertenmeinung zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Vatikan: Nach dem Vergleich von Abtreibungen mit Auftragsmorden hat der alleinstehende ältere Herr an der Spitze der katholischen Kirche, der selbst noch nie ein Kind großgezogen hat, ein neues Statement zum Thema abgegeben.
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) spricht sich in einer Stellungnahme gegen den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vom 28. Januar 2019 (Az. 4040/1-0-25 432/2018) aus.
Die Humanistische Union fordert zusammen mit der Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Streichung von § 218 StGB und von § 219a StGB. Der jetzt gefundene Kompromiss ist weder sachgerecht, noch kann er die Zweifel an der Verfassungswidrigkeit von § 219a StGB ausräumen.