Die bayerische Landesregierung hat der Technischen Universität München (TUM) eine "Universitätskirche" aufgedrängt, die weder dem Hochschulrecht noch dem Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität entspricht: die Karmelitenkirche in Straubing. Sie soll zur studentischen Missionsstation umfunktioniert werden.
Aus Gründen des Tierschutzes forderte die Tierrechtsorganisation PETA vergangene Woche, bei den nächsten Oberammergauer Passionsspielen auf den traditionellen Jesus-Ritt auf einem Esel zu verzichten. Alternativ könne der Jesus-Darsteller einen Elektro-Tretroller nutzen. Ein Sturm der Entrüstung folgte.
Aktuell frohlocken die evangelischen Presseorgane über 50.000 konfessionsfreie oder anderen Religionen angehörige Schüler*innen, die am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen. Dass diese Zahl dem großem Interesse an evangelischen Inhalten entspricht, dürfte anzuzweifeln sein.
In der katholischen Kirche in Forst planten einige Frauen am Vorabend von Mariä Himmelfahrt die Durchführung einer "Maria 2.0"-Aktion, um für Frauenrechte in der Kirche einzutreten. Dabei sollte auch eine Erklärung des örtlichen Frauenbundes zu einer vorangegangenen Aktion verlesen werden. Diese Erklärung brachte Pfarrer Andreas Heck so in Rage, dass er die Frauen aus der Kirche warf.
Politiker neigen dazu, niemandem auf die Füße treten zu wollen, jedenfalls nicht den potenziellen Wählern. Kaum ein Vorhaben ist eine heiklere Sache als der Abbau von Privilegien. Und wenn sich eine Reform nicht vermeiden lässt, dann möglichst auf eine Weise, die den Anschein wahrt, niemandem etwas wegzunehmen, sondern vielmehr sogar etwas zu geben.
Das muss man gesehen haben, so lange der Eintritt ins neue graue Museum der überbayerischen Geschichte frei ist. Regensburg ist eine Reise wert, ob das Museum den Wert erhöht, mag dahingestellt bleiben. Beachtlich ist jedenfalls, wie mit vielen Millionen die Geschichte Bayerns höchstoffiziell und staatsgetragen abgehandelt wird.
Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) kritisiert fehlenden politischen Willen, Ethikunterricht zu einem normalen Studienfach zu machen. Noch immer wird das Fach in großen Teilen von nicht dafür ausgebildeten Lehrern unterrichtet.
Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) lässt es am Karfreitag in Bayern krachen. Obwohl am Karfreitag in der gesamten Bundesrepublik vergnügliche Veranstaltungen streng untersagt sind, veranstaltet der Bund für Geistesfreiheit in München, Regensburg und Erlangen fröhliche Tanzpartys. Die zuständigen Behörden mussten dem bfg die Erlaubnis hierfür aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts erteilen.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es am 7. März 2019 abgelehnt, die mit einer Popularklage angegriffenen Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes durch eine einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
Noch immer wird die Hälfte aller bayerischen Rinder ganzjährig angebunden. Jetzt kommt Druck von den Molkereien, auf Laufstallhaltung umzustellen. Davon sehen sich kleine Landwirtschaftsbetriebe bedroht. Während sich der Bayerische Bauernverband gegen Befristungen wehrt, geht es Tierschützern nicht schnell genug.
Willkommen im 21. Jahrhundert: Die CSU will in ihrem kürzlich verabschiedeten Strategiepapier der Zukunft mit ewiggestrigen Positionen begegnen. Das gilt sowohl für den Fortschritt in der Medizin als auch für die Abtreibungsgesetzgebung.
Mit Stolz, könnte man meinen, verkündet der Evangelische Pressedienst (epd): "Bayerische Landeskirche schafft als erste das 'Besondere Kirchgeld' ab." Es fehlt auch nicht der Hinweis, die Landeskirche würde damit auf 13 Millionen Euro Einnahmen verzichten. Das klingt großzügig.
Der Bund für Geistesfreiheit München kritisiert den bayerischen Ministerpräsidenten wegen seiner Rede beim Staatsakt zum 100. Geburtstag des Freistaats. Darin begrüßte er einen Nachkommen der abgesetzten Wittelsbacher als "Eure königliche Hoheit" und vergaß den Begründer des Freistaats, Kurt Eisner, zu erwähnen.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) hat nach juristischem und öffentlichem Druck entschieden, das "besondere Kirchgeld" rückwirkend zum 1. Januar 2018 durch eine Änderung ihres Kirchensteuererhebungsgesetzes abzuschaffen. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) begrüßt die Entscheidung, stellt jedoch in seinem Kommentar weiteren Handlungsbedarf in Sachen Kirchensteuer fest.