Nachdem im Mai 2018 bereits Dr. Jérome Segal und Seyran Ateş "Botschafter für die genitale Selbstbestimmung" wurden, wird der Verein "intaktiv" nun auch von der Menschenrechtsaktivistin Mina Ahadi sowie der Sexualtherapeutin Ann-Marlene Henning unterstützt.
Das Presseportal ProMosaik, das sich für interkulturelle Vielfalt und Dialog einsetzt, hat den Verein intaktiv e. V., der sich geschlechtsübergreifend für genitale Selbstbestimmung engagiert, zu den Positionen und Aktivitäten des Vereins interviewt. Die Vorsitzende Viola Schäfer und Shemuel Garber, der sich als jüdischer Intaktivist für intaktiv einsetzt, standen der Chefredakteurin von ProMosaik, Dr. Milena Rampoldi, Rede und Antwort.
Sechs deutsche Ärzteverbände fordern ein neues Nachdenken über die Vorhautbeschneidung. Sie haben eine neue ärztliche Leitlinie zu Vorhautverengungen (Phimose) herausgebracht. Darin wird empfohlen, eine Operation nicht voreilig oder vorbeugend durchzuführen. Somit müsse der
§ 1631d BGB erneut hinterfragt werden.
Das Dänische Parlament steht bald vor der Entscheidung, ob ein Mindestalter von 18 Jahren für medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen gesetzlich festgelegt werden soll. Dies erfolgt aus der Bürgerinitiative der Kinderschutzorganisation "Intact Denmark", die nach Berichten internationaler Medien am vergangenen Freitag die dafür notwendige Zahl von mindestens 50.000 Unterschriften erreicht hat.
Seyran Ateş und Dr. Jérôme Segal erweitern ab sofort den Kreis der prominenten und fachkundigen Botschafter/innen des gemeinnützigen Vereins intaktiv und unterstützen damit dessen Arbeit für das Recht aller Kinder auf genitale Selbstbestimmung.
Am 7. Mai jährt sich die Verkündung des "Kölner Urteils" zum sechsten Mal. Dieses hatte 2012 auch Jungen das Recht auf genitale Selbstbestimmung zugesprochen, indem es eine medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernung ("Beschneidung") eines Jungen als eine strafbare Körperverletzung bewertete.
Kardinal Reinhard Marx hat sich wieder einmal in Dinge eingemischt, von denen er nichts versteht. Dieses mal kritisierte er Island dafür, dass dort die Beschneidung von männlichen, unmündigen Kindern verboten werden soll.
Laut internationaler Medienberichte haben Parlamentarier verschiedener Parteien in Island eine Gesetzesinitiative zum Schutz auch von Jungen vor nicht-therapeutischen Vorhautamputationen ("Beschneidung") eingebracht. Mit der Definition von einem "teilweise oder vollständigen Entfernen von Sexualorganen" ähnelt der Vorschlag der Formulierung, die die WHO bereits für weibliche Genitalverstümmelung etabliert hat.
Zum fünften Jahrestag der Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Rechtmäßigkeit nicht medizinisch indizierter Vorhautentfernungen an Jungen äußern Ärztevertretungen und Kinderschutzverbände erneut Kritik an der geltenden gesetzlichen Regelung. Ihr Fazit: Die Politik muss sich den Konsequenzen des von ihr beschlossenen Gesetzes für die betroffenen Kinder stellen. Es gelte, hier endlich in einen breiten gesellschaftlichen Dialog für Wege zu umfassendem Schutz von Kindern unabhängig vom Geschlecht zu treten.
Ein 7-Jähriger Junge wurde in Berlin einer medizinisch nicht notwendigen Vorhautamputation unterzogen. Die dafür in 1631d BGB als zwingend notwendig genannten Bedingungen wurden dabei gleich mehrfach missachtet.
Am 5. Jahrestag des "Kölner Urteils" sprach unter anderem auch der Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung (GBS), Michael Schmidt-Salomon, auf der Kundgebung gegen die Genitalverstümmlung. Der hpd dokumentiert seine Rede in voller Länge.
Am 7. Mai jährte sich zum fünften Mal das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung und strafbare Handlung wertete. Anlässlich dieses Jahrestages rief ein breites Bündnis von Organisationen zu einer Demo für das Recht der Kinder auf genitale Selbstbestimmung auf. Als "Worldwide Day Of Genital Autonomy" ist dieses Ereignis inzwischen weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition - geworden.
Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird als "Welttag der Genitalen Selbstbestimmung" gefeiert und das aktuell im fünften Jahr. Entstanden ist seither ein internationales Bündnis, unterstützt von 44 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus elf Ländern und fünf Kontinenten. Die Forderung ist, die Integrität der Kinder weltweit und unabhängig vom Geschlecht zu gewährleisten.
Zum fünften Jahrestag des "Kölner Urteils" legen Dr. iur. Ralf Eschelbach (Richter am Bundesgerichtshof), Prof. Dr. med. Matthias Franz (Universitätsklinikum Düsseldorf) und Prof. Dr. iur. Jörg Scheinfeld (Universitäten Mainz und Wiesbaden) ein gemeinsames Papier vor, in dem sie die zentralen Argumente der Beschneidungsdebatte zusammenfassen und die Parlamentarier nachdrücklich zum Handeln aufrufen.
Am 7. Mai 2017 ist der fünfte Jahrestag des "Beschneidungsurteils", das vom Landgericht Köln im Jahr 2012 gefällt wurde. Über das Urteil und seine Folgen sprach hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg mit Strafrechtsprofessor Holm Putzke, der sich im Jahr 2008 mit einem Aufsatz als erster Rechtswissenschaftler in Deutschland mit der Thematik wissenschaftlich auseinandergesetzt hat und der wegen seiner Vorarbeiten als geistiger Vater des "Beschneidungsurteils" gilt.