Laut internationaler Medienberichte haben Parlamentarier verschiedener Parteien in Island eine Gesetzesinitiative zum Schutz auch von Jungen vor nicht-therapeutischen Vorhautamputationen ("Beschneidung") eingebracht. Mit der Definition von einem "teilweise oder vollständigen Entfernen von Sexualorganen" ähnelt der Vorschlag der Formulierung, die die WHO bereits für weibliche Genitalverstümmelung etabliert hat.
Zum fünften Jahrestag der Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Rechtmäßigkeit nicht medizinisch indizierter Vorhautentfernungen an Jungen äußern Ärztevertretungen und Kinderschutzverbände erneut Kritik an der geltenden gesetzlichen Regelung. Ihr Fazit: Die Politik muss sich den Konsequenzen des von ihr beschlossenen Gesetzes für die betroffenen Kinder stellen. Es gelte, hier endlich in einen breiten gesellschaftlichen Dialog für Wege zu umfassendem Schutz von Kindern unabhängig vom Geschlecht zu treten.
Ein 7-Jähriger Junge wurde in Berlin einer medizinisch nicht notwendigen Vorhautamputation unterzogen. Die dafür in 1631d BGB als zwingend notwendig genannten Bedingungen wurden dabei gleich mehrfach missachtet.
Am 5. Jahrestag des "Kölner Urteils" sprach unter anderem auch der Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung (GBS), Michael Schmidt-Salomon, auf der Kundgebung gegen die Genitalverstümmlung. Der hpd dokumentiert seine Rede in voller Länge.
Am 7. Mai jährte sich zum fünften Mal das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung und strafbare Handlung wertete. Anlässlich dieses Jahrestages rief ein breites Bündnis von Organisationen zu einer Demo für das Recht der Kinder auf genitale Selbstbestimmung auf. Als "Worldwide Day Of Genital Autonomy" ist dieses Ereignis inzwischen weltweit zu einem Symbol für die Selbstbestimmungsrechte des Kindes - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion und Tradition - geworden.
Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird als "Welttag der Genitalen Selbstbestimmung" gefeiert und das aktuell im fünften Jahr. Entstanden ist seither ein internationales Bündnis, unterstützt von 44 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen aus elf Ländern und fünf Kontinenten. Die Forderung ist, die Integrität der Kinder weltweit und unabhängig vom Geschlecht zu gewährleisten.
Zum fünften Jahrestag des "Kölner Urteils" legen Dr. iur. Ralf Eschelbach (Richter am Bundesgerichtshof), Prof. Dr. med. Matthias Franz (Universitätsklinikum Düsseldorf) und Prof. Dr. iur. Jörg Scheinfeld (Universitäten Mainz und Wiesbaden) ein gemeinsames Papier vor, in dem sie die zentralen Argumente der Beschneidungsdebatte zusammenfassen und die Parlamentarier nachdrücklich zum Handeln aufrufen.
Am 7. Mai 2017 ist der fünfte Jahrestag des "Beschneidungsurteils", das vom Landgericht Köln im Jahr 2012 gefällt wurde. Über das Urteil und seine Folgen sprach hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg mit Strafrechtsprofessor Holm Putzke, der sich im Jahr 2008 mit einem Aufsatz als erster Rechtswissenschaftler in Deutschland mit der Thematik wissenschaftlich auseinandergesetzt hat und der wegen seiner Vorarbeiten als geistiger Vater des "Beschneidungsurteils" gilt.
Der Verein "intaktiv" freut sich sehr, dass vier Monate nach Bekanntgabe der ersten drei Botschafter nun zwei weitere Botschafter hinzustoßen, um uns bei unserer Arbeit für das Recht von Kindern auf genitale Unversehrtheit zu unterstützen. In dem Psychoanalytiker Prof. Dr. Matthias Franz und Ulla Barreto, der Vorsitzenden von TABU INTERNATIONAL e.V., wurden zwei weitere fachkundige und engagierte Botschafter gewonnen.
Der "Stern" berichtete vor einigen Tagen von einem Gerichtsverfahren in Israel, bei dem eine Asylbewerberin aus Eritrea angeklagt ist, weil sie ihren vierjährigen Sohn selbst "beschnitten" hat. Dies ist verwunderlich – aber auch erfreulich – in einem Land, in dem (laut "Stern"-Artikel) 98 % der Männer die Vorhaut ohne medizinischen Grund entfernt wurde.
Am 7. Mai ist es wieder so weit: Im Gedenken an das "Kölner Urteil" im Jahr 2012 gehen in Köln (und anderen Städten weltweit) wieder Menschen auf die Straße und demonstrieren für das Recht aller Menschen auf genitale Selbstbestimmung. Die Aktionen rund um den 7. Mai thematisieren in diesem Jahr schwerpunktmäßig die Beschneidungsprogramme in Afrika. Gäste aus den USA und Kenia sollen auf der Demonstration in Köln sowie auf einer Pressekonferenz in Berlin sprechen. Für die aufwändige Aktion werden rund 7.000 Euro benötigt.
Pünktlich zum 12.12.2016., an dem sich die Verabschiedung des §§1631d BGB (sogenanntes Beschneidungsgesetz) zum vierten Mal jährt, gibt der Verein intaktiv e.V. seine ersten drei Botschafter bekannt. Ab sofort werben die Psychoanalytikerin und TV-Moderatorin Angelika Bergmann-Kallwass, der Rechtswissenschaftler Prof. Rolf-Dietrich Herzberg und die Verhaltenstherapeutin und Comic-Zeichnerin Dr. Nadja Hermann für den gemeinnützigen Verein und seinen Einsatz für das Kinder- und Menschenrecht auf genitale Unversehrtheit bzw. Selbstbestimmung.
Die dänische Medizinervereinigung Lægeforeningen hat sich dafür ausgesprochen, dass in Dänemark keine Beschneidungen mehr an Jungen durchgeführt werden sollten, die jünger als 18 Jahre sind – sofern es keinen medizinischen Grund für den Eingriff gibt.
Zur Jahrestagung der "Sektion Feministische Theorie und Geschlechterforschung" der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie in Kooperation mit der "Sektion Kritische Migrations- und Rassismusforschung" am 19. und 20. Januar 2017 lud man zur Einreichung von Abstracts zu Themen wie "Migration, Männlichkeit und Sexualität" ein. Doch weder in der Ausschreibung noch im persönlichen Mailverkehr war in Erfahrung zu bringen, in welcher Form Themen für die Tagung eingebracht werden sollten - wie sonst eigentlich allgemein üblich bei solchen Veranstaltungen. So ist der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. davon ausgegangen, dass es sich um eine Art Themenvorschlag handeln sollte, den sie deshalb auch einreichten.
Bei der diesjährigen Sitzung der Mitglieder der Giordano Bruno Stiftung (GBS) wurde unter anderem auch über den fünfjährigen Jahrestag des "Kölner Urteils" im kommenden Jahr gesprochen. Beiratsmitglied Andreas Altmann stellte daraufhin dem hpd ein Kapitel aus seinem Buch "Verdammtes Land" zur Verfügung.