Ein Wahlkampfvideo der SPD thematisiert die konservativ-katholische Einstellung von Armin Laschets Staatskanzleichef. Nach massiver Kritik hat die SPD den Film nun zurückgezogen, doch dem Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken ist das nicht genug.
Am Donnerstag vergangener Woche hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Diskussionspapier zur Neuregelung des assistierten Suizids veröffentlicht. Prominente Autoren waren an der Erstellung des Dokuments beteiligt, etwa der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Horst Dreier oder Prof. Dr. Reinhard Merkel, der bis letztes Jahr Mitglied im Deutschen Ethikrat war und dem Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) angehört. Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und selbst Mitglied der Leopoldina, hat sich den Debattenbeitrag für den hpd angesehen.
Von 40 Teilnehmern eines Dialogs über Sterbehilfe waren nur zwei deklarierte Vertreter der Pro-Sterbehilfe-Seite eingeladen worden: Der Vertreter der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) Wolfgang Obermüller und ich als Vertreter der säkularen Humanisten vom Humanistischen Verband Österreich (HVÖ). Selbst der profilierte Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der das Urteil vor dem Verfassungsgerichtshof erstritten hat, war nicht anwesend, ebenso wie profilierte Vertreter der Sterbehilfe-Befürworter aus dem Ausland, die wichtigsten Zeugen eines funktionierenden Sterbehilfesystems.
Helmut Ortner, Beiratsmitglied der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) plädiert in seinem neuen Buch für zivilisierten Streit – nicht nur in diesen Corona-Zeiten. Denn eine offene Gesellschaft brauche Gegenrede und Widerstreit. Konformismus sei Gift für die Demokratie.
Der Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Prof. Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte "keine zu zentrale Rolle" bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen.
Am 21. April debattierte der Deutsche Bundestag zwei Stunden lang über Suizidhilfe. 38 Abgeordneten standen jeweils drei Minuten Redezeit zur Verfügung. Es ist immer positiv und interessant, wenn Volksvertreter:innen ihre persönlichen Einstellungen, Erfahrungen und auch Werte offenlegen und austauschen. Zu kritisieren an dieser Debatte ist allerdings, dass es eben nicht nur um einen kollegialen Gedankenaustausch ging, sondern dass die Debatte im Hinblick auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe erfolgte.
Es ist – das sei vorausgeschickt – kein schlechter Witz: Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert "Schutzräume vor geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe". Haben die Verfasser der entsprechenden Erklärung zu viele schlechte Filme gesehen?
An der Universität von Grenoble lehnte ein Professor die Gleichsetzung von Antisemitismus mit "Islamophobie" ab. Damit trat er eine gewaltige Welle der Entrüstung los. Aktivistische Studentengruppen brandmarkten ihn und seine Unterstützer als "Faschisten" und warfen ihnen vor, selbst "islamophob" zu sein. Die beigeordnete Innenministerin Marlène Schiappa kritisiert die Vorwürfe der Aktivisten scharf und sieht deutliche Parallelen zum Fall Samuel Paty.
Seit einiger Zeit wird immer konkreter diskutiert, wie die Suizidhilfe geregelt werden kann. Jens Spahn ist bei diesem Thema ein Meister der Verzögerungstaktik, Missachtung von Gerichtsurteilen und Hinterzimmerpolitik. Eine aktuelle Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP zeigt nun, dass der Gesundheitsminister klammheimlich bereits einen hausinternen Entwurf erarbeitet hat.
Der Humanistische Pressedienst (hpd) veröffentlichte am 6. Januar einen Artikel von Prof. Dr. Rolf Dietrich Herzberg, in dem dieser sich mit dem in der ARD ausgestrahlten "Krimidrama" von Ferdinand von Schirach auseinandersetzt. Mit einem weiteren Artikel reagiert er nun auf die Kommentare, die zu diesem Text verfasst wurden.
Die ARD hat am 3. Januar 2021 ein TV-Event besonderen Ausmaßes veranstaltet. Man hat dem Volljuristen, Strafverteidiger und Bestsellerautor Ferdinand von Schirach mehrstündigen Raum gegeben, den Zuschauer im Rahmen eines "Krimidramas" mit problematischen Fragen des Grundgesetzes, der UN-Antifolterkonvention, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte sowie des Straf- und Strafprozessrechts zu konfrontieren.
Ein gutes Dutzend von Vertreter*innen und teils hochrangigen Funktionären der Palliativmedizin, Psychiatrie und Suizidverhütung hatte sich mit einem offenen Protestbrief gegen den ARD-Film "GOTT" an die FAZ gewandt. Die Zeitung fasst in ihrer Ausgabe vom 21.11. unter der Allgemeingültigkeit suggerierenden Überschrift "Mediziner protestieren mit offenem Brief gegen Suizid-Film" deren Einwände kritiklos zusammen. Dagegen haben sich nun namhafte Medizinrechtler*innen und -ethiker*innen mit praktizierenden Palliativmediziner*innen zusammengefunden und richten sich in einer gemeinsamen Replik gegen dieses "Dokument der Peinlichkeit".
Bezugnehmend auf das Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die katholische und evangelische Kirche in Baden-Württemberg eine neue Stellungnahme veröffentlicht. Darin warnen sie vor einer "Ökonomisierung des Sterbens", die durch eine liberale Regelung der Sterbehilfe drohe. Was ist davon zu halten?
Ferdinand von Schirachs Stück "Gott" am 23. November 2020 in der ARD griff ein wichtiges, in der Debatte über die Suizidbeihilfe aber oft zu kurz kommendes Thema auf: Wie soll man den Suizidwunsch eines gesunden Menschen, womöglich nicht einmal fortgeschrittenen Alters, bewerten?