Ein neues Gesetz soll ändern, dass es in Deutschland zu wenig Organspenden gibt. Mit seinem Vorschlag prescht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 1. April im Bundestag vor: Wer nicht vorher widersprochen hat, soll nach Hirntod automatisch als Spender gelten. Eine Mehrheit im Bundestag dafür ist allerdings fraglich. Federführend von der Grünenchefin Annalena Baerbock gibt es einen Gegenentwurf.
Kaum ein Artikel in der Geschichte des hpd hat, gemessen an der Zahl an Klicks und Kommentaren, derart hohe Wellen geschlagen wie der Beitrag "Weg mit den Heilpraktikern!" vom 17.12.2018. Nicht nur die für Heilbehandlungen jedweder Art völlig ungenügende Qualifikation der Heilpraktiker wurde in zahlreichen Kommentaren (und bösen Zuschriften an den Autor) bestritten, sondern auch und insbesondere der ungenügende Wirkbeleg der bevorzugt in Heilpraxen eingesetzten Verfahren der "Alternativheilkunde".
Das 70-jährige Bestehen der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen ist ein Anlass, Bilanz zu ziehen: Sind die Menschenrechte, wie sie die Deklaration fordert, umgesetzt – weltweit oder zumindest in den Staaten, die die Deklaration 1948 unterschrieben haben? Das ist längst nicht der Fall, auch in Deutschland nicht, betont Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Unter Moderation von Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), diskutierten Manfred Lütz und Rolf Bergmeier zum Thema "2000 Jahre Christentum – Skandal oder Chance?". Die Debatte verlief respekt- und anspruchsvoll, verlor aber manchmal das große Ganze aus den Augen.
Rolf Dietrich Herzberg veröffentlichte am 22. Juni 2018 im hpd einen längeren Artikel, in dem er sich mit der #MeeToo-Debatte und den Vorwürfen gegen den Regisseur Dieter Wedel auseinandersetzte. Die hier und heute veröffentlichte Erwiderung ist ein Kommentar auf die Reaktionen auf diesen Artikel.
Nachdem sich im Humanistischen Pressedienst bereits Prof. Dr. Rolf D. Herzberg sowie auch Dr. Josef Breinbauer über das aktuelle Buch von Manfred Lütz, "Der Skandal der Skandale", geäußert haben, nimmt nun auch der Autor selbst dazu Stellung.
Horst Junginger, Professor für Religionskritik, kritisiert Karlheinz Deschners Ansicht, die katholische Kirche würde das vom Christentum eigentlich Gemeinte verfälschen und stuft diese Meinung als "wissenschaftlich unsinnig und historisch vollkommen daneben" ein. Man sähe an diesem Beispiel aber auch, wie notwendig es sei, "seine Quellen kritisch zu hinterfragen und den Stellenwert der darauf aufbauenden Interpretation an diese Prüfung zu koppeln".
Heute debattiert der Bundestag über den Paragrafen 219a StGB, der ein Werbeverbot für Abtreibungen beinhaltet. Hier können Sie die Debatte im Live-Ticker verfolgen.
In der vergangenen Woche ist die Entscheidung über eine erneute Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wieder vertagt worden.
Der Deutsche Ethikrat behauptet, dass eine ausnahmsweise Zulassung des Medikaments Natrium-Pentobarbital (NaP), wie sie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 2. März 2017 beschloss, der staatlichen Neutralität gegenüber Lebenswertvorstellungen widerspreche. Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben ist anderer Meinung: Nicht die ausnahmsweise Zulassung, sondern ein Verbot der Abgabe widerspricht dem Prinzip der Neutralität gegenüber individueller Lebensgestaltung und stellt einen unzulässigen staatlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen dar.
Der Deutsche Evangelische Kirchentag 2017 (24.-28. Mai 2017) in Berlin und Wittenberg beinhaltete auch einen Nachmittag unter dem Label "Dialog mit humanistischen Gemeinschaften".
Am Rande des evangelischen Kirchentags in Berlin gab es auch eine Podiumsdiskussion zum Thema "Selbstbestimmung am Lebensende – Brauchen wir eine neue Sterbekultur?" Einer der Gäste auf dem Podium war die hpd-Autorin Gita Neumann. Der hpd dokumentiert die von ihr vorgetragenen Thesen.
Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum möglich gewordenen Erhalt des Suizidmittels Natriumpentobarbital (NaP) mehren sich von sterbewilligen Patienten entsprechende Anträge. Diese können an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt werden. Gesundheitsminister Gröhe will solche "staatliche Selbsttötungshilfe" unbedingt verhindern. Das Gericht hatte auf das verfassungsmäßig begründete Persönlichkeitsrecht verwiesen, welches auch ein Lebensende durch Freitod einbeziehen kann. Dieses Recht greift eine sozialliberale Initiative für ihr Wahlkampfprogramm positiv auf – die FDP.
Auf einer Podiumsdiskussion des Humanistischen Salons Nürnberg über ethische Konflikte des beginnenden und sterbenden Lebens kritisierten der Ethiker Dieter Birnbacher und der Neurologe Frank Erbguth den neuen Sterbehilfe-Paragraphen 217 scharf.
Im Herz des Katholizismus, in Italien, wird gerade aktuell eine angeregte Debatte über das Thema Eutanasia (Sterbehilfe) geführt. Im Deutschen kann man den Begriff Euthanasie (Griechisch für "schöner Tod") nicht mehr so ohne weiteres verwenden, ist dieser Begriff doch seit der NS-Zeit mit der massenhaften Wegsperrung und Tötung von Menschen mit Behinderung assoziiert. In Italien wie auch in Belgien und den Niederlanden, steht der Begriff jedoch für die ethisch-philosophische Debatte um das Zulassen von aktiver oder passiver Sterbehilfe.