Die Mainzer Hochschulgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung ist gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss der dortigen Universität vor Gericht gezogen, da dieser die humanistischen Studierenden seit Jahren auszuschließen versucht. Das Institut für Weltanschauungsrecht begleitet das Verfahren. Der Prozessbeginn ist für morgen angesetzt.
Er gehörte zu den mächtigsten Männern im Vatikan, manche handelten ihn sogar schon als Nachfolger von Papst Franziskus. Doch ab dem morgigen Dienstag steht Ex-Kardinal Giovanni Angelo Becciu im Vatikan vor Gericht, zusammen mit neun anderen Personen und mehreren Unternehmen. Bei einem faulen Immobiliendeal sollen sie Kirchengelder in dreistelliger Millionenhöhe verbraten haben. Becciu muss sich wegen Veruntreuung und Amtsmissbrauchs verantworten, anderen Beteiligten wirft die Staatsanwaltschaft Unterschlagung, Geldwäsche, Korruption und Betrug vor.
Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der wiederholt Ärzt*innen wegen vermeintlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angezeigt hatte, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Diesmal geht es um eine Namensrechtsverletzung gegenüber dem Verein Doctors for Choice, der sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung einsetzt.
In Paris stehen seit diesem Monat 13 Personen vor Gericht. Sie sollen der damals 16-jährigen Mila im Internet Gewalt- und Morddrohungen als Strafe für ein vermeintlich blasphemisches Video auf der Plattform Instagram gesendet haben. Der Prozess erreicht weltweites Aufsehen, da er zum einen Konsequenzen für einen vermeintlich anonymen Lynchmob aufzeigt und zum anderen, weil er aufzeigt, dass auch heute noch das Recht auf Blasphemie verteidigt werden muss.
Ein katholischer Priester unterhält eine intime Beziehung zu einer Frau. Aus der Affäre entsteht ein Sohn. Doch der Priester verleugnet ihn jahrzehntelang, verklagt ihn sogar wegen Nötigung. Mittlerweile ist die Vaterschaft bewiesen. Heute geht der Rechtsstreit in die nächste Runde.
Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.
Gestern hat Facebook in einem Verfahren vor dem Landgericht Flensburg eine Niederlage einstecken müssen. Geklagt hatte der bekannte Blogger und Aktivist Amed Sherwan. Wegen einer Fotomontage, die einen Kuss vor der islamischen Kaaba in Mekka darstellt, sperrte Facebook das Konto von Sherwan. Zu Unrecht, wie das Gericht gestern erklärte.
Shagufta Kausar und ihr Ehemann Shafqat Emmanuel wurden 2013 wegen Blasphemie verhaftet und 2014 zum Tode verurteilt. Seitdem sitzen sie in Einzelzellen in verschiedenen Gefängnissen, sind Gewalt und Todesdrohungen ausgeliefert. Berufungsverhandlungen werden vom Gericht immer wieder verschoben. Diese Hinhaltetaktik scheint bei Blasphemie-Verhandlungen üblich zu sein, um nicht selbst zur Zielscheibe religiöser Gruppen zu werden.
Nach über drei Jahren Wartezeit fand vergangenen Freitag vor der dritten Kammer des Verwaltungsgerichts Halle der Prozessauftakt gegen die Übergriffe der Behörden auf die Kunstaktion "Der Nackte Luther" am 31. Oktober 2017 in Wittenberg statt. Aktionskünstler, Versammlungsleiter und Kläger David Farago berichtet über den aktuellen Stand der Sachlage, den ersten Prozesstag und das Ziel der Klage.
Vor einer Woche wurde vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien über das Verbot der Sterbehilfe verhandelt. Ein diesbezügliches Urteil ist erst in den nächsten Wochen zu erwarten. Im Vorfeld gab es rege Debatten in den Medien. Auffallend war dabei das argumentative Niveau des Diskurses: Offenbar war den Konservativen jedes noch so fragwürdige Argument recht, wenn es nur der Verteidigung ihres weltanschaulichen Heimatbodens diente. Ein Versuch der Bewertung aus humanistischer Sicht.
In dem Roman "Seelandschaft mit Pocahontas" sah die katholische Kirche 1955 das Allerheiligste des christlichen Glaubens verletzt. Letztlich ist es Texten wie denen von Arno Schmidt zu verdanken, dass sich die junge Bundesrepublik schon früh als Hort der Meinungs- und Kunstfreiheit hat beweisen können.
Kurz vor der mit Spannung erwarteten Behandlung des Themas durch den österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat sich der ORF in seiner Kirchenfunk-Sendung "Orientierung" mit der assistierten Sterbehilfe befasst und einen rund acht Minuten langen Bericht gesendet, in dem auch Befürworter des assistierten Suizids zu Wort kamen. Ein Kommentar.
Morgen findet am Verfassungsgerichtshof in Wien eine Verhandlung über die im Auftrag des Vereins "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" durch die Wiener Anwaltskanzlei "Ethos.legal" eingereichte Verfassungsklage gegen das Suizidhilfe-Verbot in Österreich statt. Die Verhandlung soll der weiteren Klärung der Rechtslage und der Erörterung diverser Fragen dienen. DIGNITAS wird der Verhandlung beiwohnen.
Der tödliche Anschlag auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo schockierte vor fünfeinhalb Jahren die Welt. Gestern hat in Frankreich der Prozess gegen mutmaßliche Komplizen der Attentäter begonnen. Zum Prozessauftakt veröffentlichte Charlie Hebdo erneut jene Mohammed-Karikaturen, die den Islamisten 2015 als Anlass für ihren Anschlag gedient hatten.
Am Landgericht Hamburg wird am Freitag, dem 21. August 2020, der Prozess gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der Betreiber einer einschlägigen Webseite ist, wegen seiner fortwährenden Holocaustvergleiche eröffnet. Geklagt hatte die Fachärztin für Allgemeinmedizin Kristina Hänel.