In dem Roman "Seelandschaft mit Pocahontas" sah die katholische Kirche 1955 das Allerheiligste des christlichen Glaubens verletzt. Letztlich ist es Texten wie denen von Arno Schmidt zu verdanken, dass sich die junge Bundesrepublik schon früh als Hort der Meinungs- und Kunstfreiheit hat beweisen können.
Kurz vor der mit Spannung erwarteten Behandlung des Themas durch den österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) hat sich der ORF in seiner Kirchenfunk-Sendung "Orientierung" mit der assistierten Sterbehilfe befasst und einen rund acht Minuten langen Bericht gesendet, in dem auch Befürworter des assistierten Suizids zu Wort kamen. Ein Kommentar.
Morgen findet am Verfassungsgerichtshof in Wien eine Verhandlung über die im Auftrag des Vereins "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" durch die Wiener Anwaltskanzlei "Ethos.legal" eingereichte Verfassungsklage gegen das Suizidhilfe-Verbot in Österreich statt. Die Verhandlung soll der weiteren Klärung der Rechtslage und der Erörterung diverser Fragen dienen. DIGNITAS wird der Verhandlung beiwohnen.
Der tödliche Anschlag auf die Redaktion der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo schockierte vor fünfeinhalb Jahren die Welt. Gestern hat in Frankreich der Prozess gegen mutmaßliche Komplizen der Attentäter begonnen. Zum Prozessauftakt veröffentlichte Charlie Hebdo erneut jene Mohammed-Karikaturen, die den Islamisten 2015 als Anlass für ihren Anschlag gedient hatten.
Am Landgericht Hamburg wird am Freitag, dem 21. August 2020, der Prozess gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der Betreiber einer einschlägigen Webseite ist, wegen seiner fortwährenden Holocaustvergleiche eröffnet. Geklagt hatte die Fachärztin für Allgemeinmedizin Kristina Hänel.
In der pakistanischen Millionenstadt Peschawar wurde am Mittwoch ein Mann erschossen, der wegen Blasphemie vor Gericht stand. Sowohl der Angeklagte als auch der Schütze waren Muslime, gehörten jedoch unterschiedlichen islamischen Strömungen an.
Die Ärztin Kristina Hänel hat eine Klage auf Unterlassung gegen den Betreiber der Website "Babykaust.de" eingereicht. Das Landgericht Hamburg hat einen bereits angesetzten Termin wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt und will im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, entscheiden.
Gestern wurden in Österreich evangelikale Eltern wegen Vernachlässigung verurteilt. Ihre Tochter verstarb an einer chronischen Krankheit, da die Eltern dem Mädchen die Behandlung verweigerten. Sie gingen davon aus, dass es allein "Gottes Wille" sei, ob das Kind überleben würde.
Der mittelamerikanische Staat Mexiko hat keine einheitliche Gesetzgebung zur Abtreibung. Während in Mexiko-Stadt eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei durchgeführt werden können, wird im wenige Kilometer entfernten Bundesstaat Hidalgo verhaftet, wer versucht, eine Schwangerschaft zu beenden, die nicht Resultat einer Vergewaltigung ist, das Leben der schwangeren Person gefährdet oder bei der ein schwer deformierter Fötus heranwächst.
Immer wieder kommt es vor, dass Kirchensteuern über lange Zeiträume hin rückwirkend erhoben werden sollen. Manche Betroffene wehren sich jedoch juristisch. Ein solcher Fall wird am kommenden Donnerstag in Berlin verhandelt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil gegen die Allgemeinärztin Kristina Hänel aufgehoben. Das Gericht hat das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.
Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.
In Düsseldorf stehen aktuell vier Mitglieder der christlichen Rockergruppe "True Life" vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, ein ehemaliges Mitglied so schwer mit Messerstichen und Reizgas verletzt zu haben, dass nur eine Notoperation das Leben des jungen Mannes retten konnte. Der Grund für die Auseinandersetzung: Glaubensfragen.
Bereits im Jahr 2018 hatte die Ärztekammer Steiermark Robert Franz wegen Kurpfuscherei bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Nach über einem Jahr der Ermittlungen versucht die Ärztekammer nun auf dem Zivilweg zu erreichen, dass der vermeintliche Gesundheitsguru gesundheitsgefährdende Ratschläge an PatientInnen sowie Beleidigungen in Richtung Medizin und Pharmazie unterlässt.
Die Rechtsstreitigkeiten um Diskriminierungen durch Kirchen und ihre Institutionen in Arbeitsverhältnissen und bei Bewerbungen gehen weiter. Ein aktueller Fall in Pforzheim zeigt, wie sehr sich katholische Arbeitgeber vor geltendem Recht scheuen.