Gestern hatten Dignitas und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) in die Bundespressekonferenz eingeladen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus der letzten Woche, das Paragraf 217 gekippt hatte, aus ihrer Sicht zu analysieren und neue Möglichkeiten und Wege der beiden Organisationen zu präsentieren.
Einen Tag nach dem Urteil, das den "Sterbehilfeverhinderungsparagraphen" 217 für nichtig erklärt hatte, fällte das Bundesverfassungsgericht gestern eine weitere Entscheidung im Sinne der weltanschaulichen Neutralität: Das Kopftuchverbot für juristische Referendarinnen ist verfassungsgemäß, bestätigten die Karlsruher Richter – mit einer Gegenstimme.
Wird Herr Spahn jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauso ignorieren wie das des Bundesverwaltungsgerichts? Währenddessen melden sich auch die Sterbehilfe-Gegner zu Wort.
Nach der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches als nichtig zu erklären, haben sich fast alle säkular-humanistischen Verbände zu Wort gemeldet. Nach Redaktionsschluss trafen noch Pressemitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Humanistischen Union (HU) ein.
Ärzte und Vereine dürfen sterbewilligen Schwerstkranken wieder straffrei Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe heute, am 26. Februar 2020, entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung § 217 StGB für nichtig erklärt. Führende Politikerinnen und Politiker wie Angela Merkel und Jens Spahn müssen sich nun vorwerfen lassen, 2015 für ein Gesetz gestimmt zu haben, das nicht auf dem Boden der Verfassung steht. Ein Bericht aus Karlsruhe von Michael Schmidt-Salomon.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute den § 217 StGB für nichtig erklärt: Das Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe hat keinen Bestand. Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßt die damit verbundene Stärkung des Selbstbestimmungsrechts und schlägt eine Neuregelung der Suizidhilfe vor.
Das mit Spannung erwartete Urteil stellt einen fundamentalen Durchbruch für ein Sterben in Würde dar. Durch die Aufhebung des verfassungswidrigen Sterbehilfe-Paragrafen tritt in Deutschland ab sofort wieder die bis zum 6. November 2015 gültige, menschenfreundlichere Rechtslage in Kraft.
Ob und wie weit soll die Hilfe zur Selbsttötung, entsprechend dem Zustand vor dem Verbotsgesetz von 2015, wieder erlaubt werden? Darüber entscheidet am 26. Februar das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Die öffentlichen und interne Reflexionen über die Bedeutung des Urteils und was danach kommt, sind im vollen Gange.
Laut einer Gerichtsentscheidung dürfen Jugendliche auch entgegen dem Willen der Erziehungsberechtigten über Weiterführung oder Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden. Voraussetzung: Sie müssen einwilligungsfähig sein und die Tragweite des Eingriffs erfassen können.
Das Landgericht Darmstadt hat ein wahrhaft homöopathisches Urteil gefällt: Eines, in dem Logik in nur so geringem Maße vorhanden ist, dass sie nicht mehr nachweisbar ist. Ein Kommentar.
Ein Autokennzeichen mit dem Schriftzug "Ich bin Gott" beschäftigte jahrelang die Gerichte im US-Bundesstaat Kentucky. Nun steht fest: Das Kennzeichen muss genehmigt werden und der Staat muss über 150.000 US-Dollar zahlen.
Gestern wurden in Österreich evangelikale Eltern wegen Vernachlässigung verurteilt. Ihre Tochter verstarb an einer chronischen Krankheit, da die Eltern dem Mädchen die Behandlung verweigerten. Sie gingen davon aus, dass es allein "Gottes Wille" sei, ob das Kind überleben würde.
Der Oberste Gerichtshof der Autonomen Region Valencia hat die Klage einer Vereinigung von Religionslehrern abgewiesen, die eine Ausdehnung der wöchentlichen Unterrichtszeit erreichen wollte. Das Gericht sah keine Notwendigkeit für mehr als wöchentlich 45 Minuten Religionsunterricht.
Terre des Femmes kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das die Vollverschleierung einer 16-jährigen Berufsschülerin zugelassen hat. Danach darf die Schülerin seit Montag vollverschleiert am Unterricht in einer Berufsschule teilnehmen.