Das Landgericht Darmstadt hat ein wahrhaft homöopathisches Urteil gefällt: Eines, in dem Logik in nur so geringem Maße vorhanden ist, dass sie nicht mehr nachweisbar ist. Ein Kommentar.
Ein Autokennzeichen mit dem Schriftzug "Ich bin Gott" beschäftigte jahrelang die Gerichte im US-Bundesstaat Kentucky. Nun steht fest: Das Kennzeichen muss genehmigt werden und der Staat muss über 150.000 US-Dollar zahlen.
Gestern wurden in Österreich evangelikale Eltern wegen Vernachlässigung verurteilt. Ihre Tochter verstarb an einer chronischen Krankheit, da die Eltern dem Mädchen die Behandlung verweigerten. Sie gingen davon aus, dass es allein "Gottes Wille" sei, ob das Kind überleben würde.
Der Oberste Gerichtshof der Autonomen Region Valencia hat die Klage einer Vereinigung von Religionslehrern abgewiesen, die eine Ausdehnung der wöchentlichen Unterrichtszeit erreichen wollte. Das Gericht sah keine Notwendigkeit für mehr als wöchentlich 45 Minuten Religionsunterricht.
Terre des Femmes kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, das die Vollverschleierung einer 16-jährigen Berufsschülerin zugelassen hat. Danach darf die Schülerin seit Montag vollverschleiert am Unterricht in einer Berufsschule teilnehmen.
Wie ein Thriller lasen sich die Verbrechen eines Frauentrios aus Villach in Kärnten. Manipulationen, Lügen, Mordversuche, Brände und schließlich sogar ein Mord wurde den Frauen zur Last gelegt, die sich teilweise mit der vermeintlichen Ausführung göttlicher Wünsche herauszureden suchten. Am 21. Januar nun erhielten sie Haftstrafen zwischen drei Jahren und lebenslänglich.
Heute melden große und überregionale Medien, was hpd-Lesern schon längst bekannt ist: Gesundheitsminister Spahn begeht offenen Rechtsbruch. Mit der Anweisung des Ministers an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), den Zugang zu tödlichen Medikamenten für schwerstkranke Patienten entgegen eines höchstrichterlichen Urteils zu versagen.
In Großbritannien wollte ein Ehepaar nicht länger hinnehmen, dass ihre Kinder an einer konfessionsfreien Schule Predigten evangelikaler Geistlicher hören mussten und die Bibel als Lebensführer angepriesen bekamen. Es klagte erfolgreich vor dem Obersten Gerichtshof in London.
Am vergangen Donnerstag entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass eine konfessionsfreie Frau nachträglich knapp 1.900 Euro Kirchensteuer zahlen muss. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Taufe eines unmündigen Kindes höher zu werten sei als die persönliche Weltanschauung. Der hpd veröffentlicht hierzu einen Kommentar der Klägerin.
Eigentlich mag ich den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gern hören und lesen. So waren die Kollegen dort mit unter den Ersten, die über das unsägliche Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts berichteten, das eine 66-jährige Frau, die ihr Lebtag nichts mit der Kirche zu tun hatte, zur Nachzahlung von Kirchensteuern verdonnerte. Doch manchmal übertreiben sie es etwas mit der "Ausgewogenheit" der Berichterstattung.
Eine frühere DDR-Bürgerin muss nachträglich knapp 1.900 Euro Kirchensteuern zahlen – wegen einer unbekannten Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Diese kam durch die verfassungsrechtlich fragwürdige "Rasterfahndung" der Kirchensteuerstellen in den Berliner Finanzämtern zutage, die das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) für unvereinbar mit dem Trennungsgebot zwischen Staat und Kirche hält.
Der gestrige Prozess gegen Kristina Hänel zeigt, wie Ärzt*innen den Abtreibungsgegner*innen durch den §219a StGB weiterhin schutzlos ausgeliefert werden. Die Gießener Ärztin wurde durch ihren Kampf für das Informationsrecht von ungewollt Schwangeren bekannt. Gestern wurde sie vor dem Landgericht Gießen zum dritten Mal nach §219a StGB verurteilt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die griechische Praxis zur Abmeldung vom Religionsunterricht, bei der explizit angegeben werden muss, dass das betroffene Kind nicht christlich-orthodox sei, als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet. Bildungsministerin Karameus verspricht Änderung.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Sanktionen im SGB II für Hartz-IV-Empfänger*innen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das heißt: Zum Teil sind sie weiterhin möglich.
In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine vollständige Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen für Familien mit Kindern. Dabei beruft sich das Kinderhilfswerk auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.