Der Pfarrer Olaf Latzel von der Bremischen Evangelischen Kirche ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Geistliche sagte, gelebte Homosexualität sei wie Ehebruch ein "todeswürdiges Verbrechen" und der ganze "Gender-Dreck" sei "zutiefst teuflisch und satanisch".
Auch aus religiösen Gründen ist eine Ausnahme vom Verhüllungsverbot beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht zulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Fall einer Muslima, die eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für das Tragen ihres Niqabs am Steuer erwirken wollte.
Jetzt ist es amtlich: Der homophobe Geistliche Olaf Latzel aus Bremen ist ein Volksverhetzer. Gestern wurde er verurteilt. Die Evangelische Kirche steckt angesichts des vorbestraften Pastors nun in einer Zwickmühle.
Im Jahr 2013 war der heute 40-jährige Sawan Masih wegen des Vorwurfs der Blasphemie verhaftet und 2014 wegen Beleidigung des Propheten Mohammed zum Tode verurteilt worden. Nach fast sieben Jahren in der Todeszelle wurde er nun vom Obersten Gerichtshof in Lahore freigesprochen. Die Anti-Blasphemie-Gesetzgebung Pakistans wird von Teilen der Bevölkerung scharf kritisiert.
Sowohl die "Säkularen SozialdemokratInnen" als auch die "Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung" kritisieren das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz. Die Richter gaben der Klage einer kopftuchtragenden Muslimin wegen Ungleichbehandlung statt und befanden ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.
Am Freitag verhandelte das Landgericht Hamburg über die Klage der Ärztin Kristina Hänel gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen. Dieser verglich auf seiner Website die klagende Ärztin und andere, die legal Abtreibungen durchführen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis.
Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Suizidhilfeverbot im Paragraph 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Unter der Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird nun an einem veränderten Paragraph 217 als Tötungsdelikt gearbeitet. Entgegen dem Karlsruher Urteilsspruch sollen die Möglichkeiten zur Suizidhilfe erneut stark eingeschränkt werden.
Die Psychologin und Sektenexpertin Dr. Regina Spiess wurde wegen kritischer Aussagen zur Gemeinschaft der Zeugen Jehovas von der Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz angezeigt. In einem aufwendigen Verfahren, im dem umfangreiche Beweismittel geprüft wurden, wurde sie am 9. Juli 2019 vom Bezirksgericht Zürich in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Die Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz hatte zunächst Berufung angemeldet, verzichtete aber schließlich darauf. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
"Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u. a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern.
In Sachsen streitet die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens seit einigen Jahren für ein Mitspracherecht bei Verwaltungsverfahren zur Bewilligung von Sonntagsarbeit. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat nun am 06.05.2020 die Entscheidungen der Vorinstanzen gestützt und der Kirche ein Akteneinsichts- und Beteiligungsrecht zugesprochen (Az. 8 C 5.19).
Der Jahrestag des Kölner "Beschneidungsurteils" wird am 7. Mai erneut als "Welttag der genitalen Selbstbestimmung" (WWDOGA) gefeiert. Den Aufruf dieses internationalen Bündnisses unterstützen über 60 Kinder-, Menschen- und Frauenrechtsorganisationen sowie Ärzteverbände aus 13 Ländern auf fünf Kontinenten. Aufgrund der Corona-Epidemie werden die Kundgebungen unter anderem in Köln, San Francisco, Washington, New York City, Kenia und Uganda dieses Jahr komplett ins Internet verlegt.
In Italien hatte ein Jurist in einer Radiosendung erklärt, keine Homosexuellen einstellen zu wollen. Obwohl es kein aktuelles Gesuch gab, verklagte ihn eine juristische Vereinigung, die die Interessen homosexueller Personen vertritt und bekam durch die Instanzen und schließlich sogar vor dem Europäischen Gerichtshof recht.
2013 wies der italienische Atheistenverband UAAR mit einer Plakatkampagne darauf hin, dass man auch ohne Gott gut sein kann. Die Stadt Verona verbot die Plakate. Zu Unrecht, wie nun der Oberste Kassationsgerichtshof Italiens entschied.
Nur wenige Tage nach dem Urteilsspruch hatte die Humanistische Union eine Podiumsdiskussion in Berlin geplant, die den Urteilsspruch und dessen Folgen behandeln sollte. Es war bei der Planung noch nicht abzusehen, dass das Urteil weit über das hinausgeht, was sich Humanistische Union (HU) und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vorstellen konnten.