Einen gemeinsamen Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen stellten heute in Berlin FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro.
Ob Quarantäne wegen Verdachts auf Infektion mit dem Coronavirus oder Impfpflicht gegen Masern – nicht allen Betroffenen gefallen solche staatlichen Eingriffe in das eigene Leben. Trotzdem sind sie notwendig und ihre gesetzliche Verankerung ist sinnvoll.
Einer modernen Republik unwürdig, ein Hemmnis für öffentliche Debatten und die Meinungsfreiheit und ein Beispiel für diejenigen Länder, die drastische Strafen für die Lästerung vermeintlicher Götter, Propheten und heiliger Bücher fordern. All das sei der Anti-Blasphemie-Paragraph Irlands nach Aussagen von Justizminister Charlie Flanagan gewesen.
Am Dienstag hat das Kabinett dem "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" zugestimmt. Das Gesetz, auf den Weg gebracht von Gesundheitsminister Spahn, soll Mitte 2020 in Kraft treten und dann unter Androhung von Freiheits- und Geldstrafen die brutalen Umerziehungsversuche homosexueller zu heterosexuellen oder enthaltsamen Menschen verbieten.
In der kurzen Debatte im Jahr 2012 wurden sämtliche auch noch so sachlich und fundiert aufgeführten Bedenken gegen eine gesetzliche völlige Schutzlosstellung von Jungen gegen nicht-therapeutische Vorhautamputationen mit mehr oder weniger einem Totschlagargument verworfen: mit vermeintlich unzumutbaren Folgen, wenn man nicht schnellstens ein solches Spezialgesetz zur Legalisierung der Vorhautamputation männlicher Kinder verabschieden würde.
In den USA haben Schwangere seit 1973 das Recht auf legale Abtreibung. In zahlreichen Bundesstaaten versuchen konservative Kräfte dieses Recht auszuhebeln. Mit erschreckenden und teilweise grotesken Folgen.
Gestern hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das vorsieht, dass zukünftig Kinder und Personal in Kindergärten und Schulen gegen die Masern geimpft sein müssen und dies auch nachzuweisen haben. Bei Verstößen gegen diese neue Impfpflicht sind auch Bußgelder von bis zu 2.500 Euro vorgesehen.
Heute beschloss der Bundestag, eine Masern-Impfpflicht einzuführen. Damit müssen Eltern ab dem März 2020 nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind.
Ein Gesetzentwurf im australischen Bundesstaat Victoria sieht vor, dass Priester Kindesmissbrauch, der ihnen während der Beichte berichtet wird, staatlichen Stellen melden müssen. Tun sie es nicht, drohen ihnen drei Jahre Haft. Der Erzbischof von Melbourne erklärte, dass er in einem solchen Fall das Beichtgeheimnis nicht verletzten würde.
Gestern hat das Bundeskabinett ein Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Ab März 2020 gilt eine Impflicht für Kinder in Kita und Schule. Der hpd sprach darüber mit Dr. Natalie Grams.
Das Transsexuellengesetz von 1981 steht seit Jahren für seine menschenverachtenden Regelungen in der Kritik. Ganze Teile sind vom Bundesverfassungsgericht bereits für verfassungswidrig erklärt worden. Die große Koalition legte nun einen Reform-Entwurf vor, der im Eilverfahren durchgewunken werden sollte. Bisher nicht einmal angehörte Verbände und AktivistInnen haben das Eilverfahren nun gestoppt und ihre Kritikpunkte eingebracht.
Der US-Bundesstaat Alabama hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem Abtreibungen als schweres Verbrechen zu bewerten sind. Der Senat stimmte am Dienstag für das Gesetz, das nur noch von der Gouverneurin Kay Ivey unterschrieben werden muss.
Als "einen Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend" bezeichnet DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher das neue Transplantationsgesetz, das nach einer letzten Beratung durch den Bundesrat am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll.
Das neuseeländische Parlament hat für die Abschaffung der Blasphemie-Gesetzgebung gestimmt. Die gesetzliche Neuregelung muss nun nur noch eine Formalie hinter sich bringen: Die Absegnung durch das offizielle Oberhaupt des Commonwealth-Staates Neuseeland, Königin Elisabeth II.
Gestern passierte die umstrittene Reform des Strafrechtsparagraphen 219a den Bundestag. Laut Erklärung der Regierungsparteien sollte die Neufassung des Paragraphen dafür sorgen, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden. Doch das ist nicht der Fall. Experten halten § 219a StGB für verfassungswidrig.