Im Mai diesen Jahres stürmten malaysische Behörden elf Geschäfte des Armbanduhrenherstellers Swatch. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, durch den Verkauf der konfiszierten Pride-Kollektion das moralische Fundament der Nation zu erodieren. Der Verkauf oder Besitz der regenbogenfarbenen Uhren wird nun mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
Blasphemie ist in Indonesien eine Straftat. Damit soll nun Schluss sein, fordert die Menschenrechtsorganisation Setara Institute for Democracy and Peace. Auch andere NGOs beobachten das Verbot mit Sorge. Laut Human Rights Watch sind seit Einführung des Blasphemiegesetzes 1965 mehr als 150 Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt worden, meist Angehörige religiöser Minderheiten.
In der Debatte um die beiden Entwürfe für ein Gesetz, welches die Suizidhilfe in Deutschland "regeln" sollte, ist verschiedentlich behauptet worden, es sei die Fraktion der "Alternative für Deutschland" (AfD) gewesen, welche bei den beiden Abstimmungen im Bundestag am 6. Juli den Ausschlag für das Scheitern gegeben habe.
Was 2020 in Deutschland von der CSU unter Horst Seehofer eiskalt abgewürgt wurde, könnte in Österreich zur neuen Realität auf Bundesebene werden. Die grüne Justizministerin legte einen Gesetzentwurf mit Personenbezeichnungen in rein weiblicher Form vor. Die Meinungen in Österreich darüber sind gespalten. Und ist es damit getan oder sollten Gesetze zukünftig "*"-Bezeichnungen enthalten, um auch nicht-binäre Geschlechter einzubeziehen?
Die Ablehnung beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe wurde sehr unterschiedlich aufgenommen und kommentiert – etwa mit der irreführenden Aussage, eine gesetzliche Regelung sei nötig, weil Suizidhilfe ansonsten in einer "rechtlichen Grauzone" stattfinde. Der Zentralrat der Konfessionsfreien ordnet die Abstimmung ein und beantwortet fünf gängige Fragen aus der säkularen Perspektive.
In der US-amerikanischen Stadt Hamtramck (Bundesstaat Michigan) wird es keine Pride-Flaggen auf öffentlichem Gelände mehr geben. Das Verbot soll die religiösen Empfindungen der muslimischen Bewohner schützen, so die Begründung. Kritiker der Entscheidung verweisen auf eine negative Signalwirkung für progressive Bevölkerungsgruppen.
Wer in Pakistan der Blasphemie beschuldigt wurde, sah bisher schon harten Strafen bis hin zum Tod entgegen. Die islamistische Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan hat nun mit der Regierung vereinbart, dass auch die Anti-Terror-Gesetzgebung bei Blasphemie angewendet werden soll.
pro familia hat sich auf einem Verbandswochenende Anfang Mai mit dem Thema
gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befasst. Eine zentrale Frage war dabei, wie das Recht auf Zugang zu freiwilligen, rechtebasierten Informations- und Beratungsangeboten zum Schwangerschaftsabbruch und zu allen anderen Themen ausgestaltet werden kann.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die heutige Ablehnung des Deutschen Bundestags beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe. Dazu hatte der Zentralrat die Abgeordneten mehrfach aufgerufen. "Damit bleibt der freiheitliche Geist des Urteils vom Bundesverfassungsgericht voll erhalten", freut sich der Vorsitzende Philipp Möller.
Mit Erleichterung reagiert der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Robert Roßbruch auf die Bundestagsabstimmung am heutigen Donnerstag. Keiner der beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe hatte eine ausreichende Mehrheit erhalten. Damit bleibt die zurzeit bestehende Rechtslage weiterhin gültig.
Der Gesetzentwurf der Abgeordneten Lars Castellucci et al., der eine Wiedereinführung des "Sterbehilfeverhinderungsparagrafen" 217 StGB vorsah, ist in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestags abgelehnt worden. Die Giordano-Bruno-Stiftung begrüßt die Entscheidung, die einen erneuten Gang nach Karlsruhe überflüssig macht.
Zwei Themen, in denen es fundamental um das Selbstbestimmungsrecht geht, beschäftigen derzeit die deutsche Politik. Während der Gesetzentwurf zum sogenannten "Selbstbestimmungsgesetz" die Selbstbestimmung des Individuums quasi absolut setzt, will der Gesetzgeber in der Neuregelung der Sterbehilfe die Selbstbestimmung des Individuums massiv beschränken. Die Politik sollte ihre Maßstäbe in punkto Selbstbestimmung kalibrieren.
Vor der anberaumten Abstimmung im Bundestag haben Ärzte- und Psychiatriefunktionäre in letzter Minute lautstark gewarnt, die Suizidhilfe rechtlich zu regeln. Es wurde gar mit einem ärztlichen Boykott gedroht, falls der als liberal geltende Entwurf eine Mehrheit erringt. Sechs namhafte Expert*innen aus den Bereichen (Palliativ-)Medizin, Psychiatrie, Ethik und Recht begründen hier, warum dieser Verhinderungsversuch zurückzuweisen ist.
KI-Anbieter fluten den Markt mit ihren neuesten Entwicklungen. Wohin das führt, weiß derzeit niemand. Die EU bemüht sich nun, die Sache halbwegs in den Griff zu bekommen – offenbar mit ersten Erfolgen.
Nach langen Vorgesprächen haben Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) am Dienstag ihren gemeinsamen Gesetzentwurf vorgestellt. Damit wollen sie eine liberale Alternative zum Vorschlag von Lars Castellucci u. a. präsentieren, der die Suizidhilfe wieder im Strafgesetzbuch regelt. Ist das gelungen? Ein Kommentar von Ulla Bonnekoh.