Offen transgeschlechtliche Abgeordnete im Bundestag, Mitglieder der Regierung, die ihre sexuelle Orientierung nicht verbergen müssen: die LSBTIQ*-Community scheint in der Öffentlichkeit Akzeptanz zu erfahren. Ist es daher noch notwendig, Sichtbarkeit von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität zu thematisieren?
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat eine weltanschaulich neutrale Neuregelung und vollständige Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert. In seiner Stellungnahme an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission argumentiert der Verband, die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei religiös begründet und somit verfassungswidrig. Zudem gebe es immer mehr Menschen, die ihr Leben frei von weltanschaulich motivierten Normen gestalten. Beidem müsse die Kommission Rechnung tragen und rein weltanschauliche Aspekte unberücksichtigt lassen.
"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.
Im US-Bundesstaat New Jersey gibt es keinen Beschäftigungsschutz für eine schwangere und verlobte Lehrerin in einer katholischen Schule. Ihr wurde wegen vorehelichen Geschlechtsverkehrs gekündigt. Eine Analyse der Auswirkungen kirchlicher Privilegien auf einen liberalen Staat und auf die Würde des Einzelnen von hpd-Autor Clemens Lintschinger.
Das Antidiskriminierungsgesetz in New South Wales (Australien) hat nach über 45 Jahren einen neuen Zusatz bekommen. Er soll religiöse Menschen vor Hass und Verunglimpfung schützen. Auch sollen sie nicht mehr der Lächerlichkeit preisgegeben werden können. Dieser Zusatz erfreut manch religiöse Gruppe, ruft aber auch Besorgnis hervor.
Aufgrund öffentlicher Koranverbrennungen in Schweden und Dänemark kam es in jüngster Zeit zu gewalttätigen Protesten in der muslimischen Welt und einer erhöhten Bedrohungslage in den jeweiligen Ländern. Die dänische Regierung will deshalb nun die "unangemessene Behandlung" religiöser Symbole per Gesetz verbieten. Ein hochproblematischer Schritt mit unabsehbaren Folgen, kommentiert hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
Seit seiner Gründung setzt sich der Doctors for Choice Germany e.V. für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland ein und macht auf Probleme und Konsequenzen der aktuellen gesetzlichen Regelung aufmerksam. Nun hat der Verein dies sowie davon abgeleitete Anforderungen an eine Neuregelung in einem Positionspapier zusammengetragen.
Im Mai 2021 trat in Uganda das Gesetz zur Prävention und zum Verbot von Menschenopfern in Kraft. Es sollte die vorhandenen Gesetze zu Entführung und Mord ergänzen und durch harte Strafen bis hin zum Tode abschrecken. Der vierjährigen Nakisuyi hat das nichts genutzt. Sie wurde vom selbsternannten Pastor Joseph Sserubiri in einem Ritual ermordet. Obwohl Sserubiri nun eine lebenslange Haftstrafe erhielt, zeigt dieser Fall, dass Prävention zum Abbau von Glauben an die Wirkung von Menschenopfern dringend notwendig wäre.
Im Mai diesen Jahres stürmten malaysische Behörden elf Geschäfte des Armbanduhrenherstellers Swatch. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, durch den Verkauf der konfiszierten Pride-Kollektion das moralische Fundament der Nation zu erodieren. Der Verkauf oder Besitz der regenbogenfarbenen Uhren wird nun mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
Blasphemie ist in Indonesien eine Straftat. Damit soll nun Schluss sein, fordert die Menschenrechtsorganisation Setara Institute for Democracy and Peace. Auch andere NGOs beobachten das Verbot mit Sorge. Laut Human Rights Watch sind seit Einführung des Blasphemiegesetzes 1965 mehr als 150 Menschen wegen Gotteslästerung verurteilt worden, meist Angehörige religiöser Minderheiten.
In der Debatte um die beiden Entwürfe für ein Gesetz, welches die Suizidhilfe in Deutschland "regeln" sollte, ist verschiedentlich behauptet worden, es sei die Fraktion der "Alternative für Deutschland" (AfD) gewesen, welche bei den beiden Abstimmungen im Bundestag am 6. Juli den Ausschlag für das Scheitern gegeben habe.
Was 2020 in Deutschland von der CSU unter Horst Seehofer eiskalt abgewürgt wurde, könnte in Österreich zur neuen Realität auf Bundesebene werden. Die grüne Justizministerin legte einen Gesetzentwurf mit Personenbezeichnungen in rein weiblicher Form vor. Die Meinungen in Österreich darüber sind gespalten. Und ist es damit getan oder sollten Gesetze zukünftig "*"-Bezeichnungen enthalten, um auch nicht-binäre Geschlechter einzubeziehen?
Die Ablehnung beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe wurde sehr unterschiedlich aufgenommen und kommentiert – etwa mit der irreführenden Aussage, eine gesetzliche Regelung sei nötig, weil Suizidhilfe ansonsten in einer "rechtlichen Grauzone" stattfinde. Der Zentralrat der Konfessionsfreien ordnet die Abstimmung ein und beantwortet fünf gängige Fragen aus der säkularen Perspektive.
In der US-amerikanischen Stadt Hamtramck (Bundesstaat Michigan) wird es keine Pride-Flaggen auf öffentlichem Gelände mehr geben. Das Verbot soll die religiösen Empfindungen der muslimischen Bewohner schützen, so die Begründung. Kritiker der Entscheidung verweisen auf eine negative Signalwirkung für progressive Bevölkerungsgruppen.
Wer in Pakistan der Blasphemie beschuldigt wurde, sah bisher schon harten Strafen bis hin zum Tod entgegen. Die islamistische Partei Tehreek-e-Labbaik Pakistan hat nun mit der Regierung vereinbart, dass auch die Anti-Terror-Gesetzgebung bei Blasphemie angewendet werden soll.