Mehr als 2.000 Personen unterstützen bereits die Petition zur Abschaffung des Paragrafen 166 StGB, nach dessen Wortlaut die überlebenden Mitglieder der "Charlie Hebdo"-Redaktion in Deutschland hätten verurteilt werden können. Mit dieser Anzahl an Mitzeichnern liegt die Petition schon bei den oberen zehn Prozent aller bisherigen Bundestagspetitionen. Um noch mehr Menschen zu erreichen, schaltet die "Free Charlie!"-Kampagne derzeit kurze Videoclips in den Sozialen Medien.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat vor dem Landgericht Berlin Anklage gegen Arne Semsrott, den Projektleiter von "Frag den Staat", erhoben. Denn Semsrott hatte im August 2023 drei Beschlüsse des Amtsgerichts München aus dem laufenden Strafverfahren gegen die "Letzte Generation" veröffentlicht.
Zum 10. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo am 7. Januar 2025 sollte der sogenannte "Gottestästerungsparagraf" 166 StGB Geschichte sein! Dies ist das Ziel einer Bundestagspetition, die ab sofort unterzeichnet werden kann. Tatsächlich hätte die Ampelkoalition die historische Chance, den ursprünglich noch aus dem deutschen Kaiserreich stammenden "Zensurparagrafen" (Kurt Tucholsky) aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Neben anderen Gesetzen und Verordnungen führte das Orbán-Regime in Ungarn im Jahr 2021 auch eine Bestimmung über den Verkauf von Büchern und Presseerzeugnissen ein, die Homosexualität oder eine "Abweichung vom Geburtsgeschlecht" darstellen oder "propagieren". Mit Bezug auf diese Verordnung wurde ein Buchladen im Sommer 2023 bestraft. Ein Gericht kam nun zum Ergebnis, dass die Verordnung wegen eines fehlenden Beistrichs nicht anwendbar war, der Buchladen ist – vorerst – aus dem Schneider.
Am Dienstag einigten sich Unterhändlerinnen und -händler von Europaparlament und EU-Staaten in Straßburg auf ein Gesetz, das den strafrechtlichen Umgang mit Gewalttaten gegen Frauen in allen Ländern einheitlich regeln soll. Dass man sich hierbei unter anderem durch die Blockade Deutschlands ausgerechnet bei Vergewaltigungen nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnte, sorgt bei Frauenrechtsorganisationen wie TERRE DES FEMMES für große Kritik.
Der Deutsche Tierschutzbund ist enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz. Die Versprechen im Koalitionsvertrag seien in großen Teilen nicht umgesetzt worden. Mehr Tierschutz sei lediglich für wenige Bereiche vorgesehen – und auch da nur ungenügend, kritisiert der Verband. Darüber hinaus sei der Entwurf bisher nicht einmal innerhalb der Bundesregierung geeint.
Eines seiner Wahlversprechen, die Stärkung reproduktiver Rechte, möchte Polens Ministerpräsident Donald Tusk schon bald umsetzen. Es ist geplant, Gesetzesentwürfe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Woche und für den rezeptfreien Zugang zur sogenannten "Pille danach" ins Parlament einzubringen. Ein Schritt, der die katholische Kirche in Polen erzürnen dürfte, hatte diese sich doch für die restriktiven Abtreibungsverbote der letzten Jahre eingesetzt.
Der Philosoph, Autor und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, gab der Westdeutschen Zeitung ein Interview, in dem er über die Initiative der Stiftung informierte, den "Gotteslästerungsparagrafen" abzuschaffen.
Die aktuelle Bundesregierung will das vielfach kritisierte Transsexuellengesetz reformieren und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde Mitte November in erster Lesung im Parlament diskutiert. Die weiteren Lesungen und die Abstimmung sollen in Kürze folgen. Queere und Frauenorganisationen sowie Transaktivist:innen vertreten sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Vorhaben. Der hpd hat 15 verschiedene Verbände, sowohl Fürsprecher als auch Gegner, um ein Statement gebeten und gibt diese hier unkommentiert im Wortlaut wieder.
Im Juli hatte das ghanaische Parlament in zweiter Lesung ein Gesetz gegen LGBTQIA+ abgenickt. Es soll homosexuellen Sex mit bis zu drei Jahren Haft bestrafen. Wer vermeintliche LGBT+-Aktivitäten bewirbt, wird mit Haft zwischen sechs und zehn Jahren bedroht. In einem Statement hat die ghanaische katholische Bischofskonferenz den aktuellen Gesetzesentwurf nun unterstützt, da die Bibel homosexuelle Sexualität verbiete.
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den Grünen-Politiker Armin Grau, der bisher hinter dem Strafrechtsentwurf von Lars Castellucci und anderen stand, hat zu einem Parlamentarischen Abend am heutigen 12. Dezember eingeladen. Die Initiatoren drängen auf einen möglichst zeitnahen Kompromiss für die Regelung der Suizidhilfe.
Die "unangemessene Behandlung" religiöser Schriften ist in Dänemark künftig illegal und kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete das dänische Parlament gestern nach intensiver Debatte. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat die "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" bei der gestrigen Anhörung in Berlin dazu aufgefordert, die Bundesregierung ausschließlich weltanschaulich neutral zu beraten. Entsprechend der kürzlich eingereichten Stellungnahme hat der Vorsitzende der einzigen NGO in Deutschland, die sich für konsequent säkulare Politik einsetzt, die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert.
Im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Leitfragen vorgelegt. Sie beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme zur möglichen Abschaffung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafrecht, die von der Kommission erbeten worden war. Diese lädt nunmehr dazu ein, vorgeschlagene Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs am 23. November in einem Anhörungsverfahren zu erläutern.
Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.