Österreichische säkular-humanistische Organisationen wie der HVÖ (Humanistischer Verband Österreich) würden gerne als Institutionen ebenso wie Religionen mehr zu Bildung, Sozialem und Ehrenamt beitragen, wenn man sie nur ließe. Bislang ist es nicht einmal möglich, eine rechtliche Gleichstellung zu den Religionen zu erlangen, wie dies in Deutschland mit den säkularen Weltanschauungsgemeinschaften der Fall ist.
Die Bundesstelle für Sektenfragen hat einen neuen Sektenbericht für Österreich veröffentlicht. Seit November 1998 beobachtet die Bundesstelle für Sektenfragen die weltanschauliche und spirituelle Landschaft in Österreich, wobei die gesellschaftlichen Veränderungen im Laufe der Zeit deutliche Spuren hinterlassen haben.
Drei Viertel der Nutzer haben gute Erfahrungen mit Cannabidiol (CBD), jeder zweite kennt Unterschied zwischen Droge THC und Wirkstoff CBD. Und eine Mehrheit wünscht sich sogar eine vollständige Liberalisierung.
Die abgewählte Regierung in Österreich möchte den wenigen engagierten Sexualpädagogen verbieten, Jugendlichen verlässliche Informationen rund um Sex und Aufklärung vermitteln, damit sie ihr sexuelles Leben verantwortungsvoll nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten können.
Für die Frauen des Vatikan-Teams hätte es das erste internationale Spiel werden sollen. Für die Frauen des ersten FC Mariahilf wurde es der Moment, die Welt daran zu erinnern, wie schlecht es noch immer um die grundlegenden Rechte der Frauen, aber auch Homosexueller oder Transsexueller bestellt ist.
Spätestens seit dem Auftritt von Alt-Kanzler Kurz bei einer Massenpredigt amerikanischen Stils in der Wiener Stadthalle ist bekannt, dass es ein Nahe-Verhältnis der ÖVP zu radikal-religiösen Splittergruppen gibt.
Ein 25-jähriger Syrer erhält den Einberufungsbefehl zur syrischen Armee und beschließt, finanziell unterstützt von der Großfamilie, mit Hilfe von Schleppern nach Europa zu flüchten, was ihm unter dramatischen Umständen gelingt – seit 2015 lebt er in Salzburg. Mit wenigen Worten zusammengefasst bildet dies den Inhalt eines faszinierenden und berührenden Buches, das man nach den ersten Seiten nicht mehr aus der Hand legen mag.
Der Verein "DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben" hat den österreichischen Rechtsanwalt Mag. Dr. Wolfram Proksch von der Wiener Anwaltskanzlei ETHOS.legal beauftragt, eine Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof einzureichen. Ziel des Verfahrens ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der bestehenden strafrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Suizidhilfe.
Seit 2018 ist die Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Gründen für Kinder in österreichischen Kindergärten und bei Tageseltern verboten. Nun soll das Verbot auch auf die Volksschulen ausgeweitet werden. Das Verbot wird als einfaches Gesetz etabliert und Kinder bis zum zehnten Lebensjahr umfassen.
Bereits im Jahr 2018 hatte die Ärztekammer Steiermark Robert Franz wegen Kurpfuscherei bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt. Nach über einem Jahr der Ermittlungen versucht die Ärztekammer nun auf dem Zivilweg zu erreichen, dass der vermeintliche Gesundheitsguru gesundheitsgefährdende Ratschläge an PatientInnen sowie Beleidigungen in Richtung Medizin und Pharmazie unterlässt.
Eine aktuelle Studie vom Institut für Jugendkulturforschung zeigt, dass Jugendliche in Österreich kein Interesse mehr an Religionen haben. Religionen werden eher als Privatsache und gesellschaftliche Herausforderung gesehen.
Workshops von TeenSTAR, die Homosexualität als therapierbaren Zustand ansehen, Sex nur in der Ehe verorten und denen Masturbation ein Dorn im Auge ist, dürfen an österreichischen Schulen nicht mehr stattfinden.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) will den Antrag auf Heimopferrente eines Opfers sexueller Gewalt in einer Pfarre nicht prüfen. Somit wird Markus (Name geändert) weiterhin alleine für sein schwieriges Leben aufkommen müssen.
Als "Rückschritt in vergangen geglaubte, totalitäre Zeiten" bezeichnet Dr. Christian Fiala vom Gynmed Ambulatorium die aktuelle Diskussion von Teilen der österreichischen Regierung, die Fristenlösung einzuschränken und die embryopathische Indikation zu verbieten.
Im Fernsehen hat Kardinal Schönborn behauptet, die Kirche verzichte im Falle von Gerichtsverfahren auf Verjährung. Dies ist unwahr, denn die Praxis der letzten Jahre zeigt: die Kirche hat in jedem einzelnen Fall Verjährung eingewendet, wenn ein Opfer sich an das Gericht wandte.