In Pakistan werden immer mehr minderjährige Mädchen entführt und zum Übertritt in den Islam und zur Zwangsehe gezwungen, meist Christinnen oder Hindus. Eine Kinderrechts-Kommission will nun verbindliche Richtlinien festschreiben, um Kinder vor Gewalt und Zwangskonversion zu schützen.
Im Mai 2020 war die Muslimin Aneeqa Ateeq festgenommen worden. Per Messengerdienst WhatsApp und über das Soziale Netzwerk Facebook soll sie blasphemische Nachrichten und Karikaturen verbreitet haben. Nun ist sie zu einer Geldstrafe, 20 Jahren Gefängnis und Tod durch den Strick verurteilt worden. Die Anschuldigungen sollen von einem verschmähten Mann stammen und die Verteidigung mangelhaft gewesen sein.
Anfang Dezember wurde Priyantha Kumara, Export-Manager einer Textilfabrik, von einem wütenden Mob in Sialkot der Blasphemie bezichtigt. Er wurde gejagt, totgeschlagen und sein Körper angezündet. Sein Vergehen war das Entfernen von Parteiwerbung aus Unternehmensräumen, die unter anderem mit religiösen Versen bedruckt gewesen sein soll. Dutzende beteiligten sich am Mord, Hunderte an der Verbrennung, viele machten sogar Selfies mit dem brennenden Körper. 131 Verdächtige wurden festgenommen.
Satirische Beiträge, die Religionskritik enthalten, bringen stark religiöse Menschen häufig auf die Palme. Besonders heftig scheint das auf jene zuzutreffen, die sich der fundamentalistischen Auslegung des Islams zugehörig fühlen. Aus deren Reihen kommt es immer wieder zu blutigen Übergriffen gegenüber Religionskritiker:innen. Wenn eine Zeitschrift mit hoher Reichweite etwa den islamischen (vermeintlichen) Propheten Mohammed durch den Kakao zieht, dann sind Ausschreitungen und Mordaufrufe gegenüber den Verantwortlichen keine Seltenheit. Im Fall von Charlie Hebdo kam es vor sieben Jahren auch tatsächlich zur Ermordung eines Großteils der Redaktion.
Lilith ist eine Trans-Frau aus Pakistan. Weil sie am eigenen Leib erfahren hat, wie schwierig es für LSBTI-Geflüchtete ist, engagiert sie sich seit Jahren für verschiedene Organisationen und hilft Menschen, die wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, verfolgt oder sogar vergewaltigt werden. Sie weiß, noch schlimmer als eine Trans-Person zu sein, ist es, eine atheistische Trans-Person zu sein.
Ende November wurde im pakistanischen Charsadda ein Mann der Blasphemie beschuldigt und festgenommen. Ein Lynchmob forderte die Herausgabe des Verdächtigen. Als die Polizei sich weigerte, wurde die Wache angezündet. Die Polizei konnte mit dem Beschuldigten fliehen. Einige Verdächtige des Brandanschlages wurden mittlerweile verhaftet.
Schluss mit Schund und Unzucht auf dem Fernsehbildschirm! Das fordert die pakistanische Medienbehörde PEMRA mit einer neuen Vorschrift, die tief in die Gestaltungsfreiheit der Programmgestalter eingreift. Doch ein privater TV-Sender hat Einspruch erhoben. Die Vorschrift sei "illegal" und stehe im Widerspruch zur geltenden Verordnung. Nun muss ein Gericht entscheiden.
Pakistan hat das kürzlich erlassene Verbot der radikal islamistischen Partei TLP (Tehrik-e-Labbaik Pakistan) aufgehoben. Nachdem diese im Herbst 2020 ihre Anhänger wegen der Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen zu gewaltsamen Protesten aufgerufen hatte, wurde sie von der Regierung zur terroristischen Vereinigung erklärt. In einem Kompromiss hat die Partei nun zugesagt, künftig von Gewaltaufrufen abzusehen, während die Regierung sogar eine ihrer Forderungen dem Parlament vorgelegt hat. Die Aufhebung des Verbots ist ein klares Signal, dass das Land weiterhin an seinem drakonischen Blasphemiegesetz festhält.
Salma Tanvir war bis 2013 Rektorin einer Privatschule in Lahore. Dann wurde sie von einem örtlichen Kleriker wegen Blasphemie angezeigt und verhaftet. In diesem Jahr nun fiel das Urteil über sie. Obwohl es Zweifel sowohl an der Echtheit der Beweise gegen sie und ihre Zurechnungsfähigkeit im Moment der Entstehung der vermeintlich blasphemischen Schrift gibt, wurde sie zum Tode verurteilt. Ihr Anwalt kann sich nun noch an das Oberste Gericht Lahores wenden, um das Urteil anzufechten.
Soweit wir wissen, ist der Mensch das einzige Tier, das überwiegend in einer eingebildeten, symbolischen Welt lebt. Alle anderen Tiere haben in erster Linie mit realen Gegebenheiten zu tun: Schutz vor Räubern, Schutz vor den physikalischen Einwirkungen der Natur, Futtersuche. Der Mensch hat sich im Laufe seiner Kulturgeschichte von vielen dieser Zwänge relativ weit abgenabelt - und ist entsprechend beleidigt, wenn die Natur ihn hin und wieder an seine basale Ausgeliefertheit erinnert, etwa durch eine Pandemie.
Einem achtjährigen hinduistischen Jungen aus der Region Punjab wurde vorgeworfen, mit Absicht auf einen Teppich in der Bibliothek einer Islamschule uriniert zu haben. Diese Handlung legten die Behörden als Blasphemie aus, welche sogar mit dem Tod bestraft werden kann. Ein hinduistischer Tempel wurde von einem wütenden Mob zerstört. Der Junge kam in Schutzhaft, seine Familie ist untergetaucht. Gestern wurden die Anschuldigungen fallengelassen.
Ende Mai hatte ein Gesetzesentwurf, der eine Strafzahlung für unverheiratete Menschen über 18 Jahre vorsah, in der pakistanischen Provinz Sindh für zahlreiche Proteste gesorgt. Menschenrechtsorganisationen befürchteten Zwangsverheiratungen junger Menschen, um die Strafzahlung von 500 pakistanischen Rupien zu umgehen. Am Mittwoch lehnte das Provinzparlament den Vorschlag ab.
Pakistans Premierminister Imran Khan hat muslimische Nationen zu einem Handelsboykott gegenüber westlichen Ländern aufgerufen, falls diese die Beleidigung des Propheten Mohammed nicht unter Strafe stellen. Er reagiert damit auf gewaltsame islamistische Unruhen in Pakistan, die sich an den Mohammed-Karikaturen der französischen Satirezeitschrift Charlie Hebdo entzündet haben.
Shagufta Kausar und ihr Ehemann Shafqat Emmanuel wurden 2013 wegen Blasphemie verhaftet und 2014 zum Tode verurteilt. Seitdem sitzen sie in Einzelzellen in verschiedenen Gefängnissen, sind Gewalt und Todesdrohungen ausgeliefert. Berufungsverhandlungen werden vom Gericht immer wieder verschoben. Diese Hinhaltetaktik scheint bei Blasphemie-Verhandlungen üblich zu sein, um nicht selbst zur Zielscheibe religiöser Gruppen zu werden.
Der Oberste Gerichtshof der Provinz Punjab in Pakistan stuft invasive "Jungfräulichkeitstests" als grob verfassungswidrig ein. In der Entscheidung vom 4. Januar erklärte Richterin Ayesha Malik, das Verfahren habe "keinen forensischen Wert" und verstoße gegen die in der Verfassung verankerten Rechte auf Leben, Menschenwürde und Gleichbehandlung der Geschlechter. Solche Tests sind noch heute gängige Praxis, unter anderem bei Gerichtsverfahren, die sich um sexuelle Gewalt drehen – nicht nur in Pakistan.