Die Säkularen Sozis haben in einer gestern verbreiteten Pressemitteilung verurteilt, dass Gesundheitsminister Spahn zu den Beratungen für eine Neufassung des Sterbehilfe-Gesetzes nur Gegner des selbstbestimmten Sterbens eingeladen hat.
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Für suizidwillige Patient*innen hat sich in Bezug auf ihre Ärzt*innen zunächst so gut wie nichts getan. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) präsentierte einen Gesetzentwurf mit konkreten Neuregelungen, welche die Patientenautonomie hervorheben und in der Praxis durchsetzen sollen.
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Im Februar hatte das Bundesverfassungsgericht das Suizidhilfeverbot im Paragraph 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Unter der Initiative von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wird nun an einem veränderten Paragraph 217 als Tötungsdelikt gearbeitet. Entgegen dem Karlsruher Urteilsspruch sollen die Möglichkeiten zur Suizidhilfe erneut stark eingeschränkt werden.
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Erstmals fand die seit Monaten wieder legale Suizidhilfe durch Organisationen wie den Verein Sterbehilfe in einer Senioreneinrichtung statt – mit Duldung der Leitung. Das neue Selbstbestimmungsrecht der Bewohner*innen von Pflegeheimen scheinen einige Marktführer unter den Betreiberkonzernen respektieren zu wollen. Sterbehilfe-Gegner*innen formieren sich inzwischen jedoch für einen neuen Paragraph 217 im Strafgesetzbuch.
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"Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei." Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) bewertet die gestern veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Mai 2020 (Az. 1 BvL 2/20 u. a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern.
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Nach der Klatsche aus Karlsruhe wird die Eintracht innerhalb der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) und damit auch das ökumenische Anti-Sterbehilfebündnis mit der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) stark belastet.
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Am 9. Juni 2020 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) eine Stellungnahme beim Bundesministerium der Gesundheit (BMG) zu den ministeriellen Plänen der Neuregelung der Sterbehilfe eingereicht. Die Verfasser Eric Hilgendorf und Jacqueline Neumann stellen darin fest, dass eine erneute Änderung des Strafrechts derzeit nicht erforderlich sei. Gefahrenlagen, wie sie der Gesetzgeber im Jahr 2015 angeführt hat, seien nicht belegt.
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Die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS) kritisiert die Auswahl der Experten, die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) um ihre Expertise zur Neuregelung der Suizidassistenz gebeten wurden.
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Inmitten der Corona-Krise hat Gesundheitsminister Jens Spahn einen Expertenkreis um Vorschläge zur Neuregelung der Suizidassistenz gebeten, der überwiegend aus einstigen Befürwortern des verfassungswidrigen § 217 StGB besteht. Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Hans-Albert-Institut (HAI) erläutern in ihrer heute veröffentlichten Stellungnahme, wie eine alternative Regelung aussehen könnte, die dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird.
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Auch in der Coronakrise ist die Diskussion zum Sterben in Würde nicht beendet. Ein richtungsweisendes höchstgerichtliches Urteil in Deutschland hat im Februar Sterbehilfe legalisiert. Die ÖGHL (Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende) erhofft sich davon eine Vorbildwirkung für Österreich.
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Das Bundesverfassungsgericht hat im Bereich der Suizidhilfe mit einem bahnbrechenden Urteil den Zustand der Freiheit, wie er vor 2015 bestanden hat, wiederhergestellt. Doch bereits suchen einige Deutsche nach einer erneuten, einschränkenden gesetzlichen Regelung. Sie können offensichtlich echte Freiheit nicht zulassen; es drängt sie nach deren gesetzlicher Beschränkung. Wann überwinden sie ihre Autoritätsaffinität?
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"Es ist ungeheuerlich, dass sich die Bundesregierung nach wie vor der Not derjenigen Schwerstkranken verweigert, die auf einem ordnungsgemäßen Rechtsweg ihr Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende wahrnehmen wollen", empört sich Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).
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Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht ein Grundrecht auf Hilfe zur Selbsttötung bestätigt, welches in der Praxis auch zu gewährleisten sein müsse. Ohne entsprechende Regelungen stoßen bei der möglichen Inanspruchnahme von assistiertem Suizid allerdings viele verzweifelt Hilfesuchende weiterhin auf schier unüberwindliche Hürden. Um verfassungskonforme Initiativen politisch auf den Weg zu bringen, hat der Humanistische Verband Deutschlands - Bundesverband ein "Suizidhilfekonflikt-Gesetz" vorgeschlagen.
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Die Bundesjustizministerin drängt auf ein neues Gesetz zur Suizidhilfe. Dafür hat das oberste deutsche Gericht Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. Um der Einengung durch Lebensschützer*innen zuvorzukommen, präsentierten auf einer Veranstaltung in Berlin die FDP ein Eckpunkte-Papier und der Humanistischen Verband einen Gesetzentwurf mit Freiräumen für Ärzt*innen und Sterbehilfevereinen. Beide Ansätze sehen wertneutrale Stellen zur ergebnisoffenen Suizidkonfliktberatung vor.
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Nur wenige Tage nach dem Urteilsspruch hatte die Humanistische Union eine Podiumsdiskussion in Berlin geplant, die den Urteilsspruch und dessen Folgen behandeln sollte. Es war bei der Planung noch nicht abzusehen, dass das Urteil weit über das hinausgeht, was sich Humanistische Union (HU) und die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vorstellen konnten.
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