Malediven: Verfahren gegen Menschenrechtsaktivist Rusthum Russo

Blasphemie ist kein Verbrechen

Für die einen sind die Malediven ein Traumurlaubsort, für die anderen – zum Beispiel atheistische Menschen – ein Staat mit äußerst eingeschränkter Religions-, Presse-, und Meinungsfreiheit. Mohamed Rusthum Mujuthaba, oder auch Rusthum Russo, ist Menschenrechtsaktivist und setzt sich in seiner Heimat für Religionsfreiheit ein. Seit 2019 hat ihn das immer wieder ins Gefängnis gebracht. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordert, dass die Anklagen gegen ihn fallengelassen und die Gesetze zu Blasphemie und Religionsfreiheit überarbeitet werden.

In Sozialen Medien wie Facebook oder Twitter religions- und gesellschaftskritische und mehr oder weniger lustige, geschmackvolle Memes und Texte zu teilen, sollte wenn dann nur mit einer Strafe belegt werden: dem Verlust von Followern. Anders sehen das die Behörden der Malediven. Im Inselstaat ist der sunnitische Islam Staatsreligion. Wer einer anderen Religion angehört, darf privat für sich beten, jedoch nicht öffentlich predigen oder für diese Religion werben. Eine Situation, die Mohamed Rusthum Mujuthaba, auch bekannt unter seinem Pseudonym Rusthum Russo, mit seinem Einsatz als Aktivist für Menschenrechte und Religionsfreiheit ändern möchte. Bei Twitter stellt er klar, dass niemand Religion als Vorwand nehmen sollte, Menschenrechte zu verletzen:

Screenshot Twitter

Für seinen Einsatz ist Mujuthaba in den letzten drei Jahren immer wieder verhaftet worden und saß im Gefängnis. Im September 2019 wurde er wegen des Verdachts der Beleidigung des Islam und des Besitzes obszönen Materials zum ersten Mal festgenommen und bis März 2020 festgehalten. Anklage wurde damals nicht erhoben. Kurz nach seiner Freilassung wurde er bereits wieder inhaftiert. Grund diesmal sollte die Behinderung der Justiz sein, was ihm eine Verurteilung zu einem Jahr Haft einbrachte.

Im November 2021 reichten die Behörden Klagen in Bezug auf seine erste Inhaftierung ein. Demnach soll er wegen Sektion 617 (Islamkritik) und Sektion 622 (Produzieren und verteilen obszönen Materials) des Strafgesetzbuches vor Gericht. Im Falle einer Verurteilung drohen Rusthum Russo fünf Monate Gefangenschaft. Dass die Haft von September 2019 bis März 2020 bereits die zu erwartende Haftstrafe übertroffen hat, lassen die Behörden nicht gelten. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International werden dem Aktivisten nur 29 Tage, 22 Stunden und 19 Minuten als Haft angerechnet, sodass eine erneute Haft angeordnet werden könnte.

Wie im Fall des Präsidenten der Humanistischen Vereinigung von Nigeria, Mubarak Bala, der in Nigeria zu 24 Jahren Haft verurteilt wurde, ist eine laute und nicht nachlassende Weltöffentlichkeit wichtig, um die Inhaftierten zu unterstützen und Druck auf Regierungen und Behörden auszuüben, nicht vor Religionen und ihren Forderungen einzuknicken.

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