Die Finanzen der Bremischen Evangelischen Kirche

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Angeblich tragen die Kirchensteuern zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft bei und werden zu großen Teilen für soziale Zwecke eingesetzt. Viele Menschen denken dann sofort an Pflegeheime und andere kirchliche Einrichtungen wie die Wohnungslosenhilfe.

Die Wirklichkeit ist völlig anders. Dies ist Ergebnis einer Untersuchung der Haushaltspläne und Bilanzen der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) und großer kirchlicher Einrichtungen.

Nur 0,19 Prozent der Einnahmen der Sozialeinrichtungen des Diakonischen Werkes, des evangelischen Wohlfahrtsverbandes, stammen aus der Kirchensteuer. Der große Rest stammt aus staatlichen Steuermitteln bzw. Kassen der Sozialversicherung oder wird als Eigenbeitrag von den Nutzer*innen aufgebracht.

Von den 62 Millionen geplanten Kirchensteuereinnahmen der BEK für das Jahr 2019 landen nur 1,3 Prozent in sozialen Einrichtungen.

Im Gegenzug werden Schulen, Kindergärten und der Kirchenapparat der BEK von Stadt und Land Bremen jährlich mit 90 Millionen Euro gesponsert. Diese Einnahmen und Vergünstigungen dienen dem missionarischen Wirken der Kirche und der Finanzierung der innerkirchlichen Strukturen.

Die Ausgaben der BEK für soziale Einrichtungen in Höhe von ca. 900.000 Euro aus Kirchensteuermitteln sind im Vergleich dazu eine minimale, homöopathische Dosierung.

Die Verklärung der tatsächlichen Verhältnisse

"Von der Kita bis zur Kleiderkammer über den Mittagstisch bis hin zu kostenfreien Begegnungs- und Beratungs-Angeboten für alle Wechselfälle des Lebens an mehreren Stellen in der Stadt. Klar sei auch, so der Theologe, dass diese Angebote über die Kirchensteuer finanziert würden", so wird der Schriftführer der BEK Bernd Kuschnerus im Weser Kurier vom 18. August 2019 zitiert.

Eine Aussage, die durch die tatsächlichen Verwendung der Kirchensteuer nicht gedeckt ist.

Die Evangelische Kirche hat zu den Leistungen des Staates aus Steuermittel ein geradezu parasitäres Verhältnis. Nehmen ist seliger denn Geben.

Kein*e Bremer*in muss sich bei einem Kirchenaustritt und der damit verbundenen Einstellung der Kirchensteuerzahlung Sorgen um den Fortbestand der evangelischen Altenpflegeeinrichtungen, Krankenhäuser usw. machen. Diese werden zu 100 Prozent vom Staat und den Kund*innen finanziert.

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