Anfang Februar dieses Jahres hatte die Regierung des südindischen Bundesstaates Karnataka ein Verbot des Tragens von Schal und Stola in der Farbe Safran, Hijab, von religiösen Fahnen und Ähnlichem in Schulen erlassen. Das Verbot soll Gleichheit, Integrität und öffentliche Ordnung in Schulen gewährleisten, wird jedoch vor allem von islamischer Seite als Versuch gewertet, die muslimische Minderheit in Indien vom öffentlichen Leben auszuschließen. Nach Protesten und Klagen hat der Oberste Gerichtshof Karnatakas nun erklärt, dass das Tragen eines Hijabs kein essenzieller Bestandteil der Religionsausübung sei.
Am 5. Februar verkündete die Regierung Karnatakas ein Verbot religiöser Applikationen zu Schuluniformen in Schulen unter dem Niveau von Universitäten. Das Verbot umfasst Schals und Stolas in der im Hinduismus heiligen Farbe Safran, Hijab, religiöse Fahnen – wie zum Beispiel Bhagwa Dhwai – und ähnliches. Bisher durften Kopfschals zur Schuluniform getragen werden, wenn sie farblich zur Uniform passten.
Das von der hindu-nationalistrischen Partei Bharatiya Janata Party regierte südindische Bundesland Karnataka hatte das Verbot damit begründet, Kleidung aus Klassenzimmern zu verbannen, welche Gleichheit, Integrität und öffentliche Ordnung stören könnte. Dem Verbot wurde Vorbildcharakter für ganz Indien nachgesagt.
Es folgten jedoch Proteste muslimischer Frauen, die ihre mittels indischer Verfassung gegebenen Rechte auf freie Religionsausübung als Minderheit gefährdet sahen. Zudem sahen sie eine Gefahr, muslimische Frauen von Bildung auszuschließen, da einige ohne ihre Kopfbedeckung ihre Schulen nicht besuchten und an Prüfungen nicht teilnahmen.
Unterstützung kam von hinduistischen Protestierenden, die safrangelbe Schals trugen. Die Demonstrationen bewirkten, dass die Behörden eine Modifizierung des Verbots in Betracht zogen. Diese Modifizierung jedoch wurde wegen Klagen einiger Musliminnen nicht durchgeführt. Die Regierung des Bundesstaates, aber auch Innenminister Amit Shah, warteten das Urteil des Obersten Gerichtshofes in Karnataka ab.
Dieser entschied in diesem Monat, dass das Tragen eines Hijabs kein essentieller Bestandteil der Religionsausübung sei. Enttäuschte Muslim*innen kündigten an, sich an die nächste Instanz zu wenden.
Kurz nach der Urteilsverkündung erhielten Richter Ritu Raj Awasthi, Richter Krishna S. Dixit und Richterin Khaji Jaibunnesa Mohiyuddin Morddrohungen für ihr Urteil. Im Zusammenhang mit den Drohungen wurden bereits zwei Personen festgenommen.