Das Landgericht Regensburg hat die Schadenersatzklage des ehemaligen Domspatzen Matthias Podszus gegen das Bistum Regensburg abgewiesen. Zwar stellte das Gericht nicht infrage, dass mögliche Ansprüche wegen der erlittenen Missbrauchstaten grundsätzlich bestehen könnten. Es folgte jedoch der Verjährungseinrede des Bistums und entschied, dass die geltend gemachten Ansprüche zivilrechtlich nicht mehr durchsetzbar seien. Das Gericht betonte ausdrücklich, dass die Entscheidung keine Bewertung des erlittenen Leids darstelle, sondern allein auf der geltenden Rechtslage beruhe. Podszus kündigte an, gegen das Urteil Berufung am Oberlandesgericht Nürnberg einzulegen. Der hpd hatte hier und hier über den Fall berichtet.
Missbrauch bei den Regensburger Domspatzen






