Neuer parlamentarischer Anlauf für ein Suizidhilfegesetz?

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Im Paul-Löbe-Haus will man sich heute Abend über ein mögliches neues Suizidhilfegesetz austauschen.

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den Grünen-Politiker Armin Grau, der bisher hinter dem Strafrechtsentwurf von Lars Castellucci und anderen stand, hat zu einem Parlamentarischen Abend am heutigen 12. Dezember eingeladen. Die Initiatoren drängen auf einen möglichst zeitnahen Kompromiss für die Regelung der Suizidhilfe. 

Zu den Gründungsmitgliedern für den neuen parlamentarischen Anlauf für ein Suizidhilfegesetz gehören vier SPD-Abgeordnete, drei davon sind wie Grau selbst Ärzte. Zwei von ihnen haben bisher den liberaleren Gesetzentwurf von Katrin Helling-Plahr und anderen unterstützt.

Die Gruppe hat ihre Parlamentskolleg*innen zu einem abendlichen Austausch ins Paul-Löbe-Haus des Bundestages eingeladen. Sie beklagen, dass keiner der beiden im Sommer konkurrierenden Entwürfe eine parlamentarische Mehrheit erringen konnte, und halten eine gesetzliche Regelung für dringend erforderlich. Ihr aus 14 Eckpunkten bestehender Vorschlag, der heute auch der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll, sieht ein eigenständiges Suizidhilfegesetz mit Regelungen "weitgehend außerhalb des Strafrechts" vor.

Wie verlautet, sind die Vertreter*innen der gescheiterten Entwürfe für Gespräche mit Bundestagsabgeordneten, die nicht für ihren Vorschlag gestimmt haben, jeweils offen, auch mit Vertreter*innen dieser neuen Initiative. Einen möglichst mehrheitsfähigen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten erweist sich nach Informationen des Humanistischen Verbandes Deutschlands jedoch als äußerst schwierig. Das neue Eckpunktepapier enthält zwar verschiedene Vorschläge der beiden bisher konkurrierenden Gesetzentwürfe, seine Akzeptanz in parlamentarischen Kreisen hält sich aber in Grenzen.

"Zwar sieht das Eckpunktepapier sinnvollerweise den Ausbau von psychosozialen Beratungsstellen vor. Aber das neu angekündigte Schutzkonzept mit hoher Fachkompetenz für Sterbewillige unter Achtung ihrer Autonomie könnte auch auf eine Neuauflage von psychiatrischer Zwangsberatung hinauslaufen", befürchtet Gita Neumann, Medizinethik-Beauftragte des Humanistischen Verbandes Deutschlands. Zudem müsse man sich fragen, was denn "weitgehend außerhalb des Strafrechts" überhaupt bedeuten könnte. Im Eckpunktepapier ist ein präzisierter Begriff von "Geschäftsmäßigkeit" der Suizidhilfe und der Werbung dafür vorgesehen. In beiden Fällen soll dann das Strafrecht greifen.

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