Übergriffe an der Polizeischule Eutin (Schleswig-Holstein)

Sexismus und Rassismus nicht als "Dienstvergehen" gewertet

polizei-schild.jpg

KIEL. (hpd) Nach Informationen der Piratenpartei im Schleswig-Holsteinischen Landtag haben in der Polizeischule Eutin (Schleswig-Holstein) ausgebildete Polizeianwärterinnen bereits 2014 der Leitung offene frauenfeindliche, sexistische und rassistische Äußerungen seitens der männlichen Kollegen gemeldet. Das Innenministerium verneint jedoch bis heute, dass es sich dabei um "Dienstvergehen" handelt.

Weibliche Polizeianwärterinnen seien in der Polizeischule unter anderem mit Worten und Gesten sexuell beleidigt, Polizeianwärter mit Migrationshintergrund als "Kanacke" und "Kümmeltürke" bezeichnet und ein NPD-Wahlplakat mit der Aufschrift "Ist der Ali kriminell, in die Heimat aber schnell" verbreitet worden.

Obwohl die Vorwürfe durch Zeugenaussagen und teilweise durch Protokolle belegt sind, verneint das Innenministerium weiterhin einen "Verdacht eines Dienstvergehens". Bis heute wurde kein einziges Disziplinarverfahren gegen einen der Betroffenen eingeleitet. Stattdessen wurde die Akte mit den Vorwürfen geschreddert. Für das Innenministerium sind die Vorwürfe "nicht inhaltsschwer genug".

"Wenn derartiges Verhalten nicht beanstandet wird, setzt das Innenministerium nach innen das fatale Signal, dass Polizeibeamte in Schleswig-Holstein sich offen sexistisch und rassistisch äußern dürfen ­- ohne jedwede Konsequenzen befürchten zu müssen", kritisiert Dr. Patrick Breyer, Mitglied der Piratenpartei im Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags.

"Frauenfeindliche und rassistische Äußerungen in der Polizei dürfen nicht toleriert werden, weil dies die Hemmschwelle senkt: Mir wird Angst und Bange bei der Vorstellung, dass Polizeibeamte mit solchen Einstellungen u.a. Frauen vor gewalttätigen Ehemännern oder Flüchtlinge vor Anschlägen schützen sollen."

Die Fraktion der Piraten fordert deshalb "eindringlich die Regierung Albig auf, ihre Haltung zu den Vorgängen unverzüglich zu korrigieren und wiederholte sexistische oder rassistische Äußerungen innerhalb der Polizei konsequent zu ahnden ­- auch zum Schutz des öffentlichen Vertrauens in unsere Polizei."

Jetzt wird der Innenminister im Innen- und Rechtsausschuss zu den Vorwürfen umgehend Stellung beziehen müssen.

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hält nur Personen "mit nachgewiesener sexistischer und/oder fremdenfeindlicher Einstellung" für in der Regel ("grundsätzlich") ungeeignet für den Beruf eines Polizeibeamten. Nordrhein-Westfalen dagegen hat angehende Polizeibeamte nach der wiederholten Weiterleitung rassistischer und menschenverachtender Bilder und Wortbeiträge wegen "mangelnder Distanz" zu Rassismus entlassen und vor Gericht Recht bekommen.