Anklage nach § 166 StGB

Gotteslästerung im Münsterland?

MÜNSTER. (hpd) Erst jüngst scheiterte die Petition für die Abschaffung des sogenannten Gotteslästerungsparagraphen §166 StGB. Dass dieser Paragraph auch heute noch – im Deutschland des 21. Jahrhunderts – regelmäßig zur Anwendung kommt, zeigt ein aktueller Fall aus dem Münsterland.

In Lüdinghausen ist die Welt noch in Ordnung. Hier gibt es idyllische Wasserburgen, westfälische Töttchen und Pumpernickel auf den Speisekarten - und natürlich ist man traditionell katholisch, wie fast überall im Münsterland. Weil es einfach dazu gehört. Weil es immer so war. Und weil daran ja auch nichts schlecht ist.

Insbesondere Letzteres wird von einigen Menschen bezweifelt. Zu ihnen gehört Albert Voß. Dem pensionierten Lehrer aus Lüdinghausen ist es ein Anliegen, seine christlichen Mitmenschen aller Konfessionen darüber aufzuklären, dass ihr Glaube auf fragwürdigen Fundamenten ruht, auf Vorbildern mit höchst bemerkenswerten Ansichten, sowie heiligen Schriften mit äußerst erstaunlichen Passagen.

Im August 2014 begann Albert Voß daher, die Heckscheibe seines Autos mit wechselnden Sprüchen zu verzieren, die seine Mitmenschen auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen sollten. Darunter Bibelzitate wie:

"Gott segne den, der deine Kinder packt
und sie am Felsen zerschmettert!
Psalm 137,9"

oder

"Herr, du brichst Gegnern den Kiefer.
Nun schlag ihnen auch die Zähne raus!
Gebet nach Psalm 58 und Psalm 3"

Die Idee für diese Aktion hatte Voß, als er ein Auto sah, auf dessen Heckscheibe einer der wesentlich häufiger zitierten, "netten" Psalmensprüche prangte. "Da hab' ich gedacht, ich halte diese Heuchelei einfach nicht mehr aus", sagt Voß. "Es muss doch mal jemand die Leute darüber aufklären, was sonst noch alles so in der Bibel steht."

Nach eigener Aussage fand Voß für seine Aufklärungsarbeit in Form von Heckscheibensprüchen bisher erstaunlich große Zustimmung: "90 Prozent der Reaktionen sind positiv. Sehr viele schmunzeln, wenn sie meine Heckscheibe sehen und fangen sofort an zu googeln. Und bei roten Ampeln sind sogar schon Leute aus den Autos hinter mir gesprungen und haben mich gefragt, ob das tatsächlich in der Bibel steht."

Im Oktober 2015 fuhr Voß jedoch einem Lüdinghausener über den Weg, dessen Reaktion weniger positiv war. Ihm missfiel der Spruch, der zu diesem Zeitpunkt die Heckscheibe des Toyotas von Albert Voß zierte:

"Wir pilgern mit Martin Luther:
Auf nach Rom!
Die Papstsau Franz umbringen.
Reformation ist geil!"

Nun ist Albert Voß alles andere als ein militanter Reformationsfan und auch Gewalttätigkeit gegenüber Kirchenoberhäuptern jeglicher Art ist ihm fremd. Vielmehr war es Voß' Absicht , darauf hinzuweisen, dass kein Geringerer als der heute von vielen Christen als Reformator fast heiligengleich verehrte Martin Luther einst dazu aufrief, den Papst umzubringen – bei Luther hieß dieser Papst Leo, Voß erlaubte sich die künstlerische Freiheit, den Papstnamen zu aktualisieren. Ein Google-Symbol sowie die Suchworte "Luther Papst umbringen" unter den obigen Zeilen sollten den interessierten Heckscheiben-Betrachter dazu animieren, diesen Sachverhalt selbst im Internet zu ergoogeln.

Dies jedoch tat der Lüdinghausener, dem der Spruch missfiel, nicht. Stattdessen zeigte er Voß an. Das Kriminalkommissariat Lüdinghausen nahm umgehend seine Ermittlungsarbeit auf. Als die Kriminalbeamten Voß und sein Auto aufsuchten, prangte allerdings bereits der nächste Spruch auf dessen Heckscheibe:

"Kirche sucht moderne Werbeideen. Ich helfe.
Unser Lieblingskünstler:
Jesus – 2000 Jahre rumhängen
Und noch immer kein Krampf!"

Es handelt sich um die Abwandlung eines Zitats des bekannten Journalisten Friedrich Küppersbusch, der nach dem Kruzifix-Urteil 1995 mit dem satirischen Satz "2000 Jahre rumhängen ist ja auch kein Vorbild für die Jugend" für allerhand Furore gesorgt hatte.

Diese Anspielung erkannten die Polizisten freilich nicht und brachten die neue Beschriftung auf Voß' Auto ebenfalls zur Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Münster entschloss sich daraufhin umgehend zu einer Anklage gegen Albert Voß.

Ihm wird ein Verstoß gegen § 166 StGB zur Last gelegt, also die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen", insbesondere ein Verstoß gegen § 166 Abs. 2:

"Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (…) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."

Eine Anklage, deren Sinn erst durch ein wenig juristische Arithmetik verständlich wird, denn nach gängigen Strafrechtskommentaren gehören das Papsttum sowie die Christusverehrung und die Leiden Christi offenbar zu den "Einrichtungen" i.S.d. § 166 Abs. 2 StGB.

Die Verhandlung des Falls vor dem Amtsgericht Lüdinghausen ist für den 25. Februar 2016 angesetzt.

"Dass in einem solchen Fall überhaupt Anklage erhoben wird, ist schon sehr ungewöhnlich", sagt Voß' Verteidiger Rechtsanwalt Winfried Rath. "Laut Anklageschrift soll sogar das Auto meines Mandanten als Tatmittel eingezogen werden. Das passiert nicht mal in Fällen, wo hochkriminelle Dealer ihr Auto mit Drogen vollgestopft haben."

Noch wurde das Auto von Albert Voß nicht eingezogen. Stattdessen ziert dessen Heckscheibe jetzt ein neuer Spruch:

"Freunde des Kannibalismus!
Kommt zu uns in die Kirche:
Noch einen Gott verspeisen!"

"Viele fiebern dem nächsten Spruch ja immer schon begeistert entgegen" sagt Voß, der mit den aktuellen Zeilen auf einen Text von Michael Schmidt-Salomon anspielt – das Editorial zur Zeitschrift MIZ 3/2003 unter dem Titel "Die Kannibalen kommen!".

Für seine gesammelten Heckscheiben-Sprüche hat Voß inzwischen eine eigene Homepage eingerichtet, damit auch ein Publikum außerhalb der engen Grenzen von Lüdinghausen in ihren Genuss kommen kann.