Niederlande

Pfarrer verweigert Trauergottesdienst nach aktiver Sterbehilfe

Weil ein Verstorbener einen selbstbestimmten Tod wählte, verweigerte ihm ein Pfarrer den Trauergottesdienst.

Diese Verweigerung wurde in den Niederlanden kontrovers diskutiert. (Hinweis: in dem Land ist auch aktive Sterbehilfe unter strengen Bedingungen zulässig.) Aufgrund der Weigerung des Priesters "hätten Ehrenamtliche ihren Dienst aufgegeben und Künstler für eine Wohltätigkeitsauktion gespendete Werke zurückgezogen."

Der Trauergottesdienst wurde in einer benachbarten Pfarre durchgeführt.

Interessant an dieser Kurzmeldung bei Gloria.tv sind auch die Kommentare. Ein Nutzer namens "Kirchturm" zitiert ein Schreiben der Glaubenskongregation: "Ein Patient im “anhaltenden vegetativen Zustand” ist eine Person mit einer grundlegenden menschlichen Würde, der man deshalb die gewöhnliche und verhältnismäßige Pflege schuldet, welche prinzipiell die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch auf künstlichen Wegen, einschließt." - Ergo: Selbstbestimmung am Lebensende lehnt die kath. Kirche rigeros ab.