England: Gericht verweigert Beschneidung

Beschneidung ist eine Entscheidung des Kindes

BERLIN. (hpd) Laut britischen Medienberichten hat ein muslimischer Mann vor einem Familiengericht in Exeter (Devon) darauf geklagt, seine beiden sechs und vier Jahre alten Söhne beschneiden lassen zu dürfen. Das Gericht hat die Beschneidung nun untersagt.

Der Kläger, ein gebürtiger Algerier und überzeugter Muslim, lebt von der aus Devon stammenden Mutter der Kinder getrennt. Da die Mutter gegen die Beschneidung ist, klagte der Mann. Er brachte vor, dass die Beschneidung seinen muslimischen Gebräuchen und religiösen Glaubensvorstellungen entspräche und im Interesse der Jungen sei.  

Richterin Roberts wies seine Klage ab und untersagte die Beschneidung. Die Richterin vertrat die Auffassung, dass es besser sei, die Entscheidung hinsichtlich einer Beschneidung so lange zu verschieben, bis die Jungen in der Lage seien, eigene Entscheidungen treffen zu können. Sie folgte damit der Argumentation der Kindesmutter, die angekündigt hatte, sich der Beschneidung zu widersetzen, bis die Kinder ein Alter erreicht hätten, in dem sie in der Lage seien, ihre Einwilligung zu einem solchen Eingriff zu geben.

Die Richterin fügte hinzu, dass die Beschneidung ein unumkehrbarer Akt sei und dass es keine Garantie dafür gäbe, dass die Jungen irgendwann den muslimischen Glauben mit derselben Hingabe fortsetzen wollten, wie ihr Vater sie an den Tag lege - obwohl dies durchaus einmal ihre Entscheidung sein könne. Da sie noch sehr jung seien, gäbe es keine Möglichkeit vorherzusagen, wie die unterschiedlichen elterlichen Haushalte ihre Entwicklung in den kommenden Jahren beeinflussen würden.