BOCHUM. (hpd) Im Bußgeldverfahren wegen der Vorführung des Films "Das Leben des Brian" am Karfreitag hat das OLG Hamm nun die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Damit ist für die Bochumer Initiative "Religionsfrei im Revier" der Weg frei zum Bundesverfassungsgericht.
Die öffentliche Vorführung des Films "Das Leben des Brian" ist laut NRW-Feiertagsgesetz an sogenannten stillen Feiertagen nicht erlaubt. Einer dieser stillen Feiertage ist der Karfreitag. Um gegen die religiöse Bevormundung durch das Feiertagsgesetz zu demonstrieren, führt die säkulare Initiative "Religionsfrei im Revier" seit 2013 genau an jenem Tag "Das Leben des Brian" in Bochum auf.
Für die Brian-Vorführung am Karfreitag 2014 wurde dem Verantwortlichen der Initiative, Martin Budich, von der Stadt Bochum ein Bußgeld aufgebrummt. Zu seiner großen Freude, denn durch Beschreiten des Klagewegs gegen dieses Bußgeld ist es möglich, den Fall und damit das Feiertagsgesetz NRW vors Bundesverfassungsgericht zu bringen.
Im Dezember 2015 hatte das Amtsgericht Bochum Budich für die Filmvorführung zu einem Bußgeld von 100 Euro verurteilt. Die nächst höhere Instanz, das Oberlandesgericht Hamm, hat es nun abgelehnt, sich weiter mit dem Bußgeldverfahren zu beschäftigen.
Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das OLG Hamm ist der ordentliche Rechtsweg erschöpft und der Weg für den Bochumer Brian frei zum Bundesverfassungsgericht.
10 Kommentare
Kommentare
David am Permanenter Link
da bin ich aber gespannt. weltbewegendes wird beim Verfassungsgericht nicht passieren, aber vielleicht wird es ähnlich lustig wie der Film
MartinT am Permanenter Link
Ich drücke die Daumen!
Unsere Veranstaltung mit Gesang und Tanz ("Abhängen zu Karfreitag", mitsingen & tanzen bei das Leben des Brian) wurde übrigens in Mannheim (mit nur geringfügig anderem Feiertagsgesetz) vollkommen ignoriert. Also nicht nur keine Ermittlungen, es hat auch keine einzige Zeitung die Veranstaltung angekündigt oder später darüber berichtet. Spaß hatten wir trotzdem :-D
Christian am Permanenter Link
Gut, dass gegen solche Bevormundungszustände vorgegangen wird.
Stefan Dewald am Permanenter Link
Karlsruhe ist für unsere Gruppe nur 1 h per Bahn entfernt. Wenn der Termin steht, gibt es Unterstützung vor Ort.
Aber jeder nur ein Kreuz, gelle!
Andi am Permanenter Link
"Ist jemand, der nach Mekka geht, in einer deutschen Demokratie richtig aufgehoben?"
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-alexander-gauland-kritisiert-pilger-reisen-von-beamten-und-politiker-nach-mekka-a-1095675.html
"Ist jemand, der in den Vatikan geht, in einer deutschen Demokratie richtig aufgehoben?"
Wolfgang am Permanenter Link
Eigentlich ist ein solcher Prozess unnötig, aber sie wollen es so. Der
"arme" Richter, der darüber entscheiden soll, so oder so!
Sigrid Fuchs vo... am Permanenter Link
Man sollte zuallererst einen Befangenheitsantrag stellen, so es im Richterkollegium gläubige Christen oder CDU-/-CSU Mitglieder gibt.
Resnikschek Karin am Permanenter Link
Der Film ist Balsam für die gedemütigten Seelen 33% Konfessionsfreier in der BRD. Wann ist das BVG bereit, Balsam für uns und nicht nur für die Großkirchen einschl. dem Islam auszugießen? Was wollen wir?
Karfreitagstänzer am Permanenter Link
Zu klären ist in der Tat einmal höchstrichterlich in Karlsruhe und dann beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, inwiefern diese Filmzensur, Veranstaltungs-, Versammlungs- und Tanzverbote im allgemeinen überh
Werner Koch am Permanenter Link
Die englischsprachige atheistische Presse berichtet auch darüber:
37 Years After Its Release, Monty Python’s Life Of BrianProvokes a Constitutional Case in Germany
http://www.patheos.com/blogs/friendlyatheist/2016/06/04/37-years-after-its-release-monty-pythons-life-of-brian-provokes-a-constitutional-case-in-germany/?utm_source=SilverpopMailing&utm_medium=email&utm_campaign=friendlyatheist_060416UTC050608_daily&utm_content=&spMailingID=51531210&spUserID=MTYwODM5NDYwODM0S0&spJobID=940540228&spReportId=OTQwNTQwMjI4S0