Diskussion um Paragraf 219a StGB

Kirchen gegen Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen

Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie auf ihrer Website Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht haben soll. In der Politik mehren sich Stimmen für die Abschaffung des umstrittenen Werbeverbots. Die Kirchen wollen dagegen an dem entsprechenden Paragrafen festhalten.

Die Ärztin Kristina Hänel hatte auf ihrer Website medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis bereitgestellt. Das Amtsgericht in Gießen bewertete dieses Informationsangebot als Werbung und verurteilte Hänel zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Laut Meinung des Gerichts hatte die Ärztin gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen. Demnach ist es unter Androhung von Haft- und Geldstrafe verboten, die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs öffentlich des Vorteils wegen zu bewerben. 

Nach dem Prozess gegen Hänel mehren sich mittlerweile Stimmen, die den umstrittenen Paragrafen 219a abschaffen wollen. Insbesondere Vertreter von SPD, Linken und Grünen sprechen sich gegen das Werbeverbot für Abtreibung aus und könnten mit Unterstützung der FDP eine Mehrheit im Bundestag erreichen. Entsprechende Gesetzesentwürfe der Fraktionen liegen bereits vor oder sind in Arbeit. 

Die Kirchen halten dagegen an dem aktuellen Werbeverbot fest. So erklärte der Leiter des katholischen Büros in Berlin, Prälat Karl Jüsten, im Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), dass er keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. Vielmehr entspreche das Werbeverbot dem Schutz des ungeborenen Lebens. Ähnlich äußerte sich Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZDK): "Das menschliche Leben mit seiner unbedingten Würde muss von seinem Beginn als Embryo bis zum Tod geschützt werden", so Sternberg. 

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur idea, dass sie für die Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Regelung sei.


Info: Ist der Paragraf 219a StGB verfassungswidrig?

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) veröffentlichte eine Stellungnahme zum umstrittenen Paragrafen. Darin heißt es: "Der Paragraf 219a StGB ist abzuschaffen. Denn er folgt religiösen Glaubensvorstellungen und der nationalsozialistischen Weltanschauung, die mit einem demokratischen, weltanschaulich neutralen Rechtsstaat in der Ausrichtung auf die Europäische Menschenrechtskonvention unverträglich sind."

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