Kirchliches Arbeitsrecht

Katholische Kirche will lesbische Erzieherin feuern

Die Erzieherin Lisa Nicklas arbeitet im katholischen Kindergarten in Kleinschwarzenlohe. Nun droht ihr eine Kündigung, da sie ihre gleichgeschlechtliche Partnerin heiraten möchte.

Lisa Nicklas ist eine Erzieherin, die von Kollegen, Eltern und Kindern geschätzt wird. Niemand hatte bislang ein Problem mit ihrer Homosexualität. "Ich habe da immer mit offenen Karten gespielt", erklärt die 31-Jährige laut nordbayern.de. Doch nun bahnt sich Ärger an: Nachdem sie ihre Hochzeitsplanungen mit ihrer Partnerin Julia Felßner bekannt gab, schaltete sich ihr katholischer Arbeitgeber ein und droht ihr mit einer Kündigung. Der zuständige Pfarrer erklärte ihr, dass eine Weiterbeschäftigung nur dann möglich sei, wenn die Hochzeit abgesagt wird. 

Wie ist das möglich? Für die katholische Kirche ist die offen gelebte Homosexualität eine schwerwiegende Loyalitätsverletzung, die zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen kann. Möglich wird dies durch das kirchliche Arbeitsrecht, welches zahlreiche Grundrechte von Menschen einschränkt, die in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft arbeiten. Statt des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wird dort der sogenannte "Dritte Weg" praktiziert. Daher müssen die Beschäftigten auf wichtige Arbeitnehmerrechte verzichten.

Julia Nicklas zieht aus der Entscheidung ihres Arbeitgebers nun Konsequenzen: Den Schritt vor ein Gericht möchte die Erzieherin, die selbst katholisch ist, nicht gehen und sucht sich stattdessen einen neuen Arbeitsplatz. "Ich liebe meinen Kindergarten in Kleinschwarzenlohe, ich liebe meine Kinder dort, aber ich fange jetzt notgedrungen an, mit dieser Geschichte abzuschließen", so Nicklas, die sich ihre Hochzeit nicht verbieten lassen möchte.