Die Vorteile der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Aufklärung statt Gottesdienst

Bislang wurden wichtige Gottesdienste aus dem Freiburger Münster per Livestream im Internet übertragen. Am Freitag blieb der Bildschirm schwarz: Die Erzdiözese hatte Angst, damit gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verstoßen, die just an diesem Tage in Kraft trat.

Ach, wenn es doch noch mehr Gesetze solcher Art hierzulande gäbe! Zwar haben die Herren von der Erzdiözese das neue Gesetz nicht so ganz richtig verstanden; aber immerhin blieb am Freitag den Zuschauern erspart, alte Männer beim Ausüben ihrer Religion zu beobachten. Wer das mag, kann gern in die Kirche gehen. Alle anderen sollten davon verschont bleiben.

Nun mag man einwerfen, dass niemand gezwungen sei, sich einen Stream im Internet anzusehen. Das ist richtig. Aber wenn ich daran denke, wie viel Sendezeit der Öffentlich-Rechtlichen schon damit vertan wurde, irgendwelche Gottesdienste zu übertragen, dann freut mich die Entscheidung der Erzdiözese Freiburg schon. Wir müssen die Programmchefs von ARD und ZDF ja nicht darauf hinweisen, dass die Kirchenfürsten aller Wahrscheinlichkeit nach das Gesetz missverstanden haben.

Für die daraus entstehende frei gewordene Zeit fallen mir etliche Sendungen ein, die die Sender ausstrahlen könnten: Wissenschaftsmagazine zum Beispiel, in denen die Evolution erklärt wird oder Sendungen über die Gleichberechtigung der Geschlechter. Vielleicht auch einen Exkurs in die Geschichte der Menschheit und die immer wieder ausbrechenden Konflikte zwischen Anhängern diverser Götter. Also: Lauter Dinge, die in Gottesdiensten keine ganz so große Rolle spielen dürften.