Kann eine bei einer Demonstration auf dem Kopf getragene, transparente Plastikfolie eine verbotene Waffe sein? Ein Aktivist möchte, dass diese Frage vom Bundesverfassungsgericht geklärt wird und hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Es geht darum zu klären, wie weit Teilnehmende an einer Demonstration ihre körperliche Unversehrtheit schützen dürfen und was als Passivbewaffnung gewertet darf. Der Fall könnte weitreichende Folgen im deutschen Versammlungsgesetz mit sich bringen. Das Bundesverfassungsgericht muss nun zunächst darüber entscheiden, ob es die Verfassungsbeschwerde zulässt.
Der Münchner Benjamin Ruß hatte im März 2015 an den Protesten anlässlich der Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt teilgenommen und zeitweise eine durchsichtige Plastikfolie mit der Aufschrift "smash capitalism" vor dem Gesicht getragen. Obwohl er bei den Protesten friedlich geblieben ist, wertete das Landgericht Frankfurt am Main in einer Berufungshauptverhandlung die Plastikfolie als Schutzwaffe und damit als einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Er wurde deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 300 Euro verurteilt. Nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt einen Revisionsantrag im August 2019 abgelehnt hat, hat Ruß mit seinem Anwalt eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Mit der durchsichtigen Folie wollte Ruß nach eigenen Angaben seine Gesundheit schützen. Er habe keinen Konflikt mit der Polizei gesucht, so der inzwischen 34-Jährige. Er sei schon häufig auf Demonstrationen gewesen und seiner Erfahrung nach komme es dabei immer wieder zum Einsatz von Pfefferspray, der in der Regel nicht angekündigt werde. "Der Einsatz von Pfefferspray durch Polizeibeamte erfolgt zunehmend willkürlich und endet immer öfter tödlich. Ich möchte mein Recht auf Versammlungsfreiheit nicht durch fehlerhaftes Verhalten staatlicher Behörden einschränken lassen", so Ruß.
Bei der Demonstration gegen die Finanz- und Währungspolitik der EZB in Frankfurt waren viele Teilnehmer mit Visieren und Folien unterwegs. Er sei deshalb davon ausgegangen, dass dies erlaubt sei, so Ruß, der von der Polizei durch die Auswertung der Videos als Teilnehmer identifiziert wurde. Der Aktivist war auf den Aufnahmen aufgefallen, weil er an dem Tag eine rote Jacke trug, während die anderen Demonstranten überwiegend schwarze und graue Kleidung anhatten.
Dazu muss man wissen, dass Ruß seit seiner Tätigkeit als Pressesprecher des Bündnisses "Stop G7 Elmau" im Jahr 2015 und der damit verbundenen hohen Medienpräsenz bei der Polizei kein Unbekannter ist und es auch bei Beamten zu einigem Ruhm gebracht hat. Unter Journalisten kursierte damals die Geschichte über einen Witz, der sich unter Polizisten erzählt werde: "Der Putin kommt nicht, aber der Ruß ist schon da."
Keine genaue Statistik
Der massive Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei wird immer wieder kritisiert, besonders im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Fußballspielen. "Ich betrachte diese Verfassungsbeschwerde auch als Beitrag zur Verteidigung unserer demokratischen Rechte, die über die letzten Jahre zum Beispiel in Form der neuen Polizeiaufgabengesetze mehr und mehr ausgehöhlt worden sind", so Ruß weiter.
Eine genaue Statistik über den Einsatz von Pfeffergas durch Polizeibeamte und daraus resultierende gesundheitliche Folgen für die Beteiligten gibt es nicht. Zwar muss zum Beispiel in Hamburg jeder Einsatz von Reizstoffen durch die Polizei aktenkundig gemacht werden. Eine Auswertung erfolgt aber nicht, teilt die Polizei in Hamburg mit. "Ein statistischer Wert, wie oft Pfefferspray zum Einsatz kommt bzw. wie viele Personen dadurch verletzt wurden, liegt nicht vor", berichtet auch die Polizei in Frankfurt. Ähnlich verhält es sich bei der Polizei Berlin: "Hierzu werden keine Statistiken geführt."
Auch wenn die Polizei keine Statistiken zum Einsatz von Pfefferspray von Polizisten führt, ist belegt, dass es immer wieder zu Todesfällen nach dem Einsatz von Pfefferspray kommt. Seit August 2018 gab es in Deutschland mindestens vier bestätigte Todesopfer, die Zahl der Verletzungen liegt um ein vielfaches höher: Pfefferspray ist hochwirksam. Es löst Hustenanfälle, vorübergehende Blindheit und Tränen und Hautreizungen aus. Im Hals und der Lunge kratzt es, auf der Haut brennt und juckt es noch Stunden nach einem Einsatz. Für bestimmte Risikogruppen wie beispielsweise Asthmatiker, Allergiker und Menschen mit psychischen Störungen kann Pfefferspray tödliche Auswirkungen haben.
Wenn Pfefferspray so gefährlich ist, warum halten die Einsatzkräfte dann daran fest? Gerade wenn man berücksichtigt, dass unter den Verletzten nicht selten auch Polizisten sind, die bei plötzlichem Wechsel der Windrichtung selbst im Pfefferspray-Nebel stehen. Die Polizei in Frankfurt am Main teilt mit, "Pfefferspray ist ein sehr wichtiges Einsatzmittel, da es auf Distanz eingesetzt werden kann. Es stellt bei gefährlichen Auseinandersetzungen ein milderes Mittel als andere Einsatzmittel dar. Oftmals erzielt alleine die Androhung des Einsatzes von Pfefferspray bereits eine abschreckende Wirkung." Ähnlich bewertet die Polizei Berlin den Einsatz: "Der Polizei steht mit dem Pfefferspray ein Führungs- und Einsatzmittel zur Verfügung, welches in gefahrenträchtigen Situationen und bei körperlichen Angriffen einen taktischen Vorteil verschafft."
Bemerkenswert: Für den Einsatz von Pfefferspray gibt es bundesweit keine einheitlichen Regeln. Der Einsatz ist laut Angaben des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main in den allgemeinen Gefahrenabwehrgesetzen der jeweiligen Länder geregelt. So findet sich zum Beispiel die rechtliche Voraussetzung für die Anwendung für Hessen im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. In Hamburg obliegt der Einsatz von Reizstoffen als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt den Vorschriften, deren Grundlage die Paragraphen 17 und 18 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind.
"Pfefferspray wird im Rahmen des polizeilichen Handelns nur als unabwendbare Maßnahme angewandt, wenn andere mildere Einsatztaktiken zu keiner Klärung/Befriedung der Situation führen oder dies nicht erwarten lassen", teilt die Pressestelle der Polizei Berlin mit. Und weiter: "Das Pfefferspray kann im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Vorgehen gegen Personen und Tiere eingesetzt werden. Durch die Anwendung des Pfeffersprays sollen Personen und Tiere auf Distanz gehalten und in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden."
Die Wirkung von Pfefferspray ist kaum wissenschaftlich untersucht und als biologischer Kampfstoff für die Bundeswehr in Auslandseinsätzen durch das Genfer Protokoll sogar verboten. Bei der Menschenrechtsorganisation Amnesty International sieht man den Einsatz von Pfefferspray kritisch. Philipp Krüger, Experte für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International Deutschland: "Aus Sicht von Amnesty International ist der Einsatz von Pfefferspray problematisch. Zum einen gehen erhebliche gesundheitliche Risiken mit dem Einsatz einher, die bis hin zum Tod führen können. Zum anderen ist leider zu beobachten, dass die Hemmschwelle für den Einsatz mittlerweile sehr niedrig ist. Gerade bei Versammlungslagen ist immer wieder zu beobachten, dass das Pfefferspray als reines Abdrängmittel gegen friedliche Versammlungsteilnehmer genutzt wird." Ein solcher Einsatz sei aber evident rechtswidrig und müsse auch strafrechtlich als gefährliche Körperverletzung im Amt verfolgt werden, so Krüger.
Zweierlei Maßstäbe
Auch in der Politik ist inzwischen durchgesickert, dass der Einsatz von Pfefferspray durch Polizisten nicht unproblematisch ist und das Tragen von Atemschutzmasken zum Schutz der eigenen Gesundheit durchaus Sinn hat – zumindest in anderen Ländern. So schreibt zum Beispiel der FDP-Politiker Lindner auf seinem Twitter-Account: "Das Tragen von Atemschutzmasken durch ein Vermummungsverbot zu verbieten, ist ein weiteres Beispiel der Repression in Hongkong – wir stehen an der Seite derer, die friedlich für ihre Freiheit auf die Straße gehen." Benjamin Ruß sagt, er würde sich diese Unterstützung auch für Menschen hierzulande wünschen, die friedlich auf die Straße gehen.
Die unterschiedlichen Maßstäbe und Bewertungen beim Einsatz von Pfefferspray und dem Schutz davor missfallen ihm. Schließlich war es die FDP, die zusammen mit der CDU ein restriktives Vermummungsverbot, unter das auch Atemschutzmasken fallen, in einer schwarz-gelben Bundesregierung 1985 beschlossen hat.
13 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Auch ein Toter bei einer friedlichen Demo ist einer zu viel, die Beamten sollten sich darüber klar sein, dass die Demonstranten auch für die Rechte der Polizisten und deren Kinder und Enkel auf die Straßen gehen.
P.S. auch in diesen Artikel hat sich der Rechtschreibkorrektur-Teufel eingeschlichen und aus
Geldstrafe---Geldstraße gemacht.
Martin Mair am Permanenter Link
Hoffentlich wird da auch die Europäische Menschenrechtskonvention in Stellung gebracht. Neben der Versammlungsfreiheit wäre auch Schutz der Gesundheit relevant.
David Z am Permanenter Link
Der Polizei ein nicht-tödliches Einsatzmittel nehmen? Nein, danke. Mal wieder ein gesinnungsethischer Kurzschluss.
Für gewöhnlich gibt es gute Gründe für den Einsatz diese Mittels. Sollte es keinen guten Grund geben, dann gehört die Einsatzstrategie kritisch hinterfragt, aber nicht das Werkzeug.
Herr Ruß macht es sich da doch etwas zu einfach. Wer mit Schutzhelm, Gasmaske oder anderen Schutzausrüstungen zur "Demo" pilgert, hat hier offensichtlich etwas nicht verstanden.
Jürgen Becker am Permanenter Link
Genau so ist es. Eine friedliche Demo kommt ohne solche "Hilfsmittel" aus.
An dieser Stelle möchte ich aber auch betonen, dass jeder, der Polizeibeamte mit Waffen angreift, damit rechnen muss, angeschossen oder erschossen zu werden. Immer wieder verletzte Polizisten zeigen mir jedenfalls, dass diese ihre Waffen nicht wenigstens zum Selbstschutz einsetzen.
Ernie am Permanenter Link
David Z: "Wer mit Schutzhelm, Gasmaske oder anderen Schutzausrüstungen zur "Demo" pilgert..." ist in den meisten Fällen ein Polizist in Kampfausrüstung.
Jürgen Becker greift gleich das nächste Problem auf - es gibt keine Instanz, die leichtfertige Einsätze ahndet oder verfolgt. Die Polizei hat absolute Narrenfreiheit und nutzt das schamlos aus.
Es landen (nicht) genug Fälle von Polizeigewalt vor Gericht - was aber passiert dort? Gar nichts, ausser dass die Opfer von Polizeigewalt ihr Vertrauen in den Staat und vor allem in die Polizei verlieren.
David Z am Permanenter Link
"ist in den meisten Fällen ein Polizist in Kampfausrüstung."
Das liegt womöglich daran, dass in unserem Rechtsstaat das Gewaltmonopol beim Staat liegt.
"Und viel zu oft gibt es keine ausreichenden Gründe für den Einsatz - genau DAS ist das Problem."
Dann gehört die Einsatzstrategie kritisiert, aber nicht die Werkzeuge an sich.
"es gibt keine Instanz, die leichtfertige Einsätze ahndet oder verfolgt. Die Polizei hat absolute Narrenfreiheit und nutzt das schamlos aus."
Wenn dem so wäre (was faktisch nicht der Fall ist), dann gehört die Instanzorganisation kritisiert, aber nicht die Werkzeuge.
"Es landen (nicht) genug Fälle von Polizeigewalt vor Gericht "
Das liegt womöglich daran, dass es nicht viele Fälle sind.
Ernie am Permanenter Link
Zu viele "wenns" und "womöglich" und z.T. aus dem Kontext gerissen. z.B.
Und dem ist tasächlich so, was faktisch der Fall ist - gegen Straftaten der Polizei vorzugehen ist quasi ausichtslos - Infos und Zahlen finden sie z.B. auf der Wiki unter dem Begriff Polizeigewalt.
Und wenn Sie in Pfefferspray nur ein "Werkzeug" sehen, dann empfehle ich, den Artikel nochmal durchzulesen:
"Die Wirkung von Pfefferspray ist kaum wissenschaftlich untersucht und als biologischer Kampfstoff für die Bundeswehr in Auslandseinsätzen durch das Genfer Protokoll sogar verboten."
"Auch wenn die Polizei keine Statistiken zum Einsatz von Pfefferspray von Polizisten führt, ist belegt, dass es immer wieder zu Todesfällen nach dem Einsatz von Pfefferspray kommt"
2 Argumente, die absolut gegen dieses "Werkzeug" sprechen.
David Z am Permanenter Link
"dass die Polizei absolute Narrenfreiheit hat, zu oft gegen geltendes Recht verstößt, und nichts passiert."
Eine krasse Behauptung. Wir leben also in einem Polizeistaat? Das sehe ich dann doch ein bisschen anders. Ich weiß aus Erfahrung, wie sich das Leben in einem Polizeistaat darstellt.
"gegen Straftaten der Polizei vorzugehen ist quasi ausichtslos"
Nochmal. Wenn dem so wäre, sind die Strukturen das Problem, nicht die Werkzeuge.
"2 Argumente, die absolut gegen dieses "Werkzeug" sprechen."
Nein, ganz im Gegenteil.
Schädlichkeit: Wenn es kaum wissenschaftlich untersucht ist, läßt sich logischerweise auch keine Schädlichkeit ableiten.
Genfer Protokoll: Das Protokoll stammt aus dem Jahre 1925 (!) und bezieht sich auf den grauenhaften Giftgaseinsatz im 1.WK. Der Kontext ist Giftgas und Krieg. Das hat mit der Verwendung als nicht-letales Werkzeug zur Unruhebekämpfung im Inland herzlich wenig zu tun. Wären dir Gummi- oder gar Bleigeschosse lieber?
Todesfälle: Kommt beim Einsatz des Schlagstocks leider auch vor. Keine Wirkung ohne Nebenwirkung.
Ernie am Permanenter Link
Wo genau habe ich geschrieben, dass wir in einem Polizeistaat leben?
Und "zu oft" bedeutet, dass jeder einzelne Fall von Polizeigewalt zuviel ist.
Ein Beispiel von 2017: es gab 2177 Ermittlungsverfahren wegen Gewaltdelikten von Polizisten. 91% wurden eingestellt und bei nur 2% gab es Anklagen und/oder Strafbefehle.
Wenn der Schlagstock, um den es hier gar nicht geht, also potenziell tödlich ist, dann kann man auch potentiell tödliches Pfefferspray verwenden - Ernsthaft?
David Z am Permanenter Link
Nun, wenn man behauptet, die Polizei hätte die absolute Narrenfreiheit, dann muss man sich die Frage nach dem Polizeistaat schon gefallen lassen.
Und was der Verweis auf Wiki soll, wird immer noch nicht klar. Wenn 91% eingestellt wurden, dann heisst das zunächst nichts anderes, als dass die Anschuldigungen falsch waren oder sie nicht verifiziert werden konnten. Sollte letzteres der Falll sein, dann ist das einmal mehr eine Sache der Organisation bzw der Kontrollorgane, aber keine, die die Werkzeuge der Polizei betrifft.
Und zum letzten Satz: Nein, umgekehrt wird ein Schuh draus. Pfefferspray ist non-lethal. Genaus so wie der Knüppel non-lethal ist. Beides sind Werkzeuge, die der Polizei eine den Verhältnissen angepasste niedrige Eskalationsstufe erlauben, weit unter der, die Gummigeschosse und gar Bleigeschosse vorsieht. Was erwartest du? Dass die Polizei mit Wattestäbchen anrückt, wenn es zur Sache geht?
Noah am Permanenter Link
Schon auf ner Demo gewesen? Die Bullen versprühen das Zeug wie Wasser an nem heißem Sommertag. Da geraten oft genug unschuldige ins Visier bzw Kreuzfeuer. Eben weil es auch windabhängig ist wo das Zeug hinkommt.
Selbst schon erlebt: Wir standen in erster Reihe vor einer Polizeikette vor einem Bahnhof nach einem Fußballspiel, Sonderzug also kein Stress oder Druck den Zug zu verpassen, von hinten kamen immer Leute, die irgendwann natürlich die Kette auch nicht mehr sehen konnten und deshalb (oder aber absichtlich) anfingen immer mehr zu drücken um vorwärts zu kommen. Wir standen mit erhobenen Armen dort vorne und hatten kein Interesse daran die Kette von uns aus zu durchbrechen, aus Erfahrung weiß man das bei durchbrochenen Ketten gerne Pfefferspray folgt. Wir hatten keine Eile, hätten da auch noch easy länger stehen können aber irgendwann wurde der Druck so groß das wir durch die ineinander verhackten Arme der Beamten gebrochen sind woraufhin, wie zu erwarten das ach so tolle Einsatzmittel folgte. Es gab keine Möglichkeit sich von diesem Ort einfach zu entfernen, wie es ja so gerne angeraten wird falls man wirklich unschuldig sei. Jeder, ob er aktiv gedrückt hat oder nicht hat ne ordentliche Ladung abbekommen, da frag ich mich wo die da die Rechtmäßigkeit bleibt.
Das ist definitiv kein Einzelfall sondern einer von vielen. Anzeigen kann man sich eh sparen, Polizisten ermitteln gegen Polizisten, Korpsgeist ole, da kann nichts bei rumkommen.
Kann man mir jz glauben oder nicht, ist mir eigentlich auch egal, ich persönlich weiß aus mehrfacher Erfahrung ganz genau das die Bullen einfach viel zu oft zu unfähig sind für eine vernünftige solide und vor allem schnell anpassbare Einsatzplanung und wenn dann mal was anders läuft als vorher geplant oder gewollt wird gern das PS rausgeholt anstatt sich anzupassen an einen möglicherweise anderen aber dennoch friedlich durchführbaren Ablauf.
Kommentare wie das man selbst Schuld sei wenn man das abbekommt oder das man ja einfach hätte gehen können als es gewalttätig wurde kommen nur von Leuten die noch nie in einer solchen Lage waren und vor allem noch nie dieses Erstickungsgefühl, diese Blindheit und dieses Brennen überall am Körper hatten.
David Z am Permanenter Link
"die massenhafte Anwendung gegen unschuldige Bürger bei Demos oder Fußballspielen ist aber definitiv rechtswidrig."
Mein Argument: Dann gehört die Einsatzorga kritisch hinterfragt, nicht das Werkzeug.
Markus Schiele am Permanenter Link
Danke für diesen Artikel!
Ganz wichtig ist der Hinweis auf das Messen mit zweierlei Maß: Man muss nur einmal die hysterische Berichterstattung zu Hongkong mit der - sofern überhaupt vorhandenen - Berichterstattung über die Gelbwesten-Proteste in Frankreich oder den Protesten gegen die neoliberal-rechtskonservarive Regierung in Chile vergleichen. Bei letzteren beiden Beispielen wurden etlichen Demonstranten, auch Unbeteiligten, mit schweren Gummigeschossen Hände ab- und Augen ausgeschossen. In den deutschen Medien wird darüber fast vollständig geschwiegen. In Hongkong laufen die Proteste dazu größtenteils vergleichsweise glimpflich ab und die Nachrichtensendungen sind voll davon!
Man kann den Eindruck gewinnen: Wenn westliche / westlich gesinnte Regierungen ihre marktradikalen Konzepte brutal durchsetzen wollen, ist das in Ordnung. Aber wehe wenn ein politischer Gegner - aus welchen Gründe auch immer - gegen Demonstranten vorgeht, ist das Geschrei groß. Nicht selten werden solche Demonstrationen auch von westlichen Akteuren initiert und/oder angeheizt (nachgewiesen z.B. für Syrien 2011 und etliche Fälle in Südamerika). Entsprechenden Regimechange-Handbücher US-amerikanischer und britischer Geheimdienste wurden schon vor längerer Zeit geleakt und sind bekannt.
Disclaimer: Ich bin für Demonstrationsfreiheit immer und überall (auch in Hongkong, Russland und sonstwo); meine konkrete Kritik ist das Messen mit zweierlei Maß, das hier dankenswerter Weise an einem deutschen Beispiel vorgeführt wird.