Im Juli 2019 hat das Bezirksgericht Zürich eine Sektenexpertin und ehemalige Mitarbeiterin der Fachstelle infoSekta in allen Anklagepunkten freigesprochen. Sie war von der Vereinigung der Jehovas Zeugen der Schweiz infolge eines Interviews im Tages-Anzeiger (2015) sowie einer Medienmitteilung (2015) wegen übler Nachrede angezeigt worden. Seit Frühling 2020 ist klar: Die Jehovas Zeugen Schweiz verzichten auf Berufung. Damit ist das Urteil, das für die Jehovas Zeugen vernichtend ausgefallen ist, rechtskräftig.
Das Urteil ist nach unserem Wissen in seiner Art weltweit einzigartig: Anhand von umfangreichem Beweismaterial prüfte das Gericht die Aussagen der Sektenexpertin zu zentralen Kritikpunkten der Lehre der Zeugen Jehovas eingehend. Es kam zum Schluss, dass die Kritik berechtigt war: Die Praxis der Jehovas Zeugen verstößt gegen elementare Rechte der Mitglieder und ihrer Angehörigen. Das Urteil ist wichtig für die Aufklärung – denn die Lehre der Jehovas Zeugen ist weltweit gleich. Das Urteil ist aber auch von Bedeutung, weil es Fragen rund um die Körperschaftsanerkennung der Jehovas Zeugen in Deutschland aufwirft.
Worum es im Prozess ging
Die Sektenexpertin Dr. phil. Regina Spiess war wegen sogenannter übler Nachrede, einem Ehrverletzungsdelikt (Artikel 173 des Strafgesetzbuches) angeklagt. Weil wahre ehrverletzende Behauptungen in der Regel straflos sind, ging es im Gerichtsverfahren darum darzulegen, dass die Behauptungen der Wahrheit entsprechen.
Der Expertin gelang der sogenannte Entlastungsbeweis in sämtlichen angeklagten Punkten: Sie konnte zeigen, dass die Äußerungen wahr sind (Wahrheitsbeweis) beziehungsweise dass sie in guten Treuen für wahr gehalten werden konnten (Gutglaubensbeweis). Die Äußerungen erfolgten zudem in Wahrung öffentlicher Interessen. Es wurden 24 Zeug*innen benannt. Das Gericht verzichtete jedoch auf ihre Einvernahme, weil der Entlastungsbeweis bereits durch das umfangreiche schriftliche Beweismaterial erbracht worden sei.
Der Sektenexpertin wurde eine für Schweizer Verhältnisse enorme Prozess-Entschädigung von 20.500 Franken für Anwaltskosten sowie zusätzlich eine persönliche Umtriebsentschädigung von 4.000 Franken aus der Gerichtskasse zugesprochen.
Zunächst hatten die Jehovas Zeugen Schweiz Berufung angekündigt. Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils im Januar ließen sie dann aber die Frist, Berufungsanträge zu stellen und diese zu begründen, ungenutzt verstreichen.
Weshalb dieses Urteil so wichtig ist
Bisher wurden in der Schweiz die kritisierten religiösen Vorgaben, welche die psychische und körperliche Integrität von Kindern und Erwachsenen innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas gefährden, toleriert. Nach diesem Urteil sind Schweizer Politiker*innen gefordert, aktiv zu werden und die Gesetzgebung zu überprüfen und zu entscheiden, welche politischen Maßnahmen zu ergreifen sind.
Deutschland und Österreich müssen erklären, weshalb sie als Staaten ein Religionsrecht billigen,
- das von (sexueller) Gewalt betroffene Kinder und Frauen zum Schweigen bringt,
- das Eltern auffordert, ihre minderjährigen Kinder zu ächten und
- das Menschen in Lebensgefahr im Stich lässt.
Das Urteil macht außerdem deutlich, dass die Zeugen Jehovas beim Anerkennungsverfahren um die Körperschaft des öffentlichen Rechts dem Staat offensichtlich nicht die Wahrheit gesagt haben, denn Ächtung betrifft auch die Kernfamilie: Eltern-Kind-, Geschwister- und Paar-Beziehungen, sie trifft sogar Kinder und Jugendliche. Ächtung reißt Familien auseinander – in Deutschland und Österreich mit staatlicher Billigung.
Dieses Urteil ist aber auch deshalb wichtig, weil die Religionsgemeinschaft weltweit versucht, Sektenexpert*innen, Journalist*innen oder Aktivist*innen mit Klagen einzuschüchtern.
Mehr Informationen zu diesem Gerichtsurteil finden Sie auf der Webseite des Vereines JW Opfer Hilfe e. V..
14 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Das selbe Prinzip gilt annähernd für so ziemlich alle Religionsgemeinschaften weltweit.
Mit Lügen und Erpressungen arbeiten gehört zur Standardausrüstung von Religionen aller Couleur.
Sylvie B. am Permanenter Link
Absolut! Manche Sekten sind halt nur erfolgreicher als andere und werden dann Kirchen genannt.
Henk de Lamper am Permanenter Link
In den bericht wird nicht wirklich berichtet, warum es in den Prozess ging.
Wer hat wem was vorgeworfen?
Charles Dawton am Permanenter Link
[...] Sie war von der Vereinigung der Jehovas Zeugen der Schweiz infolge eines Interviews im Tages-Anzeiger (2015) sowie einer Medienmitteilung (2015) wegen übler Nachrede angezeigt worden. [...]
Ulrich am Permanenter Link
Na ja, nein. Worin bestand der angebliche Tatbestand der üblen Nachrede? Sprich: Warum wurde sie wegen übler Nachrede angeklagt. Was hat sie geschrieben und bewiesen. Das wäre die spannende Frage.
Petra Pausch am Permanenter Link
Im Artikel sind die Quellen verlinkt! Die sollten Ihre Frage eigentlich beantworten.
Kathi am Permanenter Link
Jede Religion verstösst gegen die elementaren Menschenrechte.
Siggi am Permanenter Link
@Kathi
Kathi am Permanenter Link
Ich rede hier nicht von den Grosskirchen an sich, doch es gibt auch innerhalb der katholischen und evangelischen Landschaft einige extreme Gemeinschaften, die Methoden anwenden, die der Zeugen Jehovas ähnlich sind.
Oder Deutsche Literatur: "Spiritueller Missbrauch in der katholischen Kirche" von Doris Wagner auseinandersetzen.
Über Dinge, von denen Sie keine Ahnung bisher haben, sollten Sie nicht vorschnell urteilen. In Amerika ist diese Thematik schon lange bekannt, nur eben hier in Deutschland nicht. Im Übrigen verweise ich auch auf einen Artikel aus der Zeit in 2018 zur proaktiven Lektüre.
https://www.zeit.de/2018/40/katholische-kirche-sexueller-missbrauch-schweigen-deutschland
Hier wird beschrieben, wie ein Mensch auch psychisch unter Druck gesetzt wird. Im Übrigen bedeutet Religionsfreiheit auch frei von Religion zu sein. Sonst hieße es ja nicht Religionsfreiheit, sondern Religionszwang. Genau solche Gemeinschaften wie ich beschrieb, die der Zeugen Jehovas ähnlich sind, missionieren agressiv und es hilft nichts, schöne Reden zu schwingen, die mit der Realität dann nichts gemein haben.
Wer liest ist klar im Vorteil.
Siggi am Permanenter Link
Hätten Sie Ihren ersten Post so formuliert wie Ihre jetzige Antwort, hätten Sie wenig Widerspruch von mir geerntet, aber vielleicht lesen Sie ihn selbst nochmal durch.
René Edward Knupfer am Permanenter Link
Die "Gute Nachricht" des Tages ! – Das Bezirksgericht Zürich zeigt den "Zeugen Jehovas" die rote Karte ! Eine überfällige Klatsche für die "Wachttürmler" !
Kathi am Permanenter Link
https://www.zeit.de/2018/40/katholische-kirche-sexueller-missbrauch-schweigen-deutschland
Das, was ich in dem Kommentar vorhin schrieb und meinte, kann in Grosskirchen wie auch in Freikirchen vorkommen und eben nicht nur in den hier anerkannten Sekten wie Zeugen Jehovas. Das ist die Antwort auf die Kommentatorin Siggi, die meint es gäbe bei einem Austritt oder auch bei Gewaltakten keine Repressalien für Opfer von Seiten der Täter. Der Artikel ist nur ein Beispiel für diese Thematik, die in allen Religionen vorkommen kann, um das hier mal vorsichtig zu formulieren. Aber manche Leute sind auf beiden Augen blind.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Die Gerichte in der BRD verbieten extreme rechtsnationalen Vereinigungen und das ist gut so, warum wird nicht auch die Vereinigung der Zeugen Jehovas verboten?
Sind dies alles keine Gründe einen derartigen Verein zu verbieten oder ihm den Status
Körperschaft de öffentlichen Rechts zu entziehen, nicht nur in der Schweiz gibt's diesen
obskuren Verein, unsere Gerichte sollten sich auch hier einmal damit befassen.
Katharina am Permanenter Link
Ein gutes Urteil für eine tolle Sache. Ich drücke allen Beteiligten, allen voran Regina Spiess und dem Verein JW Opfer Hilfe, die Daumen.
Weiter so!