Bekenntnis darf beim Recht auf Asyl keine Rolle spielen

KONSTANZ. (hpd) Der ehemalige bayerische Innenminister, Beckstein regte auf einer Fachtagung der CSU nahe stehenden "Hanns-Seidel-Stiftung" an, vorrangig Flüchtlingen mit christlichem Bekenntnis in Deutschland Schutz zu geben. Diese Forderungen, wonach bei der Aufnahme von Flüchtlingen nach Religionszugehörigkeit selektiert werden soll, ist menschenverachtend.

Beckstein könne nicht verstehen, weshalb die Bundesrepublik Muslime gleichsam bereitwillig aufnehme. Die Lage der Christen in Syrien und anderswo sei besonders katastrophal, weshalb der Westen ihnen bevorzugt Hilfe zukommen lassen müsse. Hinter dem Vorbehalt, muslimische Flüchtlinge aufzunehmen, könnte die pauschalisierte Angst stecken, Anhänger des sogenannten "Islamischen Staates" könnten sich unbemerkt einschleusen.

Das Asylrecht kennt keine Unterscheidung zwischen Religionen. Daher sind die von Politikern der CSU getroffenen Aussagen nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar. Im Gegenteil: Es ist besonders perfide, dass unter anderem die "Genfer Flüchtlingskonvention" die religiöse Verfolgung als Asylgrund benennt – während die CSU eine entsprechende Diskriminierung mit ihren Parolen noch befördert. Asyl steht jedoch Menschen zu, nicht Religionsangehörigen. Eine Differenzierung des Anrechts auf Schutz nach Glaubenszugehörigkeit ist deshalb völlig inakzeptabel. Allein die tatsächlichen Gründe für Verfolgung und Flucht sind entscheidend dafür, wer in der Bundesrepublik Chance auf ein Bleiberecht hat. Hierbei dürfen keine anderen Persönlichkeitsmerkmale zum Tragen kommen, Religion spielt für die Bewertung nur dann eine Rolle, wenn sie Ausschlag gebend für die Not ist, die Asylsuchende zur Flucht animiert.

Seit langem ist eine einseitige Betrachtung der Union, wenn es um die Frage von Verfolgung geht, zu beobachten. CDU und CSU blicken in der Argumentation um Vertreibung und Flucht ausschließlich auf die Situation der Christen in der Welt. Anhänger anderen Glaubens, aber besonders auch Menschen ohne religiöses Bekenntnis werden von der Union offenbar bewusst vergessen. Gerade die letzten Monate haben gezeigt, dass selbst Muslime als Anhänger zu einer bestimmten Richtung im Islam unter ihresgleichen geächtet werden, gleichsam erfahren sie Verfolgung durch bestimmte Hinduisten oder Buddhisten – und umgekehrt. Und nicht zuletzt durch das Schicksal von atheistischen Bloggern ist in den vergangenen Wochen deutlich geworden, dass eben auch Religionsfreie brutaler Gewalt ausgesetzt sind.

Bayerns Vorschläge in der Asylpolitik mögen zwar an manchem Stammtisch Zustimmung finden – aber für die Vereinbarkeit mit unserer Verfassung und völkerrechtlichten Grundlagen eignet sich das Ausspielen religiöser Bekenntnisse von Flüchtlingen in keinem Fall.