In einem unerwarteten Urteilsspruch hat das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche Teile des 2019 erlassenen Klimaschutzgesetzes kassiert. Es fehle ein Maßnahmenkatalog für die Zeit nach 2030, was die "künftige Freiheit" der Klagenden in Gefahr bringe, so das Gericht. Die Entscheidung etabliert zweierlei: Zum einen die Unabweisbarkeit des anthropogenen Klimawandels, zum anderen die Verantwortung der Parlamente in einem globalen Geflecht von Nationalstaaten. Ein Kommentar zur Argumentation des höchsten deutschen Gerichts.
Einige haben sich im Vorfeld sicherlich gewünscht, das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hätte das gesamte Klimaschutzgesetz (KSG) hops genommen. Dies ist nicht passiert, den aktuellen Klimaschutzmaßnahmen attestieren die Richter:innen Verfassungskonformität. Stattdessen serviert das BVerfG eine Entscheidung, in der zwischen dem Amtsdeutsch eine schallende Ohrfeige für die klimapolitische Lethargie der Großen Koalition mitschwingt.
Die Freiheit der künftigen Generationen
Das KSG definiert minutiös, welche Emissionen bis 2030 von welchem Ressort ausgestoßen werden dürfen, für die Zeit ab 2031 herrscht bleiernes Schweigen. Die Emissionswerte für diesen Zeitraum seien ab 2025 zu definieren. Hierauf entgegnet das Verfassungsgericht in der Pressemitteilung:
"[Es genügt jedoch nicht], die Bundesregierung lediglich dazu zu verpflichten, einmal – im Jahr 2025 – durch Rechtsverordnung eine weitere Festlegung zu treffen. Vielmehr müsste zumindest geregelt werden, in welchen Zeitabständen weitere Festlegungen transparent zu treffen sind. So erscheint bereits zweifelhaft, dass die erste weitere Festlegung von Jahresemissionsmengen in Zeiträumen nach 2030 im Jahr 2025 rechtzeitig käme."
Eben jene "Rechtzeitigkeit" weiterer Emissionsreduktionen ist der Knackpunkt. Je länger wir hier und jetzt einen fossilen Lebensstil führen, je später wir uns Gedanken darüber machen, wie wir den Modus Operandi der Industriegesellschaft auf Umweltverträglichkeit trimmen, desto einschneidender werden die Maßnahmen sein müssen.
"Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030", schreibt das Bundesverfassungsgericht. Kurz gesagt: Je mehr Freiheiten wir uns jetzt nehmen, umso mehr Freiheiten werden wir unseren Kindern wegnehmen müssen.
"Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern." (BVerfG)
Die Verantwortung der Nationalstaaten und Parlamente
Denen, die stets mit mahnendem Zeigefinger in Richtung China, Indien oder Vereinigte Staaten deuten, erteilt das Bundesverfassungsgericht einen veritablen Korb: "Aus der spezifischen Angewiesenheit auf die internationale Staatengemeinschaft folgt vielmehr umgekehrt die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, eigene Maßnahmen zum Klimaschutz tatsächlich zu ergreifen und für andere Staaten keine Anreize zu setzen, das erforderliche Zusammenwirken zu unterlaufen."
Dieser Satz hat es in sich. Nicht nur verlangt das BVerfG vom Staat Deutschland aktive Maßnahmen zum Klimaschutz, es verlangt auch einen Blick über den, "Grenze" genannten, Tellerrand und fragt, welche globalen Auswirkung unser Wirtschaften hat. Keine Anreize, die "das erforderliche Zusammenwirken unterlaufen", zu setzen, ist nämlich ziemlich diffizil.
Paradebeispiel für einen solchen Anreiz wäre die Untersuchung des Zusammenhangs zwischen europäischem Rindfleischkonsum und illegaler Tropenabholzung in Brasilien. Mensch könnte nun berechtigterweise fragen, ob sich denn "legale" und "illegale" Abholzung von Regenwäldern überhaupt unterschiedlich aufs Klima auswirken, doch lassen wir diese peinliche Frage mal beiseite. Fakt ist: Der europäische Appetit auf Rind führt zu einer Menge – teilweise illegaler – Tropenrodung. An dieser Stelle sei folgende Anmerkung gestattet: Das Soja, von dem die Rede ist, wird nicht etwa von Millionen der Völlerei verfallenen Veganer:innen verzehrt. Es wird zur Tiermast verwendet.
Solcherart sind die "Anreize, die das erforderliche Zusammenwirken unterlaufen". Und das ist nur ein Beispiel von vielen. Ab jetzt ist es nicht nur von der Logik, sondern auch verfassungsrechtlich geboten, unseren Konsum und unsere Produktion auf externe Effekte außerhalb des europäischen Subkosmos hin zu überprüfen.
Interessanterweise bemängelt das Bundesverfassungsgericht auch die Art, wie das Klimaschutzgesetz zustande kam. Ausgearbeitet vom Klimakabinett, beschlossen von der Bundesregierung und vom Bundestag lediglich abgenickt ist es ein hundertprozentiges Produkt der Exekutive und somit eigentlich eine Verordnung, kein Gesetz.
Das Verfassungsgericht bemängelt, dass "eine schlichte Parlamentsbeteiligung durch Zustimmung des Bundestags zu Verordnungen der Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren bei der Regelung zulässiger Emissionsmengen nicht ersetzen [kann], weil hier gerade die besondere Öffentlichkeitsfunktion des Gesetzgebungsverfahrens Grund für die Notwendigkeit gesetzlicher Regelung ist".
Heißt übersetzt: Da es beim Klimaschutz um öffentliche Güter geht (Luft, Wasser et cetera einerseits, Freiheitsrechte andererseits), sind die Büger:innen über den Fortschritt des Gesetzgebungsverfahrens und die konkurrierenden Auffassungen transparent zu informieren. Die öffentliche parlamentarische Diskussion ist – zumindest in der Theorie – eine der primären Quellen der Meinungsbildung.
Diese, "Öffentlichkeitsfunktion" genannte, Aufgabe kommt in einer gewaltengeteilten Demokratie dem Parlament zu. Ein Ausschuss wie das Klimakabinett tagt schließlich nicht öffentlich – was bei einem Thema mit dieser Tragweite absolut inakzeptabel ist.
Anthropogener Klimawandel existiert, punkt.
Das Bundesverfassungsgericht legt Artikel 20a Grundgesetz so aus, dass die jetzt lebenden Generationen die Pflicht haben, die "Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren können". Weiter heißt es hierzu in der Pressemitteilung: "Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde."
An dieser Stelle muss mensch sich darüber wundern, dass dieser Mechanismus immer noch nicht allgemein anerkannt ist. Da gibt es die, die die ominösen Selbstheilungskräfte des Marktes beschwören und die schlimmsten antizipierten Szenarien bereits jetzt durch noch zu erfindende, futuristische Technologien abgewendet wissen wollen. Und dann gibt es jene, die partout nicht an einen anthropogenen (also menschengemachten) Klimawandel glauben wollen, selbst dann nicht, wenn er vor ihrer eigenen Haustür stattfindet.
Glücklicherweise ist der anthropogene Klimawandel nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun endlich ein Fakt, der hier und jetzt – und nicht erst irgendwann in der Zukunft – bekämpft werden muss. Die Erderwärmung lässt sich nur im Zaum halten, "wenn die anthropogene CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre nicht mehr weiter steigt." Qua justitia, könnte man sagen, wurde nun festgelegt, was uns die Forschung seit Jahrzehnten verzweifelt mitzuteilen versucht: Der Klimawandel "kommt" nicht wie irgendein diffuses Gespenst eines Tages durch die Tür. Er ist facettenreich und er ist längst da.
Ein neuer Generationenvertrag
Dass das Verfassungsgericht sich auf die "künftige Freiheit" der "zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden" beruft, ist ein perspektivischer Game Changer. Die europäischen Kulturen, die deutsche eingeschlossen, haben sich in den letzten zweitausend Jahren nicht unbedingt durch Futurologie, sondern zuvorderst durch einen Hang fürs Gruftige ausgezeichnet. Die Gräber unserer Vorfahren pflegen wir über Jahrzehnte, manchmal Jahrhunderte, doch nie haben wir einen Tempel für unsere künftigen Kinder gebaut. Wir respektieren die Wünsche von Toten hinsichtlich ihrer Bestattung und ihres Vermögens, doch waren die jungen Generationen die längste Zeit nur Kanonenfutter in der Artillerie militaristischer alter Männer. Unser Blick in die Zukunft ist gar so vernebelt, dass wir reihenweise Geburtsstationen schließen, weil sie im Hier und Jetzt nicht genügend Profit abwerfen.
Was das Verfassungsgericht nun fordert, ist ein Blick nach vorne. Die Erkenntnis, dass es ein Ende der Treibhausgasemissionen gibt – geben muss. Und dass diese herkulische Aufgabe, anders als oft getönt, keine Verantwortung auf den Schultern des Individuums ist, sondern eine auf den Schultern aller Menschen, repräsentiert durch ihre Parlamente. "Die Herausforderung liegt nicht darin, zum Schutz der Grundrechte regulatorisch mit Entwicklung und Erkenntnis Schritt zu halten, sondern es geht vielmehr darum, weitere Entwicklungen zum Schutz der Grundrechte regulatorisch überhaupt erst zu ermöglichen", schreibt das Bundesverfassungsgericht.
Wir erfanden einst den Generationenvertrag "Rentenversicherung". Aus Respekt vor denen, die vor uns kamen und jetzt alt sind, geben wir, die arbeiten können, ihnen seitdem ein Stück der Früchte unserer Arbeit ab. Vielleicht brauchen wir jetzt den Generationenvertrag "Klimaversicherung", der da lautet: aus Respekt vor denen, die nach uns kommen und noch nicht sind, geben wir ein Stück der Früchte unserer Arbeit ab. "Wir" jedoch, das sind in diesem Gedankenspiel nicht nur wir Individuen, sondern alle Instanzen menschlichen Wirtschaftens, all die obskuren "juristischen Personen", die sich auf Erden tummeln. Denn der allerkleinste gemeinsame Nenner "unserer" Bedürfnisse ist ein intakter Planet.
29 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
<<Denn der kleinste gemeinsame Nenner unserer Bedürfnisse ist ein intakter Planet.>>
Solange die Menschheit die Realität nicht erkennt und sich an Hirngespinsten orientiert,
laufen wir weiter in Richtung Apokalypse.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ein wegweisenden Meilenstein für die kommenden Generationen.
Das ist aber erst der Anfang; es kommt noch viel dicker.
David Z am Permanenter Link
Ja, ein wegweisender Meilenstein in Sachen Fehlurteil.
Wir werden uns in der Tat noch wundern. Aber gut dass Sie wissen, in welcher Situation wir uns befinden.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Verfassungsrechtliche Urteile werden in der BRD von so manchen Ministern ignoriert oder sogar unterlaufen, siehe z.B. Spahn.
erfolgen, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht zu einer Mahneinrichtung verkommen soll.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ach so, es ging in dem Artikel um "z.B. Spahn"?
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
können Sie mich nicht verstehen oder wollen Sie mich nicht verstehen, da Sie sich ständig an mir reiben.
Ausserdem bin ich in meinem Esten Kommentar auf den Artikel eingegangen der zweit hat rein Philosophischen Charakter.
Klaus D. Lubjuhn am Permanenter Link
Richtig ist, dass das Urteil des BVerfG ein nicht zu unterlaufendes Datum ist. Ob das Urteil aber der komplexen globalen wie der deutschen Situation wirklich gerecht wird, bleibt aber eine streitige Frage.
"Je mehr Freiheiten wir und nehmen..." (Zitat).
WIR? nehmen UNS? keine Freiheiten. Wir haben sie als Bürger dieser Republik - und zwar die jetzt Lebenden. Und Generationengerechtigkeit ist wie Gerechtigkeit überhaupt nur kontingent zu bestimmen. Das gilt übrigens auch für Verfassungsgerichtsurteile, wie z.B. das sog. Kopftuch - Urteil belegt.
Vorausschicken muss man - angesichts der zu erwartenden öffentlichen Wirkung dieser hoch-politischen Positionierung des BVerfG - dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
bei diesem gewichtigen Urteil nicht im Zentrum gestanden hat. Im Gegenteil. Hier wird absolute Befolgung vielstimmiger wissenschaftlicher Lehrmeinungen, die einen apokalyptischen Klimawandel prädizieren, höchstrichterlich verfügt. Fällt einem dazu nicht automatisch Greta Thunbergs Diktum ein?
Man muss wohl kein Klimawandel - Leugner sein, um dem deutschen Areopag fehlenden Pragmatismus vorzuwerfen. Wenn Wissenschaft nach wissenschaftstheoretischer Auskunft dem Fallibilismus verpflichtet bleibt, erfordert das doch auch, dass die Verfassungshüter, die sich an ihr orientieren, zukunftsoffener entscheiden, jedenfalls nicht deterministisch.
Dem Verdacht wird das höchste Gericht sich kaum entziehen können, dass hier der Zeitgeist des Anthropozäns sein apodiktisches Urteil gesprochen hat.
Die Unsicherheiten, die prädiktive Klimamodelle enthalten, zwingen aus wissenschaftlicher Sicht doch geradezu zu Optionen, die Korrektur- und Evaluation vorsehen, wenn nicht gar eine Exit - Option bei völliger Neubewertung aufgrund sich verändernder klimarelevanter Daten bzw. Erkenntnisse.
Diese offene Flanke wissenschaftlich - prädiktiver Modelle findet meines Wissens im Urteil des BVerfG keine Beachtung.
Das Urteil trifft auf viele Querschnittsbereiche politischer Entscheidungen, es fordert sogar, dass die Gesamtausrichtung zukünftiger Politik dem Klimadiktat unterstellt wird:
Sind nicht Fragen von Ökonomie und Ökologie - am Gesetzgeber vorbei - proaktiv mitentschieden worden?
Und sind damit nicht auch Fragen von Freiheitsrechten (Wie aktuell schon bei den Corona - Auflagen) zugunsten von Einschränkungen und Verzicht bereits vorentschieden worden?
Welche politischen Handlungsalternativen in liberal-demokratischen Gesellschaften bleiben jetzt noch?
Manfred H. am Permanenter Link
Das kann man natürlich so sehen, nur lassen die Naturgesetze eben nicht mit sich verhandeln und von daher werden wir uns deren Diktum immer unterwerfen müssen und das läuft dann eben auch auf ein "Klimadiktat&quo
Die Auswirkungen des Anthropozäns lassen sich einfach nicht länger ignorieren.
Liberale Demokratien leiden leider von Natur aus unter einer gewissen Trägheit und der Tendenz, Probleme auf nachfolgende Generationen abzuwälzen.
Das Urteil des BVerfG fordert von der Politik nun lediglich etwas mehr Verantwortungsbewusstsein ein, mehr ist es ja eigentlich nicht.
P.S.: Zum Thema "Leben auf Pump": Der sogenannte Erdüberlastungstag ist für Deutschland seit gestern bereits erreicht.
David Z am Permanenter Link
"Das kann man natürlich so sehen, nur lassen die Naturgesetze eben nicht mit sich verhandeln und von daher werden wir uns deren Diktum immer unterwerfen müssen und das läuft dann eben auch auf ein "Klimadikt
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Massnahmen der Klimahysteriker der richtige Weg ist.
"Die Auswirkungen des Anthropozäns lassen sich einfach nicht länger ignorieren."
Die Auswirkungen werden nicht ignoriert, sie werden unterschiedlich bewertet.
"Liberale Demokratien leiden leider von Natur aus unter einer gewissen Trägheit und der Tendenz, Probleme auf nachfolgende Generationen abzuwälzen."
Schlagen Sie eine Öko-Diktatur vor? Wie vereinbaren Sie das mit einer demokratisch-rechtsstaatlichen Gesinnung?
"Das Urteil des BVerfG fordert von der Politik nun lediglich etwas mehr Verantwortungsbewusstsein ein, mehr ist es ja eigentlich nicht."
Ein Gericht, was glaubt, wie ptolemäische Geisterseher in die Zukunft blicken zu können und Grundrechte in Frage stellt, erachten Sie nicht als Problem?
Christian Meißner am Permanenter Link
"Das bedeutet aber noch lange nicht, dass die Massnahmen der Klimahysteriker der richtige Weg ist."
Natürlich bedeutet es das nicht. Aber angesichts der Tatsache, dass diese Maßnahmen auf von ernstzunehmenden Menschen aufgestellten Modellrechnungen beruhen, habe ich für das pauschale "Klimahysteriker"-Bashing kein Verständnis. Ich gebe aber gerne zu, dass Hysterie kein guter Ratgeber ist.
"Die Auswirkungen [des Anthropozäns] werden nicht ignoriert, sie werden unterschiedlich bewertet."
Richtig, und diese Bewertungen geschehen im Wesentlichen unter der Maßgabe der Plausibilität der getätigten Annahmen. Ich als Nicht-Klimaexperte vertraue auf die Einhaltung der Standards der wissenschaftlichen Gemeinschaft. Das sollten alle Nicht-Experten tun, es sei denn, sie können belegen, dass diese Standards nicht eingehalten wurden. Solange das jedoch nicht geschehen ist, dürfen, ja sollten, Nicht-Experten "der Wissenschaft folgen" - selbstverständlich in dem Wissen, dass Wissenschaft ein "Sich-Empor-Irren" bedeutet. Ein Ignorieren der Modellrechnungen wäre eine Art Russisches Roulette mit der Zukunft der Menschheit.
"'Liberale Demokratien leiden leider von Natur aus unter einer gewissen Trägheit und der Tendenz, Probleme auf nachfolgende Generationen abzuwälzen.'
Schlagen Sie eine Öko-Diktatur vor? Wie vereinbaren Sie das mit einer demokratisch-rechtsstaatlichen Gesinnung?"
Der Satz Ihres Vorkommentators ist ja zunächst einmal nur eine sachliche Aussage, deren Inhalt auch ich zustimme. Andererseits ist mein Vertrauen nicht nur in die Einsichtsfähigkeit sondern auch in die Fähigkeit zum Finden kreativer Lösungen bei jedem einzelnen Menschen ungebrochen. Dafür bilden die liberale Demokratie und die offene Gesellschaft die beste Grundlage und sind allen historizistischen Modellen wie der Marxschen Methode des dialektischen Materialismus oder dem Völkischen Nationalismus vorzuziehen. Die geschichtliche Erfahrung mit der Anwendung dieser Modelle mag an dieser Stelle als Erklärung genügen.
"'Das Urteil des BVerfG fordert von der Politik nun lediglich etwas mehr Verantwortungsbewusstsein ein, mehr ist es ja eigentlich nicht.'
Ein Gericht, was glaubt, wie ptolemäische Geisterseher in die Zukunft blicken zu können und Grundrechte in Frage stellt, erachten Sie nicht als Problem?"
Siehe meine Entgegnungen auf Ihre ersten beiden Aussagen. Im Übrigen ist es m. E. OK, Entscheidungen deutscher Gerichte zu kritisieren. Um aber ein Gericht als solches ein "Problem" zu nennen, bedarf es m. E. schon eines triftigen zu belegenden Grunds. Wir haben aus gutem Grund Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz. Ein Blick in die deutsche Geschichte genügt auch hier dafür.
David Z am Permanenter Link
"... habe ich für das pauschale "Klimahysteriker"-Bashing kein Verständnis"
Da bin ich anderer Meinung. Denn grade diese Hysterie führt zu der in unseren Gesellschaften oft unsachlichen, ideologisch aufgeladenen Bewertung des Themas, was wiederum Einfluss auf Politik und hier scheinbar sogar Justiz hat. Darauf hinzuweisen halte ich folglich für zwingend notwendig.
" Richtig, und diese Bewertungen geschehen im Wesentlichen unter der Maßgabe der Plausibilität der getätigten Annahmen. Ich als Nicht-Klimaexperte vertraue auf die Einhaltung der Standards der wissenschaftlichen Gemeinschaft. Das sollten alle Nicht-Experten tun, es sei denn, sie können belegen, dass diese Standards nicht eingehalten wurden."
Genau, und deshalb ist festzustelllen, dass sich die ernstzunehmenen Bewertungen durchaus unterscheiden.
" Solange das jedoch nicht geschehen ist, dürfen, ja sollten, Nicht-Experten "der Wissenschaft folgen" - selbstverständlich in dem Wissen, dass Wissenschaft ein "Sich-Empor-Irren" bedeutet. Ein Ignorieren der Modellrechnungen wäre eine Art Russisches Roulette mit der Zukunft der Menschheit".
Da bin ich sogar bei Ihnen. Man kann durchaus vom schlimmsten Szenario ausgehen und jegliche sozialen, finanziellen und gesellschaftlichen Kollateralschäden der Gegenmassnahmen fröhlich in Kauf nehmen. Diese Position wird aber spätestens dann unehrlich und letztendlich unhaltbar, wenn die derzeit beste Technologie, die minimale Emmisionswerte mit ökonomischer Effizienz miteinander vereint, nämlich Kernenergie, ideologisch verteufelt und aufgegeben wird.
"Der Satz Ihres Vorkommentators ist ja zunächst einmal nur eine sachliche Aussage, deren Inhalt auch ich zustimme."
Ich auch. Aber warum wird hier diese Plattitüde erwähnt? Ich freue mich jedoch, dass wir die liberale Demokratie gleichermassen wertschätzen.
" Siehe meine Entgegnungen auf Ihre ersten beiden Aussagen. "
Da liegt das Problem. Das Urteil ist leider weder in Sachen Klima noch in Sachen Recht einwandfrei schlüssig begründet. Die verschiedenen Analysen haben Sie bestimmt mitbekommen. Ein Gericht, das nicht mehr die Vergangenheit, die Gegenwart oder die nahe Zukunft beurteilt, sondern die ferne Zukunft und diesbezüglich politische Vorgaben macht und sogar Grundrechte in Frage stellt, ist nun wahrlich abseits seiner Rolle.
Manfred H. am Permanenter Link
Die Auswirkungen des Anthropozäns werden von breiten Mehrheit der Wissenschaft eindeutig bewertet. Da haben wir wieder mal den berühmten Konsens, genau wie aktuell in der Corona-Pandemie.
Zweitens gehe ich davon aus, dass das BVerfG besser als Sie in der Lage ist zu beurteilen, was mit einer demokratisch-rechtsstaatlichen Gesinnung vereinbar ist.
David Z am Permanenter Link
Nein, die Bewertung geschweige den die Einflussmöglichkeiten fallen alles andere als "eindeutig" aus. Und ja, die Analogie zur Corona Situation ist in der Tat auffällig.
Klaus D. Lubjuhn am Permanenter Link
Naturgesetze...
Es geht hier nicht allein um deren Beachtung, sondern um Beachtung statistischer Zeitreihen und ihrer Implikationen...
Manfred H. am Permanenter Link
Diese zu beurteilen pflege ich den Experten zu überlassen.
Klaus D. Lubjuhn am Permanenter Link
Ich halte viel von Platon. Allerdings sein Philosophenstaat (Expertokratie), darauf hat K.R. Popper in: Die offene Gesellschaft und ihre Feinde hingewiesen, zeigt totalitäre Züge.
Christian Meißner am Permanenter Link
Dennoch sollten Presse und verantwortungsbewusste Bürger nicht aufhören, die Wahrheitsfrage an die Politiker:innen zu stellen. Dafür ist die Ansicht von Experten unerlässlich.
Dass am Ende des Tages jeder seine eigene Ansicht hat und dann ggf. per Kreuz auf dem Wahlzettel den Prozess der politischen Willensbildung mitgestaltet, ist klar. Dabei muss es auch gar nicht auf einen Kompromiss oder gar einen Konsens hinauslaufen. Es entscheidet stets die Mehrheit.
Michael Fischer am Permanenter Link
Manche gehen bzgl.
Manfred Schleyer am Permanenter Link
Mutig, wichtig, notwendig!
David Z am Permanenter Link
Ein sehr fragwürdiges Urteil angesichts dessen, was mit ähnlicher Argumentation nun alles möglich wird.
Gesinnungsethiker mögen frohlocken, Verantwortungsethiker reiben sich entsetzt die Augen.
Michael Fischer am Permanenter Link
Nee, anders rum..
David Z am Permanenter Link
Nicht auf diesem Planeten.
Michael Fischer am Permanenter Link
Das glauben auch nur alternative Klimafakten-Demokraten...
David Z am Permanenter Link
Nö. Denn es hat auf Seiten jener, die das Urteil kritisieren, nichts mit Glauben zu tun.
Stefan P. am Permanenter Link
Das ist wirklich eine sehr gute, eine überfällige, eine historische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Eines sollte aber bewusst bleiben: Letztlich bringt das Gericht hier zum Ausdruck, dass der Kaiser nackt ist. Es ist so himmelschreiend offenkundig, dass wir uns gegen alle wissenschaftlichen und ökonomischen Erkenntnisse stellen, dass die Klimakatastrophe menschengemacht ist, dass es die Menschheit umso teurer (in jedem gesellschaftlichen Sinne) zu stehen kommen wird, je weniger konsequent und je später sie umsteuert - und vor allem auch, dass unsere Generation diese Kosten wohlgeregelt auf die nachfolgenden Generationen abzuwälzen gedachte, die sich (vermeintlich) noch nicht wehren können.
Offenbar hatten wir uns schon so daran gewöhnt, des Kaisers neue Kleider zu bewundern, dass wir vom Urteil des Gerichts überrascht sind.
Machen wir uns nichts vor: Der Widerstand gegen Vernunft und Verantwortung wird nicht aufhören. Das kurzfristige Denken und Handeln bleibt systemimmanent - Politik und Wirtschaft werden nach Wegen suchen, auch diese historische Entscheidung zu untergraben. Nach mehr als 35 Jahren intensiver Warnungen vor der selbstgemachten Klimakatastrophe, tauber Ohren, schöner Worte, Mogelpackungen, Augenwischerei uvm. ist weiter höchste Wachsamkeit geboten.
Stefan P. am Permanenter Link
Wer sich übrigens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Sorgen macht, die „Klimahysteriker“ hätten jetzt feie Bahn, ihre „Ökodiktatur“ zu errichten und dass sich für sie/ihn außer dem Klima jetzt tatsächlich n
Artikel 1, Absatz 1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar ...“
Artikel 1, Absatz 2:
Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Also: keine Panik, wenn es da heißt, die nachfolgenden Generationen haben die Pflicht, die "Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren können".
Christian Kozla am Permanenter Link
Soviel zur "großen" Koalition. Wir brauchen Parteien, die Vernunft und Wissenschaft ernst nehmen und säkular sind. Aber eine neue Partei wie z. B.
Wir müssen diese Partei für uns Säkulare also dringend - jetzt! - mit "Unterstützerstimmen" versehen, 1000 bis 2000 pro Bundesland! "Wählen" können wir unabhängig davon dann immer noch, wen wir wollen.
Macht den Bundestag säkular! Keine Stimme für Christen! Wir brauchen keine neuen Religionen, sondern neue Parteien!
(Vielleicht sollte ich bei denen als Redenschreiber anfangen?)
Alle weiteren Infos findet ihr auf der Webside der Partei der Humanisten. Der Humanismus braucht uns! Jetzt!
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Meine volle Zustimmung, bin selbst seit einiger Zeit Mitglied in der PdH, fähig Leute dort
maik am Permanenter Link
Wer hat denn Jahrzehnte lang den Raubbau and der Natur betrieben? Waren und sind es wirklich die "kleinen Leute", die jetzt mit Freiheitseinschränkungen und neuen Steuern dafür zahlen sollen?