Verpflegung in der Unterkunft für Geflüchtete in Scheinfeld

Ramadan auch für Ungläubige?

Ein Nürnberger Caterer ist von den Behörden angewiesen worden, für bestimmte Einrichtungen, in denen Geflüchtete untergebracht sind, nicht mehr zu den üblichen Essenszeiten das Essen zu liefern. Es solle darauf Rücksicht genommen werden, dass nach dem Koran Fastenzeit (Ramadan) ist. Nach Angaben eines Mitarbeiters der Behörde soll es sich dabei um mehr als tausend Essen täglich handeln. Diese Regelung betrifft aber auch viele Menschen, die sich nicht an diese religiöse Regelung halten wollen.

Es ist zu vermuten, dass muslimische Verbände ihren Einfluss auf die Behörden geltend gemacht haben. Der Bund für Geistesfreiheit (bfg) Erlangen bezeichnet es als richtig, wenn Geflüchtete auch im Fluchtland Deutschland ihren Glauben leben können. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass man Menschen mit anderem Glauben oder anderer Weltanschauung zwingt, sich religiösen Regeln zu unterwerfen, die für sie keine Bedeutung haben. Deshalb hat der bfg Erlangen ein Schreiben an den Landrat des Landkreises Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim verfasst, das der hpd in voller Länge hier veröffentlicht.

Verpflegung in der Unterkunft für Geflüchtete in Scheinfeld

Sehr geehrter Herr W.,

ein Geflüchteter, der in Scheinfeld wohnt, hat mir mitgeteilt, dass mit Beginn des Ramadan es zu einer neuen Verteilung der Essensausgabe gekommen ist.

Offensichtlich hat man für die Zeit des Ramadan mit dem Nürnberger Caterer vereinbart, dass das warme Essen nicht mehr in der Mittagszeit zur Verfügung gestellt wird, sondern erst dann, wenn es für gläubige Muslime in dieser Zeit erlaubt ist, zu essen.

In der Unterkunft für Geflüchtete in Scheinfeld leben aber nicht nur Menschen, die sich an diese Fastenregeln aus dem Koran gebunden fühlen, sondern auch Menschen, die einen anderen Glauben oder Weltanschauung haben.

Wie mir berichtet worden ist, spielen die Essensgepflogenheiten dieser Menschen dann keine Rolle, wenn der Wunsch nach veganer oder vegetarischer Ernährung geäußert wird.

Wie mir aus dem Landratsamt mitgeteilt wurde, habe man eine Erhebung durchgeführt und daraus den Wunsch der Mehrheit gefolgert, dass in der Zeit des Ramadan die Vorschriften des Koran eingehalten werden sollen.

Ich bezweifele, dass eine solche Erhebung Aufgabe der Behörde ist. Auch in Deutschland leben z.B. Christen, die ihren Glauben nicht mehr praktizieren und Christen, die die Regeln ihrer Religionsgemeinschaft leben.

Nach meiner Kenntnis gibt es in den Ländern, in denen der Islam verbreitet ist, keine Kirche mit formaler (registrierter) Glaubenszugehörigkeit.

In meinem persönlichen Umfeld leben Menschen, die sich als Muslime bezeichnen, die Regeln aber kaum beachten. Mit Sicherheit gibt es auch in den Ländern, wie z.B. der Türkei oder dem Iran, um nur zwei zu nennen, Menschen, die keine Muslime sind, sondern anderen Glaubensgemeinschaften oder Weltanschauungen angehören.

Nach Art. 2 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung…

Aus diesen Gründen fordere ich Sie auf, die Benachteiligung einer größeren Zahl von Geflüchteten zu beenden.

Mit der Bitte um Rückäußerung zeichne ich

mit freundlichen Grüßen

Frank Riegler
1. Vors. bfg Erlangen

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