USA

Wegen Nichtteilnahme an Unternehmens-Gebeten gefeuert – Ex-Angestellte erhalten Entschädigung

Weil sie an immer länger andauernden christlichen Gebetsrunden nicht mehr teilnehmen wollten, wurden atheistische und agnostische Angestellte eines Instandhaltungs-Unternehmens gekündigt. Da sie die Diskriminierung aufgrund ihrer Überzeugung nicht akzeptieren wollten, klagten sie. Nun hat das Unternehmen aus North Carolina zugestimmt, 50.000 US-Dollar Entschädigung an die ehemaligen Angestellten zu zahlen. Zudem werden Mitarbeiter wie Inhaber in den nächsten Jahren geschult, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern.

Im Juni 2020 hatte der Eigentümer des in Greensboro, North Carolina ansässigen Instandhaltungs-Unternehmens Aurora Pro Services gemeinsame christliche Gebete eingeführt. In zunächst zehnminütigen Veranstaltungen standen alle Mitarbeitenden im Kreis, Bibelstellen wurden vorgelesen und Gebete sollten einstimmig gesprochen werden. Die Gebetsrunden sollen jedoch immer länger geworden sein und schließlich gar 45 Minuten gedauert haben. Es sollen Gebete für namentlich genannte und vermeintlich nicht gut arbeitende Angestellte eingefordert worden sein. Die Meetings sollen verstärkt sektiererische Züge angenommen haben.

Ein atheistischer Mitarbeiter konnte die Teilnahme nicht mehr mit seinen Überzeugungen vereinbaren und bat darum, nicht mehr teilnehmen zu müssen. Der Inhaber erklärte ihm daraufhin, dass eine Teilnahme in seinem Interesse sei. Wenige Tage darauf wurde das Gehalt des Mitarbeiters halbiert. Nachdem der Mitarbeiter noch einmal um Befreiung von den Gebeten ansuchte, wurde er belehrt, dass er nicht an Gott glauben, jedoch weiterhin teilnehmen müsse. Noch im Jahr 2020 wurde dem Mitarbeiter gekündigt. Nicht besser erging es einer Agnostikerin, die im Januar 2021 gefeuert wurde, weil sie ihre Teilnahme an den Gebetsrunden beendet hatte. Auch sie konnte die Teilnahme nicht mit ihrer Einstellung vereinbaren.

Beide wendeten sich an die U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) (US-Kommission für Chancengleichheit im Beruf). Diese Behörde nimmt Beschwerden wegen Diskriminierung entgegen und setzt sich als Schlichtungsstelle beziehungsweise als Klägerin für Betroffene ein. Im Fall der beiden Aurora-Angestellten konnte die EEOC eine Zahlung von 50.000 US-Dollar (knapp 47.000 Euro) für die ehemaligen Angestellten erwirken: 37.500 US-Dollar (etwa 35.000 Euro) für den Atheisten und 12.500 US-Dollar (knapp 12.000 Euro) für die Agnostikerin sollen für den Verstoß gegen "Title VII of the Civil Rights Act of 1964" entschädigen. Civil Rights Act steht für ein Bürgerrechtsgesetz, welches Diskriminierung nach Ethnie, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder nationaler Herkunft ausschließen soll.

Zusätzlich zur Geldzahlung hat sich das Unternehmen – obwohl es die Diskriminierung abstritt – nach Angaben der Kommission zu einem Dreijahresdekret verpflichtet. In diesem Dekret zur Beilegung des Rechtsstreits erklärte sich Aurora Pro Services bereit, Angestellte wie Eigentümer in den nächsten Jahren zu schulen und Antidiskriminierungsrichtlinien, welche auch das Thema Religion umfassen, zu etablieren.

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