Der Bremer Pastor Olaf Latzel wurde bereits 2020 wegen des Verdachts der Volksverhetzung verurteilt. Er hatte unter anderem Homosexuelle als "Verbrecher" bezeichnet. Latzel ging in Revision. Nun stellte das Bremer Landgericht den Prozess gegen Latzel vorläufig ein.
Olaf Latzel wurde, erwartbar, nicht wegen Volksverhetzung verurteilt. Bereits im Vorfeld des neuen Verfahrens hatte das Gericht eine Einstellung gegen Auflagen vorgeschlagen. Dem schien jetzt auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt zu haben.
Dass Latzel 5.000 Euro an das Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben überweisen muss, mag ihn in seinem Bibelverständnis schwer treffen, aber alle Seiten wollten das Verfahren vom Tisch haben.
Latzel hatte in einem per YouTube übertragenen Seminar von den "Verbrechern vom Christopher-Street-Day" gesprochen, und dabei gesagt: "Dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt immer mehr hinein".
Eine vorherige Verhandlung vor dem Landgericht im Mai 2022 hatte ihn frei gesprochen, da es die Religionsfreiheit höher wertete als die Beschimpfungen Latzels, die sich ja auch in ähnlicher Form, sogar mit der Aufforderung zur Tötung, in der Bibel wiederfänden.
Derartige Kniefälle vor Ansichten aus antiken und mittelalterlichen Vorzeiten gibt es auch vor anderen Gerichten und Religionen. So hatte etwa das Oberlandesgericht Bamberg 2016 die Ehe einer 15-Jährigen mit ihrem Cousin für zulässig erklärt. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag zwischen den Eltern der nunmehr Verheirateten, den die beiden dann noch zur Unterschrift vorgelegt bekamen. So eine Heirat ist im deutschen Recht nicht zulässig.
Man muss sich entscheiden, ob man im 21. Jahrhundert Ewiggestrigen, die mit der Bibel, dem Koran oder anderen Verschwörungsbüchern die Welt erklären wollen und den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn der letzten 500 Jahre ignorieren, den Raum gibt, damit zu hetzen und somit Gewalt zu legitimieren.
Die Gewalt gegen queere Personen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Eine Quelle dafür könnten die Anhänger der vielen evangelikalen Bibelkreise und Gemeinden und ihre Gesinnungsgenossen in den islamistischen Moscheen in Bremen sein.
Latzel ist kein Einzeltäter.
Homophobe Prediger sind Feinde eines respektvollen Umgangs der Menschen miteinander. Und als solche muss man sie behandeln. Ein wichtiger Schritt wäre, ihnen den Geldhahn aus Steuermitteln zuzudrehen.
10 Kommentare
Kommentare
A.S. am Permanenter Link
Man kann nicht oft genug darauf hinweisen: Die Religionen tragen uraltes, überholtes Gedankengut in die heutige Zeit.
Unverständlich, dass der Staat das auch noch fördert.
Es ist überfällig, die Rolle der Religionen im Feudalismus zu durchleuchten. Ich sehe die Religionen (Ideologien) und Kirchen (Institutionen für Volksindoktrination und Propaganda) als Relikte der Feudalzeit an.
So wie der abendländische Feudalismus ohne die christliche Ideologie und Indoktrination nicht vorstellbar ist, sind die orientalischen Feudalsysteme ohne den Islam nicht denkbar, vom jüdischen Feudalismus ganz zu schweigen.
Ich sehe die jüdische Religion als ein Relikt des 135 n.Chr. endgültig untergegangenen jüdischen, sehr theokratischen Feudalsystems an.
G.B. am Permanenter Link
Was soll man dazu noch sagen, anscheinend gelten unsere Gesetze für Pfaffen nicht und
Die Kirchen können über derartige Abhängigkeit kaum das Lachen halten, es wird höchste Zeit, dieses verlogene System, Glaube, endlich abzuschaffen zum Wohle aller Bürger.
Petra am Permanenter Link
Es gibt doch eine Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit.
Angeblich....
Bibeltreues leben wurde schon immer verfolgt. Selbst in einer modernen "Demokratie ".
Aber am Ende wird doch Jesus Siegen!
Wir haben alle die Möglichkeit uns sich ihm anzuvertrauen.
Evil Ernie am Permanenter Link
"Aber am Ende wird doch Jesus Siegen!"
Wohl kaum, der ist schon 2000 Jahre tot, wenn dieser eine denn überhaupt lebte.
G.B. am Permanenter Link
Liebe Petra, wann bitte ist das von Ihnen angekündigte ENDE? und einen Sieg gibt es nur am Ende eines Krieges! und diesen kann NIE eine erfundene Gestalt wie Jesus gewinnen.
Paul München am Permanenter Link
"Bibeltreues leben"? Nach dem KOMPLETTEN Inhalt der Bibel? Einschließlich den in der Bibel enthaltenen Gewaltaufrufen? Denken Sie lieber nochmal darüber nach.
Und was das "Ende" betrifft, bereits als das Jahr 1000 nahte, sollen Menschen von dessen Eintritt überzeugt gewesen sein. Vielleicht ein Blick zum Islam, da heißt es wenn die Sonne im Westen aufgehe, dann sei es soweit - also nie!
Christian am Permanenter Link
Es gab kein Urteil, das Verfahren wurde eingestellt.
G.B. am Permanenter Link
Was meinen Kommentar nur bestätigt!
Peter Linke am Permanenter Link
Es ist nicht zu fassen. Eindeutiger Rechtsbruch wird durchaus zulässig, wenn er religiös begründbar ist.
bluewhitedotinthesky am Permanenter Link
Zu arrangierten Kinder- & Minderjährigenehen: Das UN-Zusatzüberinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, Menschenhandel und sklavereiähnlichen Einrichtungen und Praktiken abgeschlossen in Genf am 7.
Einrichtungen und Praktiken, durch die eine Frau, ohne ein Weigerungsrecht zu besitzen, gegen eine an ihre Eltern, ihren Vormund, ihre Familie oder eine andere Person oder Personengruppe gegebene Geld- oder Naturalleistung zur Ehe versprochen oder verheiratet wird
Art. 1d Einrichtungen oder Praktiken, durch die ein Kind oder ein Jugendlicher unter achtzehn Jahren von seinen Eltern oder einem Elternteil oder seinem Vormund entgeltlich oder unentgeltlich einer anderen Person übergeben werden, in der Absicht, das Kind oder den Jugendlichen oder seine Arbeitskraft auszunutzen.
Art. 6 1. Die Versklavung einer Person oder die Anstiftung einer Person, sich oder eine von ihr abhängige Person durch Aufgabe der Freiheit in Sklaverei zu geben, oder der Versuch dazu oder die Teilnahme daran oder die Beteiligung an einer Verabredung zur Durchführung solcher Handlungen soll eine strafbare Handlung nach den Gesetzen der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens sein; Personen, die solcher strafbarer Handlungen überführt werden, werden bestraft.
Art. 6.2 Vorbehaltlich des einleitenden Absatzes des Artikels 1 findet Absatz 1 des vorliegenden Artikels auch Anwendung auf die Anstiftung einer Person, sich oder eine von ihr abhängige Person in eine sklavereiähnliche Stellung zu geben, die auf einer der in Artikel 1 erwähnten Einrichtungen oder Praktiken beruht, auf jeden Versuch, solche Handlungen zu begehen, auf die Teilnahme daran und auf die Beteiligung an einer Verabredung zur Durchführung solcher Handlungen.
Art. 7 Im Sinne dieses Übereinkommens bedeutet:
b) «eine Person in sklavereiähnlicher Stellung» eine Person in einer Rechtsstellung oder Lage, die auf einer der in Artikel 1 erwähnten Einrichtungen oder Praktiken beruht
Art. 8 1. Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens verpflichten sich, zur Durchführung der vorstehenden Bestimmungen miteinander und mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten. 2. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Abschriften aller Gesetze, anderer Rechtsvorschriften und Verwaltungsanordnungen zu übermitteln, die sie zur Durchführung der Bestimmungen dieses Übereinkommens erlassen oder in Kraft gesetzt haben
In Kraft in Deutschland seit dem 14. Januar 1959.
Bisch-off Haas schrieb Demokratie und Rechtsstaat seien reine Worthülsen - wie im Artikel "zum Abschied eine Spitze gegen Demokratie und Rechtsstaat kritisiert: vaterland.li/liechtenstein/politik/zum-abschied-eine-spitze-gegen-demokratie-und-rechtsstaat-art-534694
Wenn die Gerichte der Signatarstaaten gegen die - auch von Syrien am 17.04.1958 - signierten UN-Zusatzübereinkommen über die Abschaffung sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken sowie weitere Menschenrechtsabkommen und Grundrechte verstossende Entscheide fällen, obwohl
Art. 8 1. Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens verpflichten sich, zur Durchführung der vorstehenden Bestimmungen miteinander und mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten.
2. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Abschriften aller Gesetze, anderer Rechtsvorschriften und Verwaltungsanordnungen zu übermitteln, die sie zur Durchführung der Bestimmungen dieses Übereinkommens erlassen oder in Kraft gesetzt haben.
Diese Gerichte verstossen zudem gegen die Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW): in Kraft seit (Ex-DDR)1980/ (BRD)1985.
sowie die Istanbul Konvention, da Zwangsheiraten, Unterdrückung des Weigerungsrechts mittels Häuslicher Gewalt, wie psychischem Druck mit pseudoreligiöser Begründung, subtile, implizite Drohungen als Häusliche Gewalt gelten.
Demokratie und Rechtsstaat stehen tatsächlich in Schieflage - in Schieflage gebracht werden sie von jenen, die sie garantieren sollten.