BERLIN. (hpd/dghs) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hatte am vergangenen Samstag internationale Gäste aus den USA, Belgien, Luxemburg und aus der Schweiz auf dem Podium. In der URANIA wurde über die "Letzte Hilfe" diskutiert.
BERLIN. (hpd) In der aktuellen Ausgabe des Magazins GEO beschreibt Michael Olbert, wie eine Beschneidungslobby die Unwissenheit der Bevölkerung dazu nutzt, die männliche Beschneidung (Zirkumzision) fast flächendeckend durchzusetzen. Als Grund dafür muss eine zweifelhafte Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herhalten, nach der die Zirkumzision vor Aids schützen soll.
BERLIN. (hpd/dghs) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt den am 17. Juni vorgestellten Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann und Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach (beide SPD) u. a. als einen "Vorschlag der Vernunft". Für DGHS-Präsidentin Elke Baezner ist der Vorschlag unterstützenswert.
MAINZ. (hpd) Gunther von Hagens' kontroverse „Körperwelten“ eröffneten gestern im Alten Postlager in Mainz mit einer Ausstellung rund um das menschliche Herz.
BERLIN. (hpd) Als "klare Botschaft, dass niemand ins Ausland reisen muss” wolle sie den von ihr und anderen Abgeordneten erarbeiteten Gesetzentwurf für einen Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung" verstanden wissen, sagte Dr. Carola Reimann (MdB SPD) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, 17. Juni 2015.
BERLIN (hpd) Nun liegt ein dritter Entwurf eines Gesetzes zur Suizidbegleitung vor. Suizidgefährdeten Menschen ein würdiges Lebensende, die letztendliche Entscheidung und Selbstbestimmung darüber, was sie für würdevoll halten zu belassen ist Grundanliegen des Gesetzes. Der Hilfe zur Selbsttötung wird darin Straffreiheit attestiert.
BERLIN. (hpd) Dem deutschen Bundestag liegen mittlerweile zwei Anträge zur Regelung der Suizidbeihilfe vor. Beide fordern eine Änderung des Strafgesetzbuches. Entgegen der Auffassung, dass kein Regelungsbedarf bestehe, forderten gestern zehn Bundestagsabgeordnete eine Änderung von Artikel 217 des Strafgesetzbuches und sehen bei "geschäftsmäßiger Förderung" eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bzw. eine Geldstrafe vor.
ZÜRICH. (hpd) Bereits im vergangenen Jahr veröffentlichte der Gründer und Generalsekretär des schweizerischen Vereines DIGNITAS diesen Artikel, in dem er fordert, alles dafür zu tun, um die Zahl der Suizidversuche so gering wie möglich zu halten. In Anbetracht der aktuellen Debatte in Deutschland um die Sterbehilfe hat sich die Redaktion entschieden, den Artikel noch einmal zu veröffentlichen.
BERLIN. (hpd) Heute erscheint unter dem Titel "Celebrating Brit Shalom" (auf Deutsch "Brit Shalom feiern") das laut Verlagsinfo erste Buch überhaupt für jüdisch-gläubige Eltern, die sich für einen Ausstieg aus dem Ritual der Beschneidung ihrer Söhne entschieden haben und stattdessen eine alternative Feier abhalten wollen.
FRANKFURT/M. (hpd/gbs) Frank Ulrich Montgomery, der Präsident der Bundesärztekammer, will mit aller Macht verhindern, dass deutsche Ärzte ihre Patienten beim Freitod begleiten. Als er im Dezember gefragt wurde, wer schwerstleidenden, sterbewilligen Menschen denn sonst helfen solle, war seine Antwort: "Lassen Sie das doch den Klempner machen!"
Zwei Tage lang haben in Frankfurt Fachleute, Betroffene und Aktive unterschiedlichen Geschlechts aus 11 Ländern während der erstmalig in Deutschland ausgerichteten "Genital Autonomy"-Konferenz verschiedene Aspekte von Eingriffen an den Genitalien sowie der genitalen Unversehrtheit und Selbstbestimmung von Jungen, Mädchen und Intersexuellen diskutiert und neue Netzwerke geknüpft.
BERLIN. (hpd/gbs) Mit einer ganzseitigen Anzeige in der heutigen Ausgabe der "ÄrzteZeitung" haben sich 180 deutsche Medizinerinnen und Mediziner für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen und den amtierenden Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, scharf kritisiert.
WIEN. (hpd) Die Risiken dieses keineswegs harmlosen Eingriffs sind viel zu wenig bekannt, er wird vielfach von Laien, oft immer noch ohne Narkose und ohne psychologische Vorbereitung des Kindes durchgeführt.
BERLIN. (hpd/dghs) Praktizierende Ärzte wollen selbst entscheiden, ob sie schwerstkranken unheilbaren Patienten Suizidbeihilfe leisten – oder nicht. Sie sind für die Erhaltung ihrer Gewissensfreiheit.