Kurz nach Ostern debattierte der Bundestag über das Thema Suizidhilfe und deren mögliche Neuregelung. Es war eine Orientierungsdebatte ohne konkrete Abstimmung. Was von der Debatte zu halten ist, beleuchten ein Bericht und ein Kommentar in der aktuellen Ausgabe der DGHS-Vereinszeitschrift Humanes Leben – Humanes Sterben (HLS).
Um von den Parteien ihren jeweiligen Standpunkt zur Suizidhilfe rechtzeitig vor der Bundestagswahl zu erfahren, hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Wahlprüfsteine verschickt, über deren Inhalt die Zeitschrift informiert (S. 4–7).
Eine mehrstündige Diskussion zu diesem Thema gab es auch auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag, der am 4. und 5. Mai als Online-Veranstaltung abgehalten worden war. Im Ergebnis wurde mit einer breiten Mehrheit beschlossen, die (Muster-)Berufsordnung beim Stichwort "Beistand für Sterbende" zu verändern. Das strikte Suizidhilfe-Verbot, das vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt wird, entfällt künftig (S. 11–12).
Was das geänderte Betreuungsrecht mit sich bringt, erläutert Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz (S. 14–15). Zudem würdigt DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher den im April verstorbenen Theologen Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hans Küng, dem die DGHS 2013 den "Arthur-Koestler-Preis" für sein Lebenswerk verliehen hatte (S. 13).
Buchbesprechungen, Presseschau und Veranstaltungstipps runden die Zeitschrift wie gewohnt ab.
Die aktuelle Ausgabe ist im Volltext als PDF-Datei herunterladbar, eine Hörfassung der aktuellen Ausgabe wird in Kürze verfügbar sein.