Der Erfolg der AfD bei den Bundestagswahlen 2017 erschreckt viele. Doch für einige Menschen sind dies nicht mehr nur die Anfänge. Sie erleben bereits, wie die gesellschaftliche Ausgrenzung zunimmt.
Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) hat vor einigen Wochen Wahlprüfsteine an die Parteien verschickt. Inzwischen sind die Antworten eingetroffen. Im Gespräch mit dem hpd erläutert der KORSO-Vorsitzende Helmut Fink das Ergebnis.
Die IX. Bundesdelegiertenversammlung des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) hat am Wochenende ein neues Präsidium gewählt. Florian Zimmermann ist damit sechster Präsident des HVD-Bundesverbandes.
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz veröffentlicht vier mal im Jahr das Mitgliederheft "frei denken". Doch das nur 16 Seiten umfassende Heft informiert die Mitglieder nicht nur über Vereinsinterna.
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) trat in der vergangenen Woche erstmals an die Öffentlichkeit. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach mit der wissenschaftlichen Koordinatorin des Instituts, Dr. Jacqueline Neumann, über den Start des ifw, die erste Resonanz und Pläne für die Zukunft.
Derzeit tourt ein sogenannter "Bus der Meinungsfreiheit" der fundamentalistischen "Demo für Alle" durch Deutschland. In zehn Städten soll für ein christlich-konservatives Familien- und Gesellschaftsbild geworben werden.
Seit 2007 bietet das Kinderhospiz "Berliner Herz" des Humanistischen Verbands Berlin Brandenburg (HVD) unheilbar kranken Kinder sowie ihren Eltern und Geschwistern ambulante Begleitung an. Ergänzung erfuhr die ambulante Hospizarbeit 2015 durch die Eröffnung eines teilstationären Kindertages- und -Nachthospizes in Berlin-Friedrichshain.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1965 festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat als "Heimstatt aller Staatsbürger" zu "weltanschaulich-religiöser Neutralität" verpflichtet. In der Praxis wird dieses Rechtsprinzip jedoch häufig verletzt. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) will diesem Missstand entgegenwirken.
Seit 2014 kämpft die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. darum, an den Ortseingangsstraßen von Templin ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Schildern auf ihre wöchentliche Nudelmesse hinweisen zu dürfen. Nun zieht sie vors Bundesverfassungsgericht.
Nachdem es am Wochenende erneut zu gewaltsamen Auseinandersetzungen an der Ausgabestelle der Bahnhofsmission am Bahnhof Zoologischer Garten kam, fordert der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg (HVD) ernsthafte Bemühungen, die Versorgungsstrukturen für wohnungslose Menschen zu stärken und die strukturelle Unterfinanzierung niedrigschwelliger Projekte zu beenden.
Die aktuelle Ausgabe der österreichischen Zeitschrift für FreidenkerInnen, HumanistInnen und AtheistInnen "freidenker" ist erschienen. Schwerpunkt des Heftes sind Feminismus, die Kopftuchdebatte und "Ethikunterricht für Alle".
Nach Auffassung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts handelt es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft. Deshalb stehe ihr auch nicht das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat bereits angekündigt, dass sie weiterkämpfen wird.
Die Filmemacherin und Autorin Helke Sander hat als Mitbegründerin der ersten "Kinderläden" wesentlich zur Liberalisierung der Gesellschaft in Deutschland beigetragen. Ihre berühmte, von einem Tomatenwurf begleitete Rede auf dem SDS-Kongress 1968 gilt heute als Initialzündung der zweiten Welle der Frauenbewegung. Am Stiftungssitz der Giordano-Bruno-Stiftung hielt sie einen Vortrag über "Die Entstehung der Geschlechterhierarchie".
Aus einer Antwort der sächsischen Landesregierung geht hervor, dass der "Kirchentag auf dem Weg" im Mai 2017 in Leipzig prozentual betrachtet so sehr mit öffentlichen Geldern gefördert wurde, wie noch kein anderer Kirchentag zuvor. Die Kunstaktion "11. Gebot: Du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen!" fordert nun wenigstens die teilweise Rückzahlung der Fördermittel durch den Veranstalter.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, einen Eilantrag gegen das Verbot von Kopftüchern auf der Richterbank zurückzuweisen.