In den großen Städten in Bayern laufen den christlichen Kirchen die Mitglieder davon. Viele Babys werden nicht mehr getauft. Oft sind es schon mehr als 40% der Bevölkerung, die keine Mitgliedsbeiträge mehr an die beiden christlichen Kirchen überweisen.
Der Bund für Geistesfreiheit München (BfG München) und die Giordano-Bruno-Stiftung (GBS) haben am Karfreitag in München eine Heidenspaß-Party veranstaltet. Besonders wurde dabei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gefeiert, welches bestätigte, dass das Tanzverbot an Karfreitag in Bayern nicht schrankenlos gilt.
Vor wenigen Monaten erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der "Münchener Heidenspaß-Party 2007" und die entsprechenden Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes für nichtig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass am "stillen" Karfreitag sehr wohl getanzt werden darf – unter der Bedingung, dass der Tanz Ausdruck einer klaren weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum ist. Dies lassen sich die Veranstalter des "Heidenspaßes", der BfG München und die Giordano-Bruno-Stiftung, nicht zweimal sagen und laden nach 10-jähriger Abstinenz zu einer "zünftigen Karfreitags-Sause" ins Münchener Oberangertheater ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit unvereinbar und somit nichtig ist. Damit folgt das Gericht einer Verfassungsbeschwerde des BfG München, dessen "Heidenspaß-Party an Karfreitag" vor mehr als 9 Jahren verboten worden war. Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte die Verfassungsbeschwerde von Beginn an unterstützt.
Im Jahr 2007 wurde dem Bund für Geistesfreiheit (BfG) von den bayerischen Behörden untersagt, an Karfreitag im Rahmen einer Veranstaltung in einem Münchener Theater eine "Heidenspaß-Party" mit Rockband zu feiern. In einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass dieses Verbot nicht rechtmäßig war.
Der Augsburger Bund für Geistesfreiheit nahm seinen 90. Jahrestag im Jahr 2001 zum Anlass, Ludwig Feuerbach zu Ehren einen Preis einzurichten. Aktuell fand die Ehrung in fünfter Folge statt und wurde Ingrid Matthäus-Maier verliehen. Akteure dieser Preisverleihung waren (in der Reihenfolge des Auftritts) Gerhard Rampp, Dr. Michael Schmidt-Salomon und Siegfried Krebs. Vokal und instrumental begleitet wurde die Preisverleihung von Attila Tapolczai, einem Gitarristen, Singer und Songwriter aus Budapest mit Bluegrass, Irish und International Folk.
Sowohl der Bund für Geistesfreiheit (BfG) Bayern als auch die Humanistische Alternative Bodensee (HABO) zeigten sich positiv überrascht über die Worte des Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert. Dieser hatte in einer Rede daran erinnert, dass auch heutzutage "Ungläubige" wieder bedroht sind.
In einer "ästhetische Intervention" behandelten Wolfram P. Kastner, Hans-Peter Berndl und Hiltraud Zilker-Pusch das skandalöse Ehrenkreuz für den Hauptkriegsverbrecher Jodl im Klosterfriedhof Frauenchiemsee mit roter Farbe und dem Text "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher".
BERLIN. (hpd) Am 1. Mai findet in Erlangen traditionell die Erlanger Rädli statt, eine Fahrradrallye mit 100 Stationen. Wie seit etlichen Jahren beteiligte sich auch wieder der Bund für Geistesfreiheit Erlangen mit einem Infostand daran.
REGENSBURG. (hpd/bfg) Der BfG Bayern begrüßt ausdrücklich den Abschlussbericht der Kommission "Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat" der Partei Bündnis90/Die Grünen, weist aber auch auf Defizite an entscheidenden Punkten hin.
REGENSBURG/BERLIN (hpd) Seit drei Jahren nutzt der Bund für Geistesfreiheit (BfG) Regensburg den Internationalen Tag der Menschenrechte (am 10. Dezember) dazu, öffentlichkeitswirksame Aktionen zu veranstalten. In diesem Jahr sollte das Reiterstandbild des Königs Ludwig I. in Regensburg verhüllt werden und an den mutigen Pazifisten Kurt Eisner erinnert werden. Doch es kam anders.
ERLANGEN. (hpd) Der Bund für Geistesfreiheit (BfG) Erlangen ist über die Mordanschläge des 13. November in Paris entsetzt und empört. In einer Pressemitteilung erklärt er sich solidarisch mit den Parisern und den Besuchern dieser Stadt, denen diese Angriffe galten.
MÜNCHEN. (hpd/bfg) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) zum Tragen von Kopftüchern in Schulen ist kein Zeichen für die Gleichheit vor dem Gesetz, sondern privilegiert Religionen und Religiöse. Damit konterkariert es die weltanschauliche Neutralität des Staates.
Papst Franziskus, so die Nachrichtenagentur ANSA am 15. Januar, hat erklärt, dass jemand, der seine Mutter beleidigt, mit einem Faustschlag rechnen muss.
BERLIN. (hpd) Der Erste Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit (BfG) Erlangen hielt am Samstag auf einer Solidaritätsveranstaltung für die Opfer des Terroranschlags auf die Zeitung Charlie Hebdo eine Rede. Diese Rede führte bereits zu “Radau von religiöser Seite”, wie der Autor dem hpd gegenüber mitteilte.