Gerichtsprozess

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Demonstration vor dem Bundesverwaltungsgericht

Freigabe von Natrium-Pentobarbital für die Suizidhilfe?

Harald Mayer und Hannsjürgen Brennecke klagen seit 2017 auf Zugang zu Natrium-Pentobarbital (NaP), dem derzeit geeignetsten Mittel zur Selbsttötung. Es wird seit über 20 Jahren in der Schweiz zur Freitodbegleitung eingesetzt und hat sich dort bewährt. Gestern verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ihre Klage. Der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg hatte anlässlich dessen zu einer Kundgebung aufgerufen.

Alexej Nawalny

Nawalny drohen 20 Jahre Straflager

Die russische Staatsanwaltschaft hat in einem Prozess Alexej Nawalny unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen "Extremismus" angeklagt – und nun eine Haftstrafe von 20 Jahren in einer Strafkolonie beantragt. Das Urteil soll am 4. August gesprochen werden. Nawalny zeigte sich in einem Schlusswort unerschrocken.

830.000 Euro Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer gefordert

830.000 Euro – so viel Schmerzensgeld fordert ein Missbrauchsopfer vom Erzbistum Köln. Die Klägerin, Melanie F., ist heute 56 Jahre alt und erfuhr als Kind und Jugendliche von ihrem Pflegevater, dem früheren Priester und verurteilten Serientäter Hans Ue., jahrelang schwere sexuelle Gewalt. Die Vorgesetzten des Täters, bis hinauf zum Erzbischof, hätten ihre Kontrollpflicht vernachlässigt und damit die Taten erst ermöglicht. Beobachter erwarten von der Klage eine Signalwirkung für andere Betroffene – für die Bistümer kann es nach Jahrzehnten der Vertuschung noch richtig teuer werden.

Aktenordner

Klägeranwalt kritisiert Kanzlei-Gutachten

Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein kritisiert der Klägeranwalt Andreas Schulz die Kanzlei WSW. Deren Gutachten habe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. geschützt – weil ein zentraler Beleg für dessen Mitverantwortung am weiteren Einsatz des Priesters, der dann wieder zum Täter wurde, nicht ausgewertet worden sei.

Wer auf Gott schwört, ist vor Gericht glaubwürdiger

In Ländern wie Großbritannien, Australien, Irland und den USA können Angeklagte und Zeugen vor Gericht wählen, ob sie ihre Aussage durch einen Eid mit Gottesbezug oder durch eine säkulare Formel bekräftigen. Obwohl juristisch beide Versionen gleichwertig sind, schätzen Geschworene Aussagen unter der religiösen Eidesformel als glaubwürdiger ein, wie eine aktuelle britische Studie belegt.

Justizgebäude Prielmayerstraße 5 in München mit Oberlandesgericht München und Bayerischem Verfassungsgerichtshof

Klage des BfG vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Nach Ansicht des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat steht weit auf. Denn zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden. Dagegen klagten der bfg München und der bfg Bayern vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Verhandlung findet morgen statt.

Pro-Trump-Demonstranten 2020 in Minnesota

Die Ökonomie der Desinformation

Heute beginnt in Delaware, USA, ein historischer Gerichtsprozess. Gegenüber stehen sich die Firma Dominion Voting Systems, Betreiber von Wahlcomputern, und Fox News Media, der Kabelsender des australischen Medienmoguls Rupert Murdoch. Wie im Laufe der Beweisaufnahme deutlich wurde, glaubten Fox' Führungsetage und die prominentesten Persönlichkeiten keine Sekunde daran, dass bei der Präsidentschaftswahl 2020 systematisch betrogen worden sei. Dennoch bot der Sender selbst den wildesten Verschwörungsmythen eine Plattform – aus Angst, die Zuschauer*innen könnten zu noch radikaleren Anbietern abwandern.