Wer hütet die Hüter? Ein neues Gesetzesvorhaben will das Bundesverfassungsgericht stärker gegen politische Instrumentalisierung schützen. Dazu sollen wesentliche Strukturmerkmale im Grundgesetz verankert werden. Drei Lücken bleiben jedoch bestehen, zeigt ein juristisches Expertenteam. Diese ließen sich jedoch schließen.
Frauen in England und Wales können ab dem 31. Oktober Abtreibungskliniken besuchen, ohne bepöbelt, belehrt oder anders belästigt zu werden. Die Regierung hat Abtreibungsgegnern auch verboten, Flugblätter zu verteilen oder die Mitarbeiter der Kliniken zu drangsalieren. Während einige Länder wie Frankreich, Neuseeland oder Kanada Abtreibungsgegner mit Schutzzonen von den Kliniken fernhalten, hat der deutsche Bundesrat endlich für das Verbot von "Gehsteigbelästigungen" gestimmt.
Das "Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung" ruft zu einer Aktionswoche vom 21. bis 28. September 2024 gegen § 218 StGB auf. Gefordert wird eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode. Ein entsprechender Gesetzentwurf wäre längst überfällig – auch in der politischen Auseinandersetzung mit der AfD.
Weibliche Genitalverstümmelung soll nach dem Willen der Europäischen Union härter bestraft werden. Doch allein Strafandrohungen reichen nicht, es braucht vor allem Ausbildung und Information, betonen Fachleute.
Steht das Kirchenasyl vor dem Aus? Das fragt eine Organisation, die sich für eben dieses Kirchenasyl vehement einsetzt: "Asyl in der Kirche" macht sich Sorgen anlässlich "vermehrter Räumungen, Räumungsversuche oder Räumungsandrohungen seit letztem Sommer in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen." Welches sind die Regeln rund um das Kirchenasyl, das sich im Spannungsfeld zwischen Humanität und Rechtsstaatlichkeit bewegt? Das die einen als wichtigen Akt der Nächstenliebe und als ethische Verpflichtung sehen, die anderen aber als Untergraben des Rechtsstaats und des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz.
Bulgarien ist ein Land im Südosten Europas, über das man hierzulande gemeinhin wenig weiß. Es gehörte zum Ostblock, hat sich nach der "Wende" demokratisiert und wird immer nur dann erwähnt, wenn es um das Thema Korruption geht. Aktuell kommt es in den Medien vor, weil die Bulgaren gerade dabei sind ein neues Gesetz nach russischem Vorbild einzuführen, das angebliche LGBTQ-Propaganda an Schulen verbieten soll.
Bayern beschließt ein bundesweit erstes "Bundeswehrförderungsgesetz" und verpflichtet Schulen und Hochschulen zu engerer Kooperation mit der Bundeswehr. Kritiker befürchten eine fortschreitende Militarisierung im Bildungsbereich.
Am 5. Juli 2024 beschloss der Bundestag eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, wonach schwangere Personen künftig stärker vor Gehsteigbelästigungen vor Arztpraxen, Beratungsstellen und Krankenhäusern geschützt werden sollen. Doctors for Choice Germany begrüßt diesen Beschluss, da somit die Rechte von Schwangeren gestärkt werden und das Beratungs- und Schutzkonzept insgesamt verbessert wird.
Suizid ist vielerorts noch ein Tabuthema. Auch dem wohlüberlegten, frei gewählten Suizid haftet etwas Unmoralisches an. Und doch ist es in einer liberalen Gesellschaft wichtig, über dieses Thema zu diskutieren und auch rechtliche Lösungen zu finden.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich in einem am 25. Juni veröffentlichten Positionspapier für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ein. Gleichwohl soll es aber weiterhin "klare gesetzliche Voraussetzungen" geben, die mit einem "Schutzkonzept für das ungeborene Leben" auszutarieren wären. Doch (wie) kann das funktionieren?
In Louisiana kommt ein Priester nach Kindesmissbrauch ohne Schadenersatz davon – weil die Taten lange genug zurückliegen. Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates kippte im März die verlängerte Frist für Zivilklagen von Opfern sexueller Gewalt. Das erst 2021 eingeführte Gesetz (Louisiana Child Victims Act) ermöglichte den Opfern vorübergehend, die Täter juristisch zu belangen, ohne an eine Verjährungsfrist gebunden zu sein. Die Entscheidung fiel denkbar knapp aus: Vier der sieben Richterinnen und Richter votierten für die Streichung.
Vor einem Jahr setzte die Bundesregierung ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium ein, welches prüfen sollte, ob der Paragraf 218 verändert oder gar gestrichen werden könnte. Auch die Regelungen zu Eizellspende und Leihmutterschaft wurden geprüft. Bereits in der vergangenen Woche wurden die Ergebnisse der Überprüfung bekannt. Gestern stellte die Expertinnenkommission diese offiziell vor.
Am Freitag hat der Bundestag das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Während Debatte und Abstimmung taten auf dem Rasen vor dem Reichstagsgebäude zwei Gruppen von Organisationen und Einzelpersonen ihre Meinung dazu kund. Dabei kam es auch zum direkten Austausch zwischen den Aktivist:innen.
Das Thema Abtreibung spielt im US-Präsidentschaftswahlkampf eine große Rolle. In Florida hat nun das Oberste Gericht mit zwei Urteilen die Debatte weiter angeheizt – die Folgen könnten die Wahl im November mitentscheiden.
Der Bundestag diskutiert ein Gesetz, wonach die sogenannte Gehsteigbelästigung von schwangeren Frauen vor einer Beratung oder einem Abbruch mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bedroht werden soll. Union und AfD stemmen sich gegen den Plan von SPD, Grünen und FDP.