Gesetze

Eine Frau blickt auf das britische Parlamentsgebäude

England: Abtreibung jetzt für Frauen straffrei

Mit Ende April ist in England ein Gesetz in Kraft getreten, das klar regelt, dass Frauen wegen ihrer eigenen Abtreibung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Während das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und Regelungen für Ärzte oder andere Dritte bestehen bleiben, gilt dies für die betroffene Frau selbst nicht mehr. Damit wurde ein entsprechender Straftatbestand aus dem Jahr 1861 ("Offences against the Person Act") außer Kraft gesetzt und die strafrechtliche Verfolgung zumindest für die betroffenen Frauen beendet.

Sitzungssaal des Oberhauses

Oberhaus verhindert Aufhebung des Verbots jeglicher Suizidhilfe

Die absolute Strafbarkeit von Suizidbegleitungen in Großbritannien ist der Erlaubnis in Deutschland entgegengesetzt. Dabei wird für die Ablehnung einer liberalen Handhabung allerdings stets dasselbe angeführt: Vermeintlicher Druck auf vulnerable Menschen. Nun soll diese abstrakte Lebensschutz-Gefährdung "anderen nicht zur Last fallen zu wollen" sich auch auf ein britannisches Reformgesetz beziehen, welches einzigartig strenge Restriktionen enthält. Dennoch ist es ein Drama, dass und wie es am 24. April in London gescheitert ist.

"Nein, die AfD ist keine Alternative"

AfD will Ablösung von Staatsleistungen an Amtskirchen

Die AfD hat im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften eingebracht. Angesichts geschätzter Zahlungen von 666 Millionen Euro in diesem Jahr gewinnt die Debatte über staatliche Neutralität in Religionsfragen neue Aktualität, auch wenn die Initiative politisch nicht frei von strategischen Motiven erscheint. Zugleich wirft der Vorstoß ein Schlaglicht darauf, dass ein zentraler verfassungsrechtlicher Auftrag bis heute unerfüllt ist.

Wie Kirche und Psychiatrie das Verfassungsrecht auf Suizidhilfe aushöhlen

Es droht politische Einflussnahme im Sinne eines zu erhaltenden Lebens als unverfügbares "Gottesgeschenk" und – im säkularen Bündnis mit der Psychiatrie – als Schutz vor innerer oder äußerer Pression zum Alterssuizid. Mit Sorge nehme man eine wachsende "Normalisierung" der Option zur medizinischen Assistenz wahr und die deutschen Bischöfe haben diese in katholischen Pflegeeinrichtungen inzwischen untersagt.

Parlamentsgebäude von Alberta

Alberta und die Sterbehilfe

Mit Bill 18 plant die kanadische Provinz Alberta eine deutliche Einschränkung des Zugangs zur medizinisch assistierten Sterbehilfe. Der Gesetzentwurf verzichtet auf ein formales Verbot, setzt aber auf zusätzliche Hürden, Informationsbeschränkungen und Verzögerungen. Kritiker warnen vor einer Aushöhlung individueller Autonomie – ein Argument, das auch in der deutschen Diskussion um das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eine zentrale Rolle spielt.

In Großbritannien bleibt Sterbehilfe verboten

In Großbritannien bleibt Sterbehilfe auf absehbare Zeit verboten. Das britische Unterhaus hatte sich 2025 mit knapper Mehrheit für eine Liberalisierung ausgesprochen. Doch es gilt als wahrscheinlich, dass die Abgeordneten in der laufenden Sitzungsperiode zu keiner Abstimmung kommen.

Sitz des slowenischen Parlaments

Wie ein gut organisiertes "Nein" siegte

Eine konservativ-kirchliche Allianz nutzte Angst, Werteframing und starke Netzwerke, um ein bereits beschlossenes Gesetz zu Fall zu bringen. Obwohl die Bevölkerung 2024 in einer unverbindlichen Befragung mehrheitlich ein Sterbehilfegesetz befürwortete, scheiterte die Reform nun an einem bindenden Referendum. Verantwortlich war eine koordinierte Allianz konservativer Gruppen, die den wichtigsten gesellschaftlichen Wert der Slowenen – Fürsorge für nahestehende Menschen – gezielt politisch instrumentalisierte.