Neben anderen Gesetzen und Verordnungen führte das Orbán-Regime in Ungarn im Jahr 2021 auch eine Bestimmung über den Verkauf von Büchern und Presseerzeugnissen ein, die Homosexualität oder eine "Abweichung vom Geburtsgeschlecht" darstellen oder "propagieren". Mit Bezug auf diese Verordnung wurde ein Buchladen im Sommer 2023 bestraft. Ein Gericht kam nun zum Ergebnis, dass die Verordnung wegen eines fehlenden Beistrichs nicht anwendbar war, der Buchladen ist – vorerst – aus dem Schneider.
Am Dienstag einigten sich Unterhändlerinnen und -händler von Europaparlament und EU-Staaten in Straßburg auf ein Gesetz, das den strafrechtlichen Umgang mit Gewalttaten gegen Frauen in allen Ländern einheitlich regeln soll. Dass man sich hierbei unter anderem durch die Blockade Deutschlands ausgerechnet bei Vergewaltigungen nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnte, sorgt bei Frauenrechtsorganisationen wie TERRE DES FEMMES für große Kritik.
Der Deutsche Tierschutzbund ist enttäuscht über den Referentenentwurf für ein neues Tierschutzgesetz. Die Versprechen im Koalitionsvertrag seien in großen Teilen nicht umgesetzt worden. Mehr Tierschutz sei lediglich für wenige Bereiche vorgesehen – und auch da nur ungenügend, kritisiert der Verband. Darüber hinaus sei der Entwurf bisher nicht einmal innerhalb der Bundesregierung geeint.
Eines seiner Wahlversprechen, die Stärkung reproduktiver Rechte, möchte Polens Ministerpräsident Donald Tusk schon bald umsetzen. Es ist geplant, Gesetzesentwürfe zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen bis zur 12. Woche und für den rezeptfreien Zugang zur sogenannten "Pille danach" ins Parlament einzubringen. Ein Schritt, der die katholische Kirche in Polen erzürnen dürfte, hatte diese sich doch für die restriktiven Abtreibungsverbote der letzten Jahre eingesetzt.
Der Philosoph, Autor und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, gab der Westdeutschen Zeitung ein Interview, in dem er über die Initiative der Stiftung informierte, den "Gotteslästerungsparagrafen" abzuschaffen.
Die aktuelle Bundesregierung will das vielfach kritisierte Transsexuellengesetz reformieren und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde Mitte November in erster Lesung im Parlament diskutiert. Die weiteren Lesungen und die Abstimmung sollen in Kürze folgen. Queere und Frauenorganisationen sowie Transaktivist:innen vertreten sehr unterschiedliche Haltungen zu dem Vorhaben. Der hpd hat 15 verschiedene Verbände, sowohl Fürsprecher als auch Gegner, um ein Statement gebeten und gibt diese hier unkommentiert im Wortlaut wieder.
Im Juli hatte das ghanaische Parlament in zweiter Lesung ein Gesetz gegen LGBTQIA+ abgenickt. Es soll homosexuellen Sex mit bis zu drei Jahren Haft bestrafen. Wer vermeintliche LGBT+-Aktivitäten bewirbt, wird mit Haft zwischen sechs und zehn Jahren bedroht. In einem Statement hat die ghanaische katholische Bischofskonferenz den aktuellen Gesetzesentwurf nun unterstützt, da die Bibel homosexuelle Sexualität verbiete.
Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den Grünen-Politiker Armin Grau, der bisher hinter dem Strafrechtsentwurf von Lars Castellucci und anderen stand, hat zu einem Parlamentarischen Abend am heutigen 12. Dezember eingeladen. Die Initiatoren drängen auf einen möglichst zeitnahen Kompromiss für die Regelung der Suizidhilfe.
Die "unangemessene Behandlung" religiöser Schriften ist in Dänemark künftig illegal und kann mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete das dänische Parlament gestern nach intensiver Debatte. Ein Kommentar von hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat die "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" bei der gestrigen Anhörung in Berlin dazu aufgefordert, die Bundesregierung ausschließlich weltanschaulich neutral zu beraten. Entsprechend der kürzlich eingereichten Stellungnahme hat der Vorsitzende der einzigen NGO in Deutschland, die sich für konsequent säkulare Politik einsetzt, die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert.
Im Rahmen der von der Bundesregierung eingesetzten "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" wurden dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) Leitfragen vorgelegt. Sie beziehen sich auf seine eingereichte Stellungnahme zur möglichen Abschaffung der Paragrafen 218 ff. aus dem Strafrecht, die von der Kommission erbeten worden war. Diese lädt nunmehr dazu ein, vorgeschlagene Neuregelungen des Schwangerschaftsabbruchs am 23. November in einem Anhörungsverfahren zu erläutern.
Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Offen transgeschlechtliche Abgeordnete im Bundestag, Mitglieder der Regierung, die ihre sexuelle Orientierung nicht verbergen müssen: die LSBTIQ*-Community scheint in der Öffentlichkeit Akzeptanz zu erfahren. Ist es daher noch notwendig, Sichtbarkeit von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität zu thematisieren?
Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat eine weltanschaulich neutrale Neuregelung und vollständige Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert. In seiner Stellungnahme an die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission argumentiert der Verband, die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sei religiös begründet und somit verfassungswidrig. Zudem gebe es immer mehr Menschen, die ihr Leben frei von weltanschaulich motivierten Normen gestalten. Beidem müsse die Kommission Rechnung tragen und rein weltanschauliche Aspekte unberücksichtigt lassen.
"Eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn nicht sogar verfassungsrechtlich geboten." Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Weltanschauungsrecht in seiner Stellungnahme, die vergangene Woche bei der "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" eingereicht wurde.