In regelmäßigen Abständen hagelt es Blasphemie-Anschuldigungen in Pakistan. Diese können lebensgefährlich für die Beschuldigten werden, wie eine Auswertung des pakistanischen Centre for Social Justice für das Jahr 2021 zeigt. Im Human Rights Observer führt das Zentrum für das vergangene Jahr 84 nach pakistanischem Strafgesetzbuch Beschuldigte und drei Lynchmorden zum Opfer gefallene Personen auf. Die Gesetzgebung bietet Spielraum für Missbrauch, um missliebige Mitmenschen loszuwerden.
Der Senat des US-Bundesstaats Florida hat ein Gesetz verabschiedet, das den Unterricht über die sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität in Kindergärten und an Grundschulen verbietet. Mit 22 zu 17 Stimmen hat das konservativ dominierte Parlament zugestimmt und damit gleichzeitig Trump-Herausforderer Gouverneur Ron DeSantis in Stellung gebracht, der das Gesetz am Montag unterzeichnete. Ein herber Rückschlag für die Rechte queerer Menschen, der allerdings nicht stumm hingenommen wurde.
Ausgerechnet am 8. März, dem Weltfrauentag, stimmte der guatemaltekische Kongress für "Ley 5272", ein Gesetz, das Leben und Familie schützen sollte. Da dieses Gesetz jedoch de facto nur dazu gedient hätte, Abtreibung noch härter zu bestrafen, Schwangere unter Generalverdacht zu stellen und gleichgeschlechtliche Ehen zu verbieten, war der folgende Protest im Land riesig. So riesig, dass das Gesetz bereits am 15. März wieder zurückgenommen wurde.
In neun Tagen wird gelockert – so sieht es der Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes vor. Dass dies entschieden wird, während wir einen neuen Höchststand an Ansteckungen verzeichnen, wirkt absurd. Wenn die Masken fallen, wird auch das eine Einschränkung der Freiheit sein, nämlich für diejenigen, die sich nach wie vor nicht anstecken wollen.
Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat ein Sieben-Punkte-Papier zur Suizidhilferegelung an die Mitglieder des Bundestags versandt. Der HVD möchte auf der Grundlage seiner 30-jährigen praktischen und theoretischen Beschäftigung mit humaner Sterbehilfe dazu beitragen, dass die Abgeordneten die ihnen vorgelegten Entwürfe angemessen einschätzen können.
Vor spanischen Abtreibungskliniken erleben ungewollt Schwangere immer wieder furchtbare Szenen. Fremde Männer bedrängen sie, zeigen ihnen Fotos und erzählen Horrorgeschichten. Dies soll bald ein Ende haben, indem für solche Formen von Belästigung sogar Gefängnisstrafen drohen. Nicht einverstanden sind rechte Parteien und eine christliche Anwaltsvereinigung, die Tipps gibt, wie Aktivist*innen auch in Zukunft vor Kliniken "beten und informieren" können.
Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, kritisiert den vergangene Woche von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe scharf als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert."
Westaustralien ist der nächste australische Bundesstaat, der am katholischen Beichtgeheimnis sägt. Ein neues Gesetz verpflichtet Priester, während der Beichte erlangte Informationen über Kindesmissbrauch an die Behörden zu melden, ähnliche Regeln gelten bereits in vier anderen Bundesstaaten. Die katholische Kirche schäumt.
Mit 73 zu 84 Stimmen haben die Abgeordneten in El Salvador einen von Frauenrechtsorganisationen eingebrachten Antrag zur Reform des Paragraphen 133 des Strafgesetzbuches und somit die Entkriminalisierung von Abtreibung abgelehnt. Erst im Juni diesen Jahres hatte die Konsequenz des strikten Abtreibungsverbotes für weltweite Empörung gesorgt.
Das Bundesverfassungsgericht konnte vergangenen Monat sein 70-jähriges Bestehen feiern. Darauf blickt eine Dokumentation von Arte und ZDF. Arte sprach mit Regisseur Jakob Preuss über seinen Film.
Das texanische "Fetal Heartbeat Law", das Abtreibungen ab der Feststellung eines Herzschlags beim Fötus verbietet, ist vorerst an den Klippen der Justiz zerschellt. Bundesrichter Robert Pitman urteilte am Mittwoch zugunsten des US-Justizministeriums, das gegen das texanische Gesetz geklagt hatte. In seiner Urteilsbegründung zerreißt Pitman die texanische Argumentation und nennt sie eine "Absurdität". Doch das Urteil ist lediglich ein Etappenssieg im Kampf um reproduktive Rechte.
Der geltende Paragraf 218 StGB aus dem Jahre 1995 enthält ein grundsätzliches Abtreibungsverbot, ergänzt im Paragraf 218a durch straffreie Ausnahmen. Dabei hatte es in Deutschland zwischenzeitlich reproduktive Frauenrechte und Legalisierungen gegeben. Diese waren auf kirchlichen Einfluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden – jegliches "ungeborene Leben" soll seitdem maximal geschützt werden müssen.
Seit Beginn des Monats sind Schwangerschaftsabbrüche im US-Bundesstaat Texas de facto vollständig verboten. Nun erhalten ungewollt Schwangere Beistand aus einer unerwarteten Richtung: von der atheistischen Weltanschauungsgemeinschaft "The Satanic Temple". Diese stellt das Argument der freien Religionsausübung auf den Kopf und verlangt die Herausgabe von Abtreibungsmedikamenten, da Schwangerschaftsabbrüche bei den Satanist*innen ein religiöses Ritual darstellten.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihr Abraten davon erklärt, Suizidhilfe im Nachgang des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. Februar 2020 neuerlich zu einem strafrechtlichen Gegenstand zu machen. Bundestagsabgeordneten rät sie zu Nachbesserungen ihrer Regulierungsüberlegungen. Sie weist auf die suizidpräventive Wirkung von Suizidhilfe hin. Allerdings übersieht sie Gefahren, die von Pflichtberatungen ausgehen.
In den USA sind Abtreibungen bis zur 24. Schwangerschaftswoche legal möglich. Erstritten hatte diese Möglichkeit ein Grundsatzurteil von 1973. Konservative und streng Religiöse versuchen seitdem, das Urteil zu kippen. In Texas tritt heute ein Gesetz in Kraft, das eine Abtreibung nach Feststellung eines fötalen Herzschlags verbietet. Dies bringt ungewollt Schwangere in massive Bedrängnis.