Im Oktober wird sich der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wieder einmal mit der Frage befassen, wie stark einzelne Bundesstaaten das Recht auf eine Abtreibung einschränken dürfen. Republikanisch regierte Bundesstaaten träumen bereits vom Ende der historischen Entscheidung "Roe vs. Wade".
Am Donnerstag vergangener Woche hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Diskussionspapier zur Neuregelung des assistierten Suizids veröffentlicht. Prominente Autoren waren an der Erstellung des Dokuments beteiligt, etwa der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, der bekannte Staatsrechtler Prof. Dr. Horst Dreier oder Prof. Dr. Reinhard Merkel, der bis letztes Jahr Mitglied im Deutschen Ethikrat war und dem Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) angehört. Prof. Dr. Dr. Dieter Birnbacher, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und selbst Mitglied der Leopoldina, hat sich den Debattenbeitrag für den hpd angesehen.
Saudi-Arabien lockert islamische Gesetzesregelungen und erlaubt Frauen alleine zu leben, außerdem wird die Lautstärke des Muezzin-Rufes nun reguliert. Ist das Königreich auf dem Weg zu einer freieren Gesellschaft?
Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf vertrauliche Kommunikation – so steht es in der europäischen Grundrechtecharta. Doch die Mitglieder des Europaparlaments haben dieser Tage verdächtige Post bekommen: Die Briefe sind aufgerissen, von einer "Europäischen Task-Force gegen Kindesmissbrauch" kontrolliert und mit einem Warnhinweis versiegelt worden. Wer nachforscht, entdeckt, dass es sich dabei um eine Aktion der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) handelt, die auf diese Weise gegen die geplante Durchsuchung privater Chats und Emails protestiert.
Antisemitische Parolen auf Demonstrationen, ein Brandanschlag auf eine israelische Flagge am Düsseldorfer Rathaus: Während der Nahost-Konflikt eskaliert, offenbaren solche Szenen, wie stark dieses menschenverachtende Denken in Deutschland noch immer verbreitet ist. In der Debatte um staatliche Gegenmaßnahmen prescht Manfred Weber mit einer absurden Forderung vor: Der CSU-Mann und EVP-Fraktionsvorsitzende im EU-Parlament will dem Antisemitismus mit einer Art europäischem Blasphemieparagrafen die Stirn bieten.
Vor 150 Jahren wurde Paragraph 218 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen. Bis heute gilt ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland als Straftat. In mehreren Städten findet aus diesem Grund morgen ein Aktionstag für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung statt.
Heute Abend wird im Deutschen Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen beraten. Eine Ablehnung des Entwurfs durch die Parlamentsmehrheit von CDU/CSU und SPD ist sehr wahrscheinlich.
In einem unerwarteten Urteilsspruch hat das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche Teile des 2019 erlassenen Klimaschutzgesetzes kassiert. Es fehle ein Maßnahmenkatalog für die Zeit nach 2030, was die "künftige Freiheit" der Klagenden in Gefahr bringe, so das Gericht. Die Entscheidung etabliert zweierlei: Zum einen die Unabweisbarkeit des anthropogenen Klimawandels, zum anderen die Verantwortung der Parlamente in einem globalen Geflecht von Nationalstaaten. Ein Kommentar zur Argumentation des höchsten deutschen Gerichts.
Die Suizidhilfe generell als potenzielle Straftat zu definieren und sie nur unter sehr engen Bedingungen und für einen schwer leidenden Menschen unerträglich langen Wartefristen zuzulassen, ist unnötig und diskriminierend.
Der Bund für Geistesfreiheit München demonstriert heute anlässlich der Anhörung im Bundestag zu den historischen Staatsleistungen vor dem Erzbischöflichen Palais in der Kardinal-Faulhaber-Straße sowie vor dem evangelischen Landeskirchenamt in der Katharina-von-Bora-Straße in München. Die Kundgebungen richten sich gegen die milliardenschwere Ablösesumme, die den Kirchen vom Staat gezahlt werden soll.
Am Montag findet im Innenausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung über den aktuellen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen statt. Säkulare Experten sucht man unter den eingeladenen Sachverständigen vergeblich. Vertreter kirchlicher Interessen finden sich unter ihnen hingegen reichlich.
Am 18. März hat sich im spanischen Kongress eine Mehrheit von 202 Abgeordneten gegen 141 durchgesetzt und die Legalisierung der Sterbehilfe auf den Weg gebracht. Gegen den Widerstand der katholischen Kirche und konservativer Parteien soll das neue, von der sozialistischen Arbeiterpartei und weiteren kleinen Parteien unterstützte Gesetz in einigen Monaten in Kraft treten.
Religiöse und weltanschauliche Symbole dürfen Beschäftigte der Justiz in Nordrhein-Westfalen während ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht zur Schau stellen. Das beschloss vergangene Woche der Düsseldorfer Landtag. Die Säkularen Sozialdemokrat_innen in NRW begrüßen die gesetzliche Änderung, weisen jedoch auch darauf hin, dass sie noch nicht weit genug geht.
Nachdem jüngst bekannt wurde, dass der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union das Verbot von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz für rechtmäßig hält, berichten Medien heute über ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen, welches Beschäftigten der Justiz untersagt, in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten religiös geprägte Symbole oder Kleidungstücke zu tragen.
Seit einiger Zeit wird immer konkreter diskutiert, wie die Suizidhilfe geregelt werden kann. Jens Spahn ist bei diesem Thema ein Meister der Verzögerungstaktik, Missachtung von Gerichtsurteilen und Hinterzimmerpolitik. Eine aktuelle Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP zeigt nun, dass der Gesundheitsminister klammheimlich bereits einen hausinternen Entwurf erarbeitet hat.