Der von den religionspolitischen Sprechern der Oppositionsfraktionen im Bundestag erarbeitete Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" an die Kirchen ist nach Auffassung der Säkularen Sozialdemokrat*innen ungeeignet und falsch.
Kaum ein Unternehmen hat in der Corona-Krise keine Einbußen zu vermelden. Den Kirchen geht es da nicht anders. Sie berichten von erwarteten Kirchensteuereinbußen in Millionenhöhe. Dass sie allerdings wesentlich höhere Rücklagen haben und noch dazu Staatsleistungen erhalten, dürfte sie von den meisten nun in Not geratenen Einzelhandelsunternehmen, Gastro- oder Kulturbetriebe unterscheiden.
In Sachsen sind sie seit heute mit bis zu 15 Teilnehmern wieder erlaubt, in den übrigen Bundesländern soll man sich ab Mai wieder versammeln dürfen, um seiner Gottheit der Wahl zu huldigen: Gottesdienste waren als Eindämmungsmaßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus verboten worden. Papst Franziskus sieht darin eine "Gefahr".
Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke stellten am 13. März den Entwurf für ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen der Öffentlichkeit vor. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jährlich an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen abzuschaffen sind – gegen eine Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro. Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e. V. fordert schon seit Jahren, dass die jährlichen pauschalen Leistungen an die Kirchen abzuschaffen sind, und zwar entschädigungslos.
Am 13. März 2020 haben die religionspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Entwurf für ein "Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen" vorgestellt. Rolf Schwanitz begrüßt in diesem Kommentar die blockübergreifende Initiative der Bundestagsabgeordneten und mahnt gleichzeitig vor einer zusätzlichen Belastung der Steuerzahler durch unbegründete Geldforderungen der Kirchen.
Das Bündnis Altrechtliche Staatsleistungen Abschaffen (BAStA) begrüßt, dass es endlich einen fraktionsübergreifenden Entwurf für das Ende der Staatsleistungen an die Kirchen gibt. Die vorgesehene Ablösesumme von gut 10 Milliarden Euro wird vom Bündnis jedoch scharf kritisiert.
Auf der Frühjahrvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz wurden Zahlungen an Missbrauchsopfer zwischen 5.000 und 50.000 Euro angekündigt. Die Leistung dieser Zahlungen sei vor allem für ostdeutsche Bistümer sehr schwierig, erklärte der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing. Eine Aussage, die einer genaueren Prüfung nicht standhält.
Derzeit treffen sich die katholischen Bischöfe Deutschlands in Mainz auf ihrer Frühjahrsvollversammlung. Dort wird unter anderem um das weitere Vorgehen bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern diskutiert.
Wie der hpd vergangene Woche berichtete, soll der Trägerverein des Katholikentags 2022 bis zu 1,85 Millionen Euro von der Stadt Stuttgart erhalten. Die Piratenpartei stimmte im Verwaltungsausschuss dagegen und kritisiert die Entscheidung nun in einer Pressemitteilung.
1,5 Millionen Euro in Bar und maximal 350.000 Euro Sachleistungen: Das soll der Trägerverein des Katholikentags 2022 aus dem städtischen Haushalt erhalten; erst nach dem Beschluss wurde der Verein auch gegründet. Begründet wird die Finanzierung unter anderem mit der Klimaneutralität des Events und über 50.000 zu erwartenden Teilnehmern.
Eigentlich mag ich den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) gern hören und lesen. So waren die Kollegen dort mit unter den Ersten, die über das unsägliche Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts berichteten, das eine 66-jährige Frau, die ihr Lebtag nichts mit der Kirche zu tun hatte, zur Nachzahlung von Kirchensteuern verdonnerte. Doch manchmal übertreiben sie es etwas mit der "Ausgewogenheit" der Berichterstattung.
Wie der Spiegel berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage wegen des Verdachts der Untreue gegen Johannes Bündgens erhoben. Nachdem das Medium eine Anfrage an den Anwalt des kirchlichen Würdenträgers gerichtet hatte, gab dieser bekannt, vorerst alle Ämter ruhen zu lassen.
Angeblich tragen die Kirchensteuern zum sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft bei und werden zu großen Teilen für soziale Zwecke eingesetzt. Viele Menschen denken dann sofort an Pflegeheime und andere kirchliche Einrichtungen wie die Wohnungslosenhilfe.
Das Erzbistum Paderborn, so ist derzeit überall zu lesen, hat im Jahr 2018 einen "Gewinn" (WDR) bzw. einen "Jahresüberschuss" (Domradio) von 15 Millionen Euro erzielt. "Das entspricht dem Vorjahresergebnis", so Finanzdirektor Dirk Wummel laut Domradio, und der Betrag "fließe zu 100 Prozent an die Kirchengemeinden".
Die Leipziger Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs Leipzig) fordert die sächsische Staatsregierung auf, den Rücktritt des evangelischen Landesbischofs endlich zum Anlass zu nehmen, die Staatsleistungen an die Kirchen einzustellen.