Diese Woche sind die katholischen Bischöfe in Deutschland zu ihrem Herbsttreffen zusammengekommen. Missbrauchsbetroffene und Medien scheinen nichts mehr zu erwarten. Das Interesse war gering, die Ergebnisbilanz auch. Da hilft nur noch Zynismus.
Für einen wirklichen Wandel müsste die katholische Kirche grundsätzliche Reformen umsetzen. Dazu gehören die Aufhebung des Zölibats, das Priesteramt für Frauen und demokratische Strukturen.
Zusammen mit "Ending Clergy Abuse" (ECA), einer globalen Koalition von Opfern und Überlebenden, Aktivisten und Menschenrechtsanwälten, die Betroffene in 25 Ländern auf 5 Kontinenten vertreten, wird die Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch" im Vorfeld der Weltbischofssynode in Rom präsent sein. Im Mittelpunkt steht die gemeinsame Forderung an Papst Franziskus noch vor der Eröffnung des Bischofstreffens ein verbindliches und universelles Null-Toleranz-Mandat in der Kirche einzuführen.
Die gestern bekanntgewordenen Vorwürfe gegen den vormaligen Bischof von Essen und Kardinal Franz Hengsbach und der Umgang damit in den Bistümern Paderborn und Essen sind entlarvend für die Selbstaufklärungsbemühungen der katholischen Kirche in Deutschland seit 2010. Wer immer noch nicht verstanden hat, weshalb es keine gute Idee ist, die Organisation, die über Jahrzehnte Missbrauchsverbrechen ihrer Kleriker vertuscht hat, mit der Aufklärung dieser Fälle allein zu lassen, der hat hier ein weiteres gutes Anschauungsbeispiel.
Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche ist ein systemisches Problem. Der gestern erschienene Bericht der Universität Zürich ist für die projektleitenden Professorinnen Monika Dommann und Marietta Meier erst die Spitze des Eisbergs. Das Ausmaß ist gravierend, die Details erschreckend – unter den Missbrauchten sind auch Kleinkinder und Säuglinge. Die Kirche hat bagatellisiert, verschwiegen und teilweise auch Akten vernichtet.
In einigen US-Bundesstaaten haben Opferverbände und die Kinderschutzbewegung erfolgreich Gesetzesänderungen in Bezug auf Verjährungsfristen und Entschädigungsbeträge durchgesetzt. Als Gegenreaktion wählen katholische Diözesen in diesen Staaten trotz Immobilienbesitz den Weg in die freiwillige Insolvenz, um den Entschädigungszahlungen zu entgehen.
Als Konsequenz von Vertuschung und Schweigen in Bezug auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige durch Kirchenangestellte und Prominente soll die Meldung solcher Verbrechen bald zur Pflicht werden. Ein Verstoß gegen diese Berichtspflicht wird dann zur strafbaren Handlung. Da die Verpflichtung auch durch gebeichteten Missbrauch ausgelöst würde, wandte sich ein anglikanischer Bischofsrat nun an die Regierung, um eine Ausnahme für die Beichte zu erwirken. Als Grund wird, unter anderem, die Sorge um beichtende Missbrauchsüberlebende angegeben.
Bayern hat eine staatliche Anlaufstelle für Betroffene sexueller Gewalt eingerichtet. Vergangene Woche ging sie an den Start. Von Missbrauch in der Kirche Betroffene hatten dies gefordert, bisher hatte sich der bayerische Staat jedoch dagegen gewehrt. Was von dem neuen Angebot zu halten ist, darüber hat der hpd mit der Betroffenen und Aktivistin Agnes Wich gesprochen.
Es gilt als gesichert, dass der ehemalige Trierer Bischof Bernhard Stein Fälle sexueller Gewalt gegen Kinder vertuscht hat. Bistum und Stadt zogen Konsequenzen. Die örtliche Betroffeneninitiative "MissBiT" begrüßt dies.
Im Jahr 2009 starb der spanische Priester Alfonso Pedrajas Moreno in Bolivien. Er hinterließ ein elektronisches Tagebuch, in welches er auch sexuelle Gewalt gegen 85 Minderjährige eintrug. Über seine Erben gelangte das Tagebuch zu seinem Jesuitenorden und an die spanische Zeitung El País, die in den letzten Jahren bereits intensive Aufdeckungsarbeit zu sexueller Gewalt und ihrer Vertuschung in der katholischen Kirche betrieben hat. Das brachte in Bolivien einen Stein ins Rollen, sodass nun 35 Priester wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt wurden.
Der heute 71-jährige Klaus O. besuchte in den 1960er Jahren die Klosterhauptschule des Benediktinerstiftes Michaelbeuern. Er wurde dort von mehreren Autoritätspersonen sexuell missbraucht: Dem Rektor, dem Erzieher und seinem Lehrer. Zusätzlich erlitt er dort auch physische Gewalt. Er leidet seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Persönlichkeitsstörung nach Extrembelastung sowie einer Angststörung. Infolgedessen war er langjährig arbeitslos und hatte einen entsprechenden Verdienstentgang. Dieser wurde anhand von Parallelbiografien zweier gleichaltriger Schulkollegen errechnet und liegt bei 450.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte vergangenen Freitag die Vernichtung von Beweismaterial im Fall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger. Generalstaatsanwalt Manfred Kost sprach eine Entschuldigung aus und bekannte, die Verbrennung der Beweismittel sei verfrüht und "nicht die richtige Maßnahme" gewesen. Die Geschehnisse seien ein schwerer Rückschlag für die Aufarbeitung, so der unabhängige Sonderermittler Jürgen Brauer.
830.000 Euro – so viel Schmerzensgeld fordert ein Missbrauchsopfer vom Erzbistum Köln. Die Klägerin, Melanie F., ist heute 56 Jahre alt und erfuhr als Kind und Jugendliche von ihrem Pflegevater, dem früheren Priester und verurteilten Serientäter Hans Ue., jahrelang schwere sexuelle Gewalt. Die Vorgesetzten des Täters, bis hinauf zum Erzbischof, hätten ihre Kontrollpflicht vernachlässigt und damit die Taten erst ermöglicht. Beobachter erwarten von der Klage eine Signalwirkung für andere Betroffene – für die Bistümer kann es nach Jahrzehnten der Vertuschung noch richtig teuer werden.
In nur 28 Stunden wurde die Kunstaktion mit der Woelki-Skulptur aus dem Hause Tilly auf der Domplatte auf die Beine gestellt. Die Aktivisten vor Ort erhielten viel Zustimmung, aber auch Anfeindungen. Besonders für die Betroffenen war dies nur schwer zu ertragen.
Wer eine kirchliche Veranstaltung wie zum Beispiel eine Messe oder Wallfahrt organisiert, soll in Zukunft das Celebret beteiligter Priester mittels QR-Code prüfen können. Der Code verrät, ob der jeweilige Priester sein Amt vollumfänglich ausführen darf, Beschränkungen unterliegt oder die eigentlichen Aufgaben nicht mehr übernehmen darf.