Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte vergangenen Freitag die Vernichtung von Beweismaterial im Fall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger. Generalstaatsanwalt Manfred Kost sprach eine Entschuldigung aus und bekannte, die Verbrennung der Beweismittel sei verfrüht und "nicht die richtige Maßnahme" gewesen. Die Geschehnisse seien ein schwerer Rückschlag für die Aufarbeitung, so der unabhängige Sonderermittler Jürgen Brauer.
830.000 Euro – so viel Schmerzensgeld fordert ein Missbrauchsopfer vom Erzbistum Köln. Die Klägerin, Melanie F., ist heute 56 Jahre alt und erfuhr als Kind und Jugendliche von ihrem Pflegevater, dem früheren Priester und verurteilten Serientäter Hans Ue., jahrelang schwere sexuelle Gewalt. Die Vorgesetzten des Täters, bis hinauf zum Erzbischof, hätten ihre Kontrollpflicht vernachlässigt und damit die Taten erst ermöglicht. Beobachter erwarten von der Klage eine Signalwirkung für andere Betroffene – für die Bistümer kann es nach Jahrzehnten der Vertuschung noch richtig teuer werden.
In nur 28 Stunden wurde die Kunstaktion mit der Woelki-Skulptur aus dem Hause Tilly auf der Domplatte auf die Beine gestellt. Die Aktivisten vor Ort erhielten viel Zustimmung, aber auch Anfeindungen. Besonders für die Betroffenen war dies nur schwer zu ertragen.
Wer eine kirchliche Veranstaltung wie zum Beispiel eine Messe oder Wallfahrt organisiert, soll in Zukunft das Celebret beteiligter Priester mittels QR-Code prüfen können. Der Code verrät, ob der jeweilige Priester sein Amt vollumfänglich ausführen darf, Beschränkungen unterliegt oder die eigentlichen Aufgaben nicht mehr übernehmen darf.
Vor zwei Jahren sorgte der "Hängemattenbischof" ("11 Jahre schonungslose Aufarbeitung der Missbrauchsfälle") vor dem Kölner Dom für internationale Schlagzeilen. Nun kehrt die Aktionsgruppe "11. Gebot" auf die Domplatte zurück: Mit dem "Zappel-Woelki" protestiert sie abermals gegen die Vertuschung des Missbrauchsskandals und für eine angemessene Entschädigung der Betroffenen.
Nur wenige Tage nach dem Urteil des Landgerichts Köln wird am Landgericht Traunstein deutlich, dass die Signalwirkung, die von der Verurteilung des Erzbistums Köln zu Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro zugunsten des Opfers schweren sexuellen Missbrauchs ausgeht, bei der Kirche offenbar (noch) nicht angekommen ist.
Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein kritisiert der Klägeranwalt Andreas Schulz die Kanzlei WSW. Deren Gutachten habe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. geschützt – weil ein zentraler Beleg für dessen Mitverantwortung am weiteren Einsatz des Priesters, der dann wieder zum Täter wurde, nicht ausgewertet worden sei.
Heute wird zum ersten Mal die Klage des Missbrauchsopfers Andreas P. vor dem Landgericht Traunstein verhandelt. Sein Anwalt fordert 350.000 Euro Schmerzensgeld für seinen Mandanten. 300.000 Euro soll das Erzbistum München und Freising zahlen, 50.000 Euro die Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt die Klage und hat am 9. März 2023 2.000 Euro in den Prozesskostenhilfefonds für die anwaltliche Vertretung von P. eingezahlt.
Die Kirche haftet für die Missbrauchstaten ihrer Kleriker, die ihr Amt zur Tatbegehung nutzen, und zwar unabhängig von einem Verschulden der Leitungsverantwortlichen. Das folgt aus den Grundsätzen der Amtshaftung, wie sie von Gerecke/Roßmüller letztes Jahr in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ausführlich dargestellt wurden. Diese in der Rechtspraxis herrschende Auffassung wurde nunmehr vom Landgericht Köln in seinem Urteil vom 13. Juni bestätigt.
Am Dienstag hat das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt. Das ist der erste Fall, in dem ein Gericht einem Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester der katholischen Kirche eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgelds zuspricht.
Im Zivilprozess eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein hat der Klägeranwalt nun erstmals die Höhe des Schmerzensgeldes beziffert: Nach Unterlagen, die CORRECTIV, BR und der Zeit vorliegen, fordert er 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papst Benedikt XVI.
Ab den 1950er-Jahren wurden in ganz Deutschland Heimkinder für Medikamentenversuche missbraucht. Die Pharmazeutin Dr. Sylvia Wagner hat diesen Skandal in ihrem neuen Roman "heimgesperrt" literarisch verarbeitet.
Edmund Dillinger war Ehrendomherr im Bistum Trier. Er verstarb im vergangenen Herbst. Sein Neffe fand im Haus eindeutige Belege für die Beteiligung seines Onkels an sexuellem Missbrauch. Innerhalb der Kirche war das offenbar bekannt – mit Folgen, die Fragen offen lassen.
Auf Initiative der Landtags-Grünen sprechen Sachverständige am heutigen Donnerstag im Verfassungsausschuss des bayerischen Landesparlaments zum Missbrauchsskandal in den Kirchen und dem diesbezüglichen staatlichen Handlungsbedarf. Unter den Experten ist auch ein Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).
Mit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche kam die Empörung. Die Empörung der Verantwortlichen, dass sich Stimmen von außerhalb einmischten und Aufklärung forderten. Später gab man sich oft kleinlaut, verbreitete Lippenbekenntnisse. Doch die Aufarbeitung erfolgte schleppend, spätere Untersuchungen wiesen dabei schwere Versäumnisse nach. Einer, der sich in dieser Hinsicht besonders hervorgetan hat, ist Robert Zollitsch, früherer Freiburger Erzbischof und ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Ein jetzt veröffentlichter Bericht weist ihm umfangreiche Verfehlungen bei der Aufarbeitung der Fälle nach – eine Stellungnahme lehnt er ab.