Vor zwei Jahren sorgte der "Hängemattenbischof" ("11 Jahre schonungslose Aufarbeitung der Missbrauchsfälle") vor dem Kölner Dom für internationale Schlagzeilen. Nun kehrt die Aktionsgruppe "11. Gebot" auf die Domplatte zurück: Mit dem "Zappel-Woelki" protestiert sie abermals gegen die Vertuschung des Missbrauchsskandals und für eine angemessene Entschädigung der Betroffenen.
Nur wenige Tage nach dem Urteil des Landgerichts Köln wird am Landgericht Traunstein deutlich, dass die Signalwirkung, die von der Verurteilung des Erzbistums Köln zu Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro zugunsten des Opfers schweren sexuellen Missbrauchs ausgeht, bei der Kirche offenbar (noch) nicht angekommen ist.
Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein kritisiert der Klägeranwalt Andreas Schulz die Kanzlei WSW. Deren Gutachten habe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. geschützt – weil ein zentraler Beleg für dessen Mitverantwortung am weiteren Einsatz des Priesters, der dann wieder zum Täter wurde, nicht ausgewertet worden sei.
Heute wird zum ersten Mal die Klage des Missbrauchsopfers Andreas P. vor dem Landgericht Traunstein verhandelt. Sein Anwalt fordert 350.000 Euro Schmerzensgeld für seinen Mandanten. 300.000 Euro soll das Erzbistum München und Freising zahlen, 50.000 Euro die Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt die Klage und hat am 9. März 2023 2.000 Euro in den Prozesskostenhilfefonds für die anwaltliche Vertretung von P. eingezahlt.
Die Kirche haftet für die Missbrauchstaten ihrer Kleriker, die ihr Amt zur Tatbegehung nutzen, und zwar unabhängig von einem Verschulden der Leitungsverantwortlichen. Das folgt aus den Grundsätzen der Amtshaftung, wie sie von Gerecke/Roßmüller letztes Jahr in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ausführlich dargestellt wurden. Diese in der Rechtspraxis herrschende Auffassung wurde nunmehr vom Landgericht Köln in seinem Urteil vom 13. Juni bestätigt.
Am Dienstag hat das Landgericht Köln das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt. Das ist der erste Fall, in dem ein Gericht einem Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs durch Priester der katholischen Kirche eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgelds zuspricht.
Im Zivilprozess eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein hat der Klägeranwalt nun erstmals die Höhe des Schmerzensgeldes beziffert: Nach Unterlagen, die CORRECTIV, BR und der Zeit vorliegen, fordert er 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papst Benedikt XVI.
Ab den 1950er-Jahren wurden in ganz Deutschland Heimkinder für Medikamentenversuche missbraucht. Die Pharmazeutin Dr. Sylvia Wagner hat diesen Skandal in ihrem neuen Roman "heimgesperrt" literarisch verarbeitet.
Edmund Dillinger war Ehrendomherr im Bistum Trier. Er verstarb im vergangenen Herbst. Sein Neffe fand im Haus eindeutige Belege für die Beteiligung seines Onkels an sexuellem Missbrauch. Innerhalb der Kirche war das offenbar bekannt – mit Folgen, die Fragen offen lassen.
Auf Initiative der Landtags-Grünen sprechen Sachverständige am heutigen Donnerstag im Verfassungsausschuss des bayerischen Landesparlaments zum Missbrauchsskandal in den Kirchen und dem diesbezüglichen staatlichen Handlungsbedarf. Unter den Experten ist auch ein Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw).
Mit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche kam die Empörung. Die Empörung der Verantwortlichen, dass sich Stimmen von außerhalb einmischten und Aufklärung forderten. Später gab man sich oft kleinlaut, verbreitete Lippenbekenntnisse. Doch die Aufarbeitung erfolgte schleppend, spätere Untersuchungen wiesen dabei schwere Versäumnisse nach. Einer, der sich in dieser Hinsicht besonders hervorgetan hat, ist Robert Zollitsch, früherer Freiburger Erzbischof und ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Ein jetzt veröffentlichter Bericht weist ihm umfangreiche Verfehlungen bei der Aufarbeitung der Fälle nach – eine Stellungnahme lehnt er ab.
Anlässlich der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens im Bistum Freiburg wird die "Betroffeneninitiative Süddeutschland e.V." neben dem "Hängemattenbischof" und der "Langen Bank" der Giordano-Bruno-Stiftung ganztags in Freiburg präsent sein, um auf die nach wie vor prekäre Lage der Missbrauchsbetroffenen der katholischen Kirche aufmerksam zu machen. Mit der Aktion heute und morgen soll verhindert werden, dass der öffentliche Druck nachlässt.
Der Weltjugendtag soll im August 2023 in Lissabon stattfinden. Bisher gibt es vor allem Kritik an den hohen Kosten, die sich Gemeinde, Regierung und Kirche teilen sollen. Nun regt der für die Moderation einer portugiesischen Variante von "Wer wird Millionär" bekannte José Carlos Malato an, den Weltjugendtag abzusagen. Stattdessen sollten die Bischöfe nachdenken. Dabei könnten sie auch den Bericht der unabhängigen Kommission zu kirchlichem Missbrauch aufarbeiten und messbare Konsequenzen ziehen.
Momentan ist der Dalai Lama wieder in aller Munde – besser gesagt: Was in seinem Munde war, wird derzeit in vielen Medien weltweit diskutiert. Colin Goldner ist als Kritiker des Oberhauptes der tibetischen Buddhisten bekannt und kommentiert die aktuelle Verfehlung des Dalai Lama für den hpd.
Am Samstag nahm der Vatikan das Rücktrittsgesuch von Bischof Franz-Josef Bode an. Dem Bischof von Osnabrück waren im Zwischenbericht einer Missbrauchsstudie schwerwiegende Pflichtverletzungen attestiert worden. Ein Kommentar von Matthias Katsch von der Betroffenenorganisation "Eckiger Tisch".